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Haustiere HaftpflichtFrage von Frau Dr. med. E. G. in Z.: «Wir verlassen unsere Mietwohnung auf Ende November 2017. Leider haben unsere zwei Katzen im Verlaufe der Zeit tiefe Kratzspuren an den Wänden mehrerer Zimmer hinterlassen. Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung?»

Haustiere, namentlich Hunde und Katzen, richten immer wieder Schäden an Wohnungen an: abgewetzte Tapetenstücke, zerkratzte Wände und Parkettböden, Spuren in festen Einbaukästen und so weiter. Dafür fallen zuweilen erhebliche Instandstellungskosten an. Laut den üblichen Mietverträgen, ist die Wohnung bei Mietende in ordnungsgemässem Zustand zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter dem Vermieter für den entstandenen Schaden. Es sei denn, der Schaden falle unter die normale Abnutzung bei vertragsgemässem Gebrauch: Das gilt nicht als Schaden, der dem Vermieter zu entschädigen ist.

Der Mieter muss seine Sorgfaltspflicht erfüllen
Die Privathaftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden an der Mietwohnung, die sogenannten «Mieterschäden», auch im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren. Dabei kommt je nach den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen allenfalls ein erhöhter Selbstbehalt zur Anwendung. Tierhalter sollten sich trotz dieses Versicherungsschutzes aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Erstreckt sich eine durch Haustiere verursachte Beschädigung über längere Zeit und hat sich der Schaden stetig verschlimmert, so kann dem Tierhalter vorgeworfen werden, nichts dagegen unternommen zu haben. Lässt der Mieter also in solchen Fällen nicht die erforderliche Sorgfalt walten, so können die Versicherungen im Schadenfall ihre Leistungen einschränken oder ganz ablehnen.




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