Finanzielle Unabhängigkeit bei tragischen Unfällen
Die Folgen eines Unfalls können verheerend sein. Durch den Verlust des Zeigefingers beispielsweise, könnten Sie Ihre bisherige Tätigkeit als Arzt oder Ärztin nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt ausüben. Bei den Sozialversicherungen gelten Sie in diesem Fall jedoch unter Umständen noch als erwerbsfähig und erhalten – wenn überhaupt – nur reduzierte Leistungen.
Risiken sind kaum vermeidbar, finanzielle Lücken schon.
Unsere Verbands-Einzelunfallversicherung wurde speziell für diese Situationen entwickelt. Gegen eine Jahresprämie von CHF 323.75 erhalten Sie je nach Schwere des Unfalls eine Kapitalleistung von bis zu CHF 1'050'000.
Auch die Versicherungsbedingungen sind auf die speziellen Bedürfnisse der Ärzteschaft ausgerichtet und richten sich nach einer speziellen Gliederskala.
Einige Entschädigungsbeispiele
Vollständiger Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit | Invaliditätsgrad | Leistung CHF |
eines Armes oder einer Hand | 100% | 1'050'000 |
des Gehörs beider Ohren | 75% | 675'000 |
eines Daumens oder Zeigefingers | 60% | 450'000 |
der Sehkraft eines Auges | 50% | 300'000 |
eines Fusses | 40% | 210'000 |
Entschädigungszahlungen unabhängig aller anderen Versicherungen wie Staatliche IV, PK usw.
Grunddeckung | CHF | |
im Todesfall | 20'000 | |
Invaliditätskapital | 300'000 | * |
* steigend je nach Schwere des Invaliditätsgrad bis zu 1'050'000.