Serie über die Vorsorge XXV: Wie sich drei Arztaktionäre in der Praxisaktiengesellschaft mit Lebensversicherungen gegenseitig absichern
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Frage von Dr. med. K.U., Dr. med. B.S. und Frau Dr. med. G.A. in Z.: «Wir drei haben gemeinsam mit gleichen Aktienanteilen eine Praxisaktiengesellschaft und wollen uns nun gegenseitig mit einer Todesfallrisikoversicherung über 800'000 absichern. Wie sollen wir diese Versicherung ausgestalten, damit wir das Absicherungsziel steuerlich und erbrechtlich möglichst günstig erreichen?»
Angriff auf die bestehenden Pensionskassenrenten ist vor dem Bundesverwaltungsgericht haushoch abgeblitzt
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Wegen der steigenden Lebenserwartung und den Minusrenditen auf dem Frankenobligationenmarkt sind die laufenden Pensionskassenrenten mathematisch überhöht. Die Beitragszahler subventionieren die Pensionierten. PricewaterhouseCoopers wollte das ändern und die laufenden Renten flexibilisieren. Dieser Angriff auf die bestehenden Renten ist vor dem Bundesverwaltungsgericht haushoch abgeblitzt.
«Die Verrechnung von ‘Leistungen in Abwesenheit des Patienten’ birgt Fehlanreize»
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: «In der letzten Zeit war die Tarmedposition 00.0140 ein grosses Thema: Wie Santésuisse bekannt machte, verrechneten die Schweizer Ärzte letztes Jahr fast eine halbe Milliarde Franken als «Leistung in Abwesenheit des Patienten». Die Summe hatte sich damit seit 2010 mehr als verdoppelt – von 199 Millionen Franken auf 454 Millionen im letzten Jahr.» Dazu wird eine Stellungnahme von Sandra Kobelt, Leiterin der Abteilung Politik und Kommunikation von Santésuisse, veröffentlicht.
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen V: Physische plus IT-technische plus organisatorische Sicherheit ergibt die höchstmögliche Sicherheit
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Arztpraxen müssen die IT-Sicherheit wegen der sensiblen Patientendaten und anderer wertvoller elektronisch gespeicherter Informationen gesamtheitlich durchdenken. Eine umfassende IT-Sicherheit beruht stets auf drei Pfeilern: der physischen Sicherheit, der IT-technischen Sicherheit und der organisatorischen Sicherheit. Lesen Sie, was das bedeutet.
Was geschieht mit den ZSR-Nummern der Ärzte, die sich in einer Praxisaktiengesellschaft zusammenschliessen?
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Anfrage von Dr. med. K. A. in B.: «Sie schrieben unlängst, dass im Falle einer Praxisaktiengesellschaft auf jeden Fall nurmehr die Aktiengesellschaft eine Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer erhält. Alle in der Praxisaktiengesellschaft tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen eine Kontroll-Nummer beantragen. Meine Frage: Was geschieht mit den ZSR Nummern der Ärztinnen und Ärzte, die sich in einer Praxisaktiengesellschaft zusammenschliessen?»
Meine Tochter fährt eines der Familienautos jetzt am häufigsten: Muss man das der Versicherung melden?
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Frage von Frau Dr. med. A. M. in Ch. «Meine 19-jährige Tochter fährt immer häufiger ein Auto unserer Familie, bei dem ich als ‘häufigste Lenkerin’ eingetragen bin. Muss ich das der Versicherung melden?»
Serie über die Vorsorge XXIV: Nur die Rentnerinnen und Rentner profitieren
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In diesem Jahr 2017 müssen viele Pensionskassen finanzielle Ungleichgewichte beseitigen. Das schmerzt die aktiven Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Im Gegensatz zu ihnen können die Rentnerinnen und Rentner jubilieren. Ihre versicherungstechnisch überhöhten Renten sind nach wie vor unantastbar. Bezahlen dafür müssen die aktiven Beschäftigten.
Witwenrente plus Renten von AHV und zwei Pensionskassen führen zu keiner Überentschädigung
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Frage von Frau Dr. J. S. in S.: «Ich bin verwitwet und erhalte sowohl aus der AHV wie auch aus der Pensionskasse des verstorbenen Ehemannes jeweils eine Witwenrente und dreimal eine Kinderrente. Überdies bin ich als selbständige Ärztin freiwillig in einer Pensionskasse und dann auch noch als angestellte Ärztin in einer Pensionskasse versichert. Bei meiner Pensionierung werden nur die Kinderrenten wegfallen. Kann in meiner Situation aus all diesen Rentenansprüchen beim Übergang in den Ruhestand eine gesetzliche Überentschädigung und eine damit verbundene Rentenkürzung entstehen?»
Bald braucht es wohl keine Radiologen und Pathologen mehr
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: «Wie verändert «Artificial Intelligence», die Künstliche Intelligenz, die Gesundheitsbranche? Wohl massiv. Laut Experten könnten in wenigen Jahren ganze Fachrichtungen verschwinden. Mit positiven Folgen für die Gesundheitskosten.»
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen IV: Bei Internetadressen muss man den Unterschied zwischen «http» und «https» kennen!
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Ab der Version 56 des Chrom-Browsers bezeichnet Google Webseiten ohne SSL-Verschlüsselung und damit ohne «https» mit dem Warnhinweis «not secure», wenn Passwörter, Kreditkarteninformationen oder andere sensible Daten übertragen werden. Fragt sich, was die SSL-Verschlüsselung und «https» sind.
Neues Scheidungsrecht: Wiedereinkauf nach Übertragung einer hypothetischen Pensionskassen-Austrittsleistung
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Frage von Dr. M. U. in Z.: «Mein Sohn bezieht eine Invalidenrente aus der Pensionskasse. In der laufenden Scheidung soll ihm diese Rente wegen der Übertragung einer hypothetischen Austrittsleistung nach neuem Scheidungsrecht gekürzt werden. Kann man die aufgrund der Scheidung übertragene rentenbestimmende hypothetische Austrittsleistung durch einen von der Einkommenssteuer abziehbaren Wiedereinkauf in die Pensionskasse wieder ausgleichen?»
Haben Fussgänger auf dem Zebrastreifen immer Vortritt?
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Frage von Dr. A. H. in G.: «Aufgrund der Behandlung eines Verunfallten auf dem Zebrastreifen tauchte in meiner Praxis die Frage auf: Haben Fussgänger auf dem Zebrastreifen immer Vortritt?»
Serie über die Vorsorge XXIII: 2017 bleiben Grenzbeträge der Sozialversicherungen gleich, aber Verzinsung des Pensionskassenkapitals sinkt
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Der Bundesrat hat beschlossen, die am 1. Januar 2015 letztmals erhöhten AHV-Renten auch 2017 unverändert zu lassen. Damit bleiben desgleichen die Grenzbeträge im Bereich des obligatorischen Bereichs der Pensionskassen und der Dritten Säule unverändert. Aber die Mindestverzinsung des obligatorischen Pensionskassenkapitals sinkt weiter.
Guter Vorsatz für 2017: Nie auf zu hohe Anlagerenditeversprechen reinfallen
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Im Zeitalter der Nullzinsen gilt mehr denn je: Wenn in diesem einmalig unergiebigen Umfeld «sichere» Nettorenditen nach Abzug aller Gebühren von zwei, drei, vier, fünf oder mehr Prozent versprochen werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht der seriöse Anbieter hohe Risiken mit entsprechenden Verlustmöglichkeiten ein – oder der Anbieter ist schlicht unseriös und kriminell. Die Finanzmarktaufsicht FINMA ruft deshalb die Anlegerinnen und Anleger zur Vorsicht auf.
Ist jetzt alles klar geregelt mit der Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer bei einer Praxisaktiengesellschaft?
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Anfrage von Dr. med. J. U. in Z.: «Wir gründen 2017 eine Praxisaktiengesellschaft für mehrere Ärzte. Aufgrund früher etwas verwirrender Informationen frage ich Sie: Ist jetzt alles klar geregelt mit der Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer bei einer Praxisaktiengesellschaft?»
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen III: «AppLocker» leistungsfähiger als klassische Antivirensoftware
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Das Betriebssystem Windows von Microsoft bietet mit «AppLocker» einen flexiblen Mechanismus, mit dem Administratoren die im Netzwerk zugelassenen Anwendungen festlegen und allenfalls bestimmten Nutzern zuweisen können. Alle vom Administrator nicht aufgelisteten Anwendungen können nicht ausgeführt werden. Hauptnutzen: Grössere Sicherheit vor Malwareinfektionen als mit klassischer Antivirensoftware.
Das betrifft auch Ärztinnen und Ärzte: Bundesrat muss Vorsorgesituation der Selbständigen überprüfen
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Der Nationalrat hat das Postulat «Die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren» angenommen. Der Bundesrat soll zeitnah einen Bericht vorlegen, dessen Lösungsvorschläge möglichst noch in die laufende Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes einfliessen sollen. Geprüft werden soll namentlich auch ein Pensionskassenobligatorium für Selbständige.
Darf ein Lebensversicherer einen Gentest verlangen?
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Frage von Frau Dr. P. Z. in W.: «Ich will eine Risikolebensversicherung mit einer höheren Summe abschliessen. Jetzt frage ich mich aus bestimmten Gründen: Darf ein Lebensversicherer nach schweizerischem Recht einen Gentest verlangen?»
Serie über die Vorsorge XXII: Tiefe Zinsen erschweren die Erreichung der Vorsorgeziele
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Trotz der im Dezember erwarteten Erhöhung der US-Leitzinsen und der leicht gestiegenen Obligationenrenditen: In Europa und damit auch in der Schweiz ist ein Abschied von den historisch tiefen Zinsen noch nicht in Sicht. Somit müssen die langfristig für das Alter Vorsorgenden auf unbestimmte Zeit weiter mit dem historisch einmaligen Tiefzinsumfeld rechnen. Das hat eine folgenreiche Auswirkung: Der Zinseszinsmechanismus ist im Bereich der Altersvorsorge praktisch ausser Dienst.
Revision des Unfallversicherungsgesetzes tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
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An seiner Sitzung vom 9. November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und der dazugehörigen Verordnung (UVV) per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen gehen aus einem von den Versicherern unterstützten und in einem langen Prozess erarbeiteten Kompromiss zwischen den Sozialpartnern hervor.