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S.W.: Die Velovignette wurde abgeschafft. Was passiert nun bei einem Haftpflichtfall? Wie kann man sich als Velofahrer in Zukunft gegen die Haftpflichtansprüche absichern?
Das Parlament hat entschieden, dass die Velovignette auf Anfang 2012 wegfallen wird. Der Versicherungsschutz für Velofahrer wird durch eine Deckungserweiterung der fast überall vorhandenen Privathaftpflichtversicherung erreicht. Nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckte Vorfälle werden durch den bereits bestehenden Nationalen Garantiefonds (NGF) entschädigt, wobei hier bei Sachschäden ein Selbstbehalt von CHF 1000 zulasten des Geschädigten zum Tragen kommt und der NGF einen Rückgriff auf den Haftpflichtigen durchführt. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherer passen Deckung an

Die Schweizer Privathaftpflichtversicherer haben ihre Deckungen an das Wegfallen der Velovignette angepasst. Während bisher normalerweise in der Privathaftpflichtversicherung nur Haftpflichtansprüche gedeckt waren, die über den von der Velovignette vorgesehenen Versicherungsschutz hinausgingen, sind bei den Privathaftpflichtversicherungen ab Anfang 2012 alle Haftpflichtansprüche an Radfahrer gedeckt. Die Versicherungsnehmer werden über den erweiterten Versicherungsschutz durch die bestehende Privathaftpflichtversicherungspolice orientiert – falls noch Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Übernahme der Velofahrerhaftpflicht durch die Privathaftpflichtversicherung bestehen sollten, so sind die Versicherungsgesellschaften gerne bereit, Auskunft zu erteilen.

Tipp: Überprüfen Sie die Deckung bei Ihrem Versicherer!

Für Sie gelesen im Ratgeber des Schweizerischen Versicherungsverband SVV.

Z.K.: Wir beschäftigen im Turnus mehrere Aushilfen stundenweise im Haushalt. Jede dieser Haushaltshilfen erhält pro Jahr weniger als 1000 Franken. Müssen sie trotzdem gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfälle versichert werden?

Seit Anfang 2008 müssen alle im Privathaushalt beschäftigten Aushilfen (wie Raumpflegerinnen, Gärtner, Kindermädchen etc.) obligatorisch gegen Unfälle gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für jede Aushilfe eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen und die Prämien dafür selber zu bezahlen. Aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes gelten dabei alle Löhne ab dem ersten Franken als zu versicherndes Einkommen; es gibt also keine Ausnahmen für «geringe Löhne». Die Versicherung deckt die Kosten von Unfällen, die sich während der Tätigkeit im Privathaushalt oder auf dem direkten Arbeitsweg dazu ereignen. Wenn eine Aushilfe mehr als acht Stunden wöchentlich beschäftigt wird, muss sie auch für Nichtberufsunfälle versichert werden.

Kollektivunfallversicherung für alle Aushilfen

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine obligatorische UVG-Versicherung für die in einem Haushalt beschäftigten Aushilfen an – dies zu einer Jahresprämie von 100 Franken (bis zu einem versicherten Verdienst von etwa 10 000 Franken). Diese Versicherung sieht bei Unfällen eine Vergütung von Pflegeleistungen und Heilungskosten, ein Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall, eine Invalidenrente bei Vollinvalidität, eine Integritätsentschädigung gemäss gesetzlicher Gliederskala, eine Hilflosenentschädigung sowie eine Hinterlassenenrente vor.

Für Sie gelesen im Ratgeber des Schweizerischen Versicherungsverband SVV.

Ich beabsichtige, an einem Schneemotorrad-Rennen teilzunehmen. Zahlt die berufliche Unfallversicherung bei einem Unfall oder muss ich mich dafür zusätzlich versichern?

Wenn Sie an einem Rennen von Schneemotorrädern teilnehmen und mit hoher Geschwindigkeit durch die winterliche Landschaft rasen, gehen Sie ein besonderes Risiko ein. Wie bei anderen Risikosportarten wäre es nicht angebracht, wenn hier die Kosten eines Unfalles auf eine breite Gefahrengemeinschaft überwälzt würden, die auf «normale» Unfallrisiken ausgerichtet ist. Deshalb wird die obligatorische Unfallversicherung, die Sie als Arbeitnehmer schützt, ihre Geldleistungen um die Hälfte kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn der Unfall auf ein Wagnis wie das «Snow-Cross» zurückzuführen ist.

Sonderrisiko vor Teilnahme versichern

Beim Antrag für eine individuelle Unfallversicherung ist die gewählte Risikosportart anzugeben; die gewünschte Versicherungsdeckung erfordert eine spezielle Prämienkalkulation, die den Sonderrisiken Rechnung trägt. Bei bereits abgeschlossenen Unfallversicherungen muss abgeklärt werden, ob der geplante «Kick-Sport» versichert ist – wenn nicht, sollte rechtzeitig vor der Teilnahme am Schneemotorradrennen eine entsprechende Anpassung der Police erfolgen. Wahrscheinlich wird die entsprechende Zusatzdeckung einen Prämienzuschlag zur Folge haben. Ohne diese Abklärungen und Absicherungen laufen Sie Gefahr, bei einem Unfall nicht genügend versichert zu sein.

Für Sie gelesen im Ratgeber des Schweizerischen Versicherungsverband SVV.

 

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