Dann sind Sie bei uns genau richtig
Obligat. Unfallversicherung: gleiche gesetzliche Deckung – jedoch bei uns tiefere Prämie
Krankentaggeld: dank Verbandsrabatt sehr günstige und optimale Deckung
Obligat. Pensionskasse: Kennen Sie die verschiedenen Verbandslösungen?
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
Personalversicherungen für Ihre Praxisangestellten:
AHV/IV/EO/ALV- sowie FAK-Beiträge
Ihre Praxisangestellten zahlen zur Zeit 6.225% bis zu einem Bruttosalär von Fr. 148'200.00. Ab 148'201.00 reduziert sich der Abzug auf 5.625%. Dieser Prozentsatz wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Sie als Arbeitgeber zahlen den gleichen Betrag plus den FAK-Beitrag ( Familienausgleichskasse) sowie die Verwaltungskosten-Beiträge. Die Abrechnung erstellt Ihnen die Medisuisse, das ist die Ausgleichskasse der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in St. Gallen
Obligatorische Unfallversicherung UVG
Ihr Praxispersonal ist gemäss Gesetzt obligatorisch gegen Berufsunfaälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Ihre Praxisangestellten bezahlen die Prämie für den Nichtbetriebsunfall (NBU) Sie als Arbeitgeber bezahlen die Prämie für den Betriebsunfall(BU) Wichtig: Personen, welche weniger als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen in der Praxis arbeiten sind nur gegen Betriebsunfall versichert. Fazit: Also keine Deckung in der Freizeit
Unfall-Zusatz: Keine Leistungskürzung
Volle Kostenübernahme bei einer groben Fährlässigkeit seitens Ihres Praxispersonal
Der beste Schutz für Ihre Angestellten!Weitergehende Versicherungsdeckung für Angestellte
Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) sind begrenzt. Ein Unfall eines Mitarbeiters kann hohe Kosten nachsichziehen: Spitalbehandlungen, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen.
Lohnausfall-Taggeldversicherung bei Krankheit
Bei unverschuldetem Fernbleiben von Arbeitsplatz infolge Krankheit sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, für eine gewisse Zeit die Lohnzahlung weiter zu leisten. Die Dauer ist im den Gesamt- oder Einzelarbeitsverträgen geregelt. Unsere Deckung geht bis zum 720. Tag und ist üblich.
Der Praxisinhaber als Arbeitgeber übernimmt mind. 50% der Prämie.
Die Mutterschaftsversicherung ist über die EO geregelt.Die Entschädigung wird von der EO bezahlt und zwar währen 14 Wochen à 80% des Gehaltes, im maximum Fr. 196.00 pro Tag.
Obligatorische Pensionskasse BVG
Ihre Mitarbeiter sind ab einem Jahresgehalt von Fr. 21'520.00 obligatorisch versichert.
Anmeldung: Ab Alter 18 bis zum 24. Altersjahr sind Ihre Praxisangestellten nur für die Risiken wie Invaldität versichert. Ab Alter 25 werden zusätzlich je nach Alter gestaffelte Beiträge erhoben.
Der Praxisinhaber als Arbeitgeber übernimmt mind. 50% der Prämie.
Suchen Sie das beste Preis- & Leistungsangebot?
Dann sind Sie bei uns richtig
Ärzteberatung ABC, Luzernerstrasse 24, 6330 Cham mit Büro Glattbrugg, Lyss, Basel
Tel. 041 368 56 56 Fax 041 368 56 59 info@a-b-c.ch www.a-b-c.ch
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
So sieht der Versicherungsschutz für Ihre MitarbeiterInnen aus!
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall
Versicherungsschutz: Heilungskosten bei Unfall | ab 8 Stunden pro Woche | |
Ambulant | 100% | via Arbeitgeber versichert |
Spitalaufenthalt | allgemeine Abteilung |
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Versicherungsschutz: Heilungskosten bei Krankheit | ab 8 Stunden pro Woche | |
Ambulant | 90% | Persönliche Krankenversicherung Praxisangestellte |
Spitalaufenthalt | gemäss Ausweis |
Informationsblatt
Absolut verbindlich sind die gesetzlichen Vorschriften plus die einzelnen Versicherungsverträge
Ärzteberatung ABC, Luzernerstrasse 24, 6330 Cham mit Büro Glattbrugg, Lyss, Basel
Tel. 041 368 56 56 Fax 041 368 56 59 info@a-b-c.ch www.a-b-c.ch