Ehe und Konkubinat I: Grosse Unterschiede bei den Steuern, bei der Vorsorge und beim Erben
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Früher hat man oft geheiratet, weil das einfach zur Normalität gehörte. Heute wird aus den verschiedensten Gründen oft auf eine Heirat verzichtet. Zumal das Leben ohne Trauschein im Konkubinat so normal ist wie die Ehe. Wer unsicher ist, ob Ehe oder Konkubinat in der persönlichen Lage besser ist, muss eines wissen: Zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede. Dies namentlich bei der Vorsorge, bei den Steuern und im Erbrecht. In diesem ersten Beitrag unserer neuen Serie «Ehe und Konkubinat» zeigen wir die wichtigsten Vorteile und Nachteile der beiden Lebensformen auf. In den folgenden Beiträgen werden wir dann erläutern, mit welchen Instrumenten sich die Ehe oder das Konkubinat bestmöglich gestalten lässt.
Vorsorgesäule 3a: Es geht um mehr, als bloss ums Steuern sparen
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Für Einzahlungen in die Säule 3a kann man dieses Jahr als Lohnbezüger 7’056 Franken und als Selbständiger 35'280 Franken oder 20 Prozent des Nettoeinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Nächstes Jahr werden es 7'258 Franken beziehungsweise 36'288 Franken sein. Doch beim langfristigen Alterssparen geht es nicht nur um die Steuervorteile. Das Kapital soll durch den Zinseszinseffekt anwachsen. Beispielsweise verdoppelt sich der investierte Betrag bei einer Rendite von vier Prozent innerhalb von 18 Jahren. Es ist deshalb wichtig, dass die Säule-3a-Anlage einen guten Ertrag abwirft, der nicht von hohen Kosten aufgefressen wird.
Das Elektronische Patientendossier EPD wird für Arztpraxen und Apotheken obligatorisch
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Richtungsentscheid des Bundesrats vom 27. September 2024: Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG will der Bundesrat das Elektronische Patientendossier EPD weiterentwickeln. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden auch die ambulanten Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Chiropraktoren verpflichtet, das EPD anzuwenden und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen. Kommt dazu: Die technische Infrastruktur des EPD soll zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Die FINMA warnt: Vorsicht vor Anlagebetrügern!
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Nach der jüngsten Senkung des Leitzinses auf ein Prozent durch die Schweizerische Nationalbank sind wir zurück im Tiefzinsumfeld. Risikolose Frankenanlagen werfen nurmehr bescheidene Renditen ab. Gleichwohl werden namentlich in Sozialen Medien und im Internet von vielen «Finanzexperten» und «Finfluencern» Tipps für risikolose Traumrenditen verbreitet. Dabei gibt es für Anlegerinnen und Anleger nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht ein mehr oder weniger seriöser Anbieter mit dem investierten Geld hohe Risiken mit entsprechenden Verlustmöglichkeiten ein – oder der Anbieter ist schlicht unseriös und kriminell. Die Finanzmarktaufsicht FINMA ruft deshalb die Anlegerinnen und Anleger zur Vorsicht auf.
Grobfahrlässigkeit: Eine Versicherung, die sich auszahlt
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Trunkenheit am Steuer, bewusstes Ignorieren von Verkehrsvorschriften, Missachtung von deutlichen Warnhinweisen (Bild), Pflichtverletzung im Beruf wie eine unsorgfältige Diagnose in der Arztpraxis: All das sind schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzungen, die unter die Grobfahrlässigkeit fallen. Im Blog «Grobfahrlässigkeit: Wie Sie sich schützen können und wo die Grenzen liegen» zeigt die AXA auf, weshalb sich ein Versicherungsschutz für Grobfahrlässigkeit lohnt und wann selbst ein Grobfahrlässigkeitsschutz nicht greift.
Quantencomputer knacken schon bald alle Verfahren zur Datenverschlüsselung
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Quantencomputer werden in ein paar Jahren alle bisherigen Verfahren zur Datenverschlüsselung knacken können. Die globale Informationstechnologie(IT)-Gemeinde macht schon heute Anstrengungen, dieser Cybergefahr zu begegnen. Gearbeitet wird namentlich an der Umrüstung auf die «Post-Quanten-Kryptografie PQK». Und: Wegen der bereits laufenden «Harvest-Now, Decript-Later HNDL»-Cyberkriminalität sollten Behörden, Institutionen, Unternehmen und Berufsgeheimnisträger, die ihre Daten langfristig schützen wollen, sich rechtzeitig mit der «Post-Quanten-Kryptografie PQK» auseinandersetzen.
Einkommenslücke bei der Pensionierung wird immer grösser
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Eigentlich sollten die Renten aus der AHV und der Pensionskasse laut Verfassung zusammen 60 Prozent des letzten Lohns ausmachen. Dieses Ziel liegt für viele Neupensionierte aber schon lange in weiter Ferne. Denn namentlich die Pensionskassenrenten sinken im Vergleich zum letzten Lohn seit Jahren. Und: Je besser man verdient, desto weniger decken die Renten den letzten Lohn ab. Das zeigt das «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024». Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig entschlossen handelt, kann die bei der Pensionierung drohende Einkommenslücke erheblich verringern.
Auch Studierende müssen AHV-Beiträge zahlen
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Frage von Frau Dr. med. R. G. in Z.: «Mein Sohn studiert im Inland und arbeitet zuweilen in den Semesterferien. Meine Tochter plant, zwei Semester im Ausland zu studieren. Wie müssen Studierende die AHV-Beiträge bezahlen, um rentenkürzende AHV-Beitragslücken zu vermeiden?»
Der Bund reanimiert das Elektronische Patientendossier EPD
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Das Elektronische Patientendossier EPD soll aus seinem faktischen Tiefschlaf auferweckt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert aber eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die forcierte EPD-Verbreitung rasch starten kann, erhalten die EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften, bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision eine Finanzhilfe. Der Bundesrat hat beschlossen diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Lesen Sie, um was es geht.
Schluss mit lästigen Anrufen von Krankenversicherungsvermittlern
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Alle Krankenversicherer sind künftig verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit strikte Regeln einzuhalten. Der Bundesrat hat Vorschriften der Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Festgehalten sind die Bestimmungen nunmehr in der «Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Betroffen sind die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das obligatorische Erstellen und Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.
Cyberkriminalität: Nach dem Phishing kommt das Quishing
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Das Bundesamt für Cyberkriminalität BACS warnt: Mit dem Phishing fischen die Cyberkriminellen mittels E-Mails und anzuklickenden Links mehr oder weniger raffiniert nach sensiblen Daten. Das gehört inzwischen zum Alltag aller E-Mail-Nutzerinnen und E-Mail-Nutzer. Jetzt kommt zusätzlich das Quishing. Der Grund: Die im modernen Leben allgegenwärtigen QR-Codes können gekonnt gefälscht werden. Wörtlich schreibt das BACS: «Quishing-Angriffe, also QR-Code-Betrügereien, sind auf dem Vormarsch. Quishing ist eine Mischung aus ‘QR-Code’ und ‘Phishing’, bei der böswillige Akteure, auch oft per E-Mail, nach privaten und persönlichen Daten ‘fischen’.» Lesen Sie, wie das geht.
Viele medizinische Einrichtungen sind ungenügend gegen Cyberkriminalität versichert
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Vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV erhobene Zahlen zeigen einen Anstieg des Prämienvolumens von Cyberversicherungen im Jahr 2023 sowie eine leicht erhöhte Marktdurchdringung bei den Unternehmen. Die Cyberversicherungslücke bei den Unternehmen und damit auch bei den medizinischen Einrichtungen bleibt aber weiterhin enorm gross.
Freizügigkeitskapital wird weniger frei
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Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform «AHV 21» angenommen. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Von der meisten Abstimmenden wohl kaum beachtet, wurde im Rahmen der Reform «AHV21» auch eine Änderung des Bezugszeitraums für Freizügigkeitsgelder gutgeheissen. Das kann bei der steueroptimierten Pensionsplanung hier und dort Auswirkungen haben. Lesen Sie, um was es geht.
Wie ein Arzt mit einem 1e-Vorsorgeplan massiv Steuern sparen kann
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Frage von Dr. med. L. B. in G.: «Ich bin ein 55-jähriger Arzt mit einem AHV-Einkommen von 280'000 Franken. Mein gesamtes Einkommen ist bislang in der normalen Basisvorsorge pensionskassenversichert. Von einem Kollegen habe ich gehört, dass ich mit einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan massiv Steuern sparen könnte. Bitte erklären Sie mir, wie das geht.»
Den Vorsorgeausweis richtig verstehen
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Die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat das Merkblatt «Pensionskasse: Versicherungsausweis einfach erklärt - Ein Merkblatt als Leitfaden für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbständigerwerbende» herausgebracht. Im Versicherungsausweis, auch Vorsorgeausweis genannt, ist ersichtlich, wie es um das Altersguthaben und die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod steht. Wer seinen Vorsorgeausweis versteht, kann beurteilen, ob in der eigenen beruflichen Vorsorge Lücken oder Optimierungspotenziale bestehen. So lassen sich rechtzeitig Kursänderungen vornehmen, um die finanzielle Zukunft in einen sicheren Hafen zu steuern. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Bundesgericht killt Dringlichkeit-Inkonvenienzpauschalen von Walk-in-Notfallpraxen
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Die Permanence beim Bahnhof Winterthur kann bei dringenden medizinischen Problemen ohne Voranmeldung täglich an 365 Tagen im Jahr von 7 bis 22 Uhr aufgesucht werden. Am 12. Juli 2021 erheben fünfundzwanzig Krankenversicherer vor dem Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Zürich Klage gegen die Permanence mit dem Begehren, diese sei zur Zahlung von insgesamt mindestens 1'177'038.62 Franken zu verurteilen. Der Grund: Die Permanence habe im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. April 2021 zu Unrecht für von ihr durchgeführte Behandlungen die Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F gemäss TARMED abgerechnet. Das Zürcher Schiedsgericht weist die Klage mit Urteil vom 4. Dezember 2023 vollumfänglich ab. Der Fall gelangt ans Bundesgericht.
Künstliche Intelligenz KI revolutioniert die Google-Suche und die Suchmaschinenoptimierung SEO
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Google hat Mitte Mai 2024 in den USA den Startschuss für die Anreicherung seiner Suchmaschine mit generativer Künstlicher Intelligenz KI gegeben. Eingesetzt wird dabei eine speziell angepasste Version des Google-KI-Sprachmodells Gemini. Bis Ende des Jahres soll die KI-Suchrevolution weltweit viele Milliarden Googlenutzerinnen und Googlenutzer erreichen. Der Donnerschlag dieser Google-Revolution: Anstelle einer unendlich langen Link-Sammlung serviert die Suchmaschine auf die Anfragen eine KI-gestützte Zusammenfassung, wie wir sie von ChatGPT oder von Microsoft-Copilot kennen. Das wird unser Suchverhalten sowie die Suchmaschinenoptimierung SEO einschneidend verändern.
So können sich zwei Personen mit gleichem Aktienanteil an einer Gemeinschaftspraxis gegenseitig absichern
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Frage von Frau Dr. med. A.B. und Dr. med. B.K. in S.: «Wir haben gemeinsam mit gleichen Aktienanteilen eine Praxisaktiengesellschaft mit erheblichen Krediten, für die wir neben der Gesellschaft solidarisch haften. Wir sind beide als gleichberechtigte Ärztin beziehungsweise als gleichberechtigter Arzt in der Gemeinschaftspraxis tätig. Wir wollen das Risiko des Todes von einem von uns bestmöglich absichern, mit möglichst wenig steuerlichen oder erbrechtlichen Auswirkungen. Wie kann das gehen?»
Eigenheim: Die Überschreibung an Kinder kann zum Bumerang werden
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Viele ältere Menschen überlegen sich, ihr wertvolles Eigenheim an eines oder mehrere ihrer Kinder zu überschreiben. Ziel: Das in der Immobilie angesparte Familienvermögen unversehrt an die Nachkommen weitergeben, komme was wolle. Aber: Der mit der Überschreibung verbundene Vermögensverzicht ist unbefristet(!) und wird laut Gesetz jährlich nur um 10'000 Franken vermindert. Braucht es dann im höheren Alter zur Begleichung von hohen Pflege- und Altersheimkosten allenfalls staatliche Ergänzungsleistungen, wird der mit der Überschreibung verbundene Vermögensverzicht, abzüglich der 10'000 Franken pro Jahr, als weiterhin bestehendes Vermögen angerechnet. Das schmälert oder verunmöglicht den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Zudem kann die Verwandtenunterstützung ins Spiel kommen.
Zweitehe einer Witwe: Was geschieht bei einer Scheidung mit AHV und Pensionskasse?
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Zuschrift von Frau B. G. in K.: «Mein erster Mann, ein angesehener Facharzt, ist vor einigen Jahren gestorben. Ich erhielt die Witwenrente von der AHV und eine schöne Witwenrente von der Pensionskasse meines Mannes. Vor drei Jahren habe ich wieder geheiratet. Deshalb sind sowohl die AHV-Witwenrente wie auch die Pensionskassen-Witwenrente erloschen. Von der Pensionskasse erhielt ich immerhin noch eine einmalige Abfindung. Meine neue Ehe läuft nicht so gut, wie ich mir das vorgestellt habe. Darum erwäge ich, mich scheiden zu lassen. Frage: Leben die erloschenen Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse nach einer Scheidung meiner zweiten Ehe wieder auf?»