Ehe und Konkubinat II: Ein öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag bringt Rechtssicherheit
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In der Schweiz gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Konkubinat. Deswegen ist ein gut abgefasster, schriftlicher und womöglich öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag wichtig für die rechtliche Sicherheit im Zusammenleben eines unverheirateten Paars. Das gilt namentlich bei gemeinsamen oder mitgebrachten Kindern, beim Erwerb von Wohneigentum und bei einer allfälligen Trennung. Lesen Sie einige Punkte, die im Konkubinatsvertrag festgehalten und regelmässig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.
Bundesrat ermöglicht nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a
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Der Bundesrat (Bild) muss heftig sparen. Aufgrund der Empfehlungen der «Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat er unlängst angekündigt, im Dienste der notwendigen Mehreinnahmen die privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a demnächst aufzugeben. Wie das gehen soll, wird Ende Januar 2025 bekanntgegeben. Doch nun kommt zuerst ein Schritt in die Gegenrichtung: Der Bundesrat führt auf den 1. Januar 2025 die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a ein. Für Bund, Kantone und Gemeinden wird das im Widerspruch zum Spardruck erhebliche Steuereinbussen verursachen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Aus Santésuisse und Curafutura wird «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer»
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Mit der Fusion der beiden grossen Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura entsteht ab dem 1. Januar 2025 der neue Verband «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer». Dieser Verband wird nahezu 100 Prozent der Schweizer Krankenversicherer vertreten: Auch die bisher nicht angeschlossenen Krankenkassen werden beitreten. «prio.swiss» wird auf den bestehenden Strukturen von Curafutura aufgebaut. Felix Gutzwiller, alt Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, wird den Aufbau von «prio.swiss» als vorübergehender Präsident drei bis sechs Monate leiten. Saskia Schenker wird Direktorin des Verbands.
AHV/IV-Maximalrente steigt von 2'450 auf 2'520 Franken pro Monat
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Die AHV/IV-Renten werden gemäss dem gesetzlichen Mischindex, der die Preis- und Lohnentwicklung einfängt, ab dem 1. Januar 2025 erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen von 514 auf 530 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Zusätzlich werden ab dem Januar 2025 weitere wichtige Grenzwerte der Schweizer Sozialversicherungen erhöht, insbesondere bei den Pensionskassen.
Die lebenslange AHV-Witwenrente ist bald passé
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Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen: Er hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)» an das Parlament weitergeleitet. Die lebenslange AHV-Witwenrente fällt weg. Dafür erhält ein hinterlassener Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen werden weiter ausgerichtet. Bei jüngeren Personen bleibt der Rentenanspruch noch zwei Jahre bestehen.
Neun Tipps für mehr Cybersicherheit in den Arztpraxen
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Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit BACS bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann. Dafür müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Arbeiten dazu laufen. Es bleibt aber dabei: Jedes Unternehmen, jede Arztpraxis und jede medizinische Einrichtung muss seine eigene Abwehr von Cyberangriffen laufend vervollkommnen. Lesen Sie dazu unsere neun Tipps.
Ehe und Konkubinat I: Grosse Unterschiede bei den Steuern, bei der Vorsorge und beim Erben
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Früher hat man oft geheiratet, weil das einfach zur Normalität gehörte. Heute wird aus den verschiedensten Gründen oft auf eine Heirat verzichtet. Zumal das Leben ohne Trauschein im Konkubinat so normal ist wie die Ehe. Wer unsicher ist, ob Ehe oder Konkubinat in der persönlichen Lage besser ist, muss eines wissen: Zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede. Dies namentlich bei der Vorsorge, bei den Steuern und im Erbrecht. In diesem ersten Beitrag unserer neuen Serie «Ehe und Konkubinat» zeigen wir die wichtigsten Vorteile und Nachteile der beiden Lebensformen auf. In den folgenden Beiträgen werden wir dann erläutern, mit welchen Instrumenten sich die Ehe oder das Konkubinat bestmöglich gestalten lässt.
Vorsorgesäule 3a: Es geht um mehr, als bloss ums Steuern sparen
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Für Einzahlungen in die Säule 3a kann man dieses Jahr als Lohnbezüger 7’056 Franken und als Selbständiger 35'280 Franken oder 20 Prozent des Nettoeinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Nächstes Jahr werden es 7'258 Franken beziehungsweise 36'288 Franken sein. Doch beim langfristigen Alterssparen geht es nicht nur um die Steuervorteile. Das Kapital soll durch den Zinseszinseffekt anwachsen. Beispielsweise verdoppelt sich der investierte Betrag bei einer Rendite von vier Prozent innerhalb von 18 Jahren. Es ist deshalb wichtig, dass die Säule-3a-Anlage einen guten Ertrag abwirft, der nicht von hohen Kosten aufgefressen wird.
Das Elektronische Patientendossier EPD wird für Arztpraxen und Apotheken obligatorisch
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Richtungsentscheid des Bundesrats vom 27. September 2024: Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG will der Bundesrat das Elektronische Patientendossier EPD weiterentwickeln. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen werden auch die ambulanten Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Chiropraktoren verpflichtet, das EPD anzuwenden und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen. Kommt dazu: Die technische Infrastruktur des EPD soll zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Die FINMA warnt: Vorsicht vor Anlagebetrügern!
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Nach der jüngsten Senkung des Leitzinses auf ein Prozent durch die Schweizerische Nationalbank sind wir zurück im Tiefzinsumfeld. Risikolose Frankenanlagen werfen nurmehr bescheidene Renditen ab. Gleichwohl werden namentlich in Sozialen Medien und im Internet von vielen «Finanzexperten» und «Finfluencern» Tipps für risikolose Traumrenditen verbreitet. Dabei gibt es für Anlegerinnen und Anleger nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht ein mehr oder weniger seriöser Anbieter mit dem investierten Geld hohe Risiken mit entsprechenden Verlustmöglichkeiten ein – oder der Anbieter ist schlicht unseriös und kriminell. Die Finanzmarktaufsicht FINMA ruft deshalb die Anlegerinnen und Anleger zur Vorsicht auf.
Grobfahrlässigkeit: Eine Versicherung, die sich auszahlt
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Trunkenheit am Steuer, bewusstes Ignorieren von Verkehrsvorschriften, Missachtung von deutlichen Warnhinweisen (Bild), Pflichtverletzung im Beruf wie eine unsorgfältige Diagnose in der Arztpraxis: All das sind schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzungen, die unter die Grobfahrlässigkeit fallen. Im Blog «Grobfahrlässigkeit: Wie Sie sich schützen können und wo die Grenzen liegen» zeigt die AXA auf, weshalb sich ein Versicherungsschutz für Grobfahrlässigkeit lohnt und wann selbst ein Grobfahrlässigkeitsschutz nicht greift.
Quantencomputer knacken schon bald alle Verfahren zur Datenverschlüsselung
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Quantencomputer werden in ein paar Jahren alle bisherigen Verfahren zur Datenverschlüsselung knacken können. Die globale Informationstechnologie(IT)-Gemeinde macht schon heute Anstrengungen, dieser Cybergefahr zu begegnen. Gearbeitet wird namentlich an der Umrüstung auf die «Post-Quanten-Kryptografie PQK». Und: Wegen der bereits laufenden «Harvest-Now, Decript-Later HNDL»-Cyberkriminalität sollten Behörden, Institutionen, Unternehmen und Berufsgeheimnisträger, die ihre Daten langfristig schützen wollen, sich rechtzeitig mit der «Post-Quanten-Kryptografie PQK» auseinandersetzen.
Einkommenslücke bei der Pensionierung wird immer grösser
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Eigentlich sollten die Renten aus der AHV und der Pensionskasse laut Verfassung zusammen 60 Prozent des letzten Lohns ausmachen. Dieses Ziel liegt für viele Neupensionierte aber schon lange in weiter Ferne. Denn namentlich die Pensionskassenrenten sinken im Vergleich zum letzten Lohn seit Jahren. Und: Je besser man verdient, desto weniger decken die Renten den letzten Lohn ab. Das zeigt das «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024». Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig entschlossen handelt, kann die bei der Pensionierung drohende Einkommenslücke erheblich verringern.
Auch Studierende müssen AHV-Beiträge zahlen
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Frage von Frau Dr. med. R. G. in Z.: «Mein Sohn studiert im Inland und arbeitet zuweilen in den Semesterferien. Meine Tochter plant, zwei Semester im Ausland zu studieren. Wie müssen Studierende die AHV-Beiträge bezahlen, um rentenkürzende AHV-Beitragslücken zu vermeiden?»
Der Bund reanimiert das Elektronische Patientendossier EPD
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Das Elektronische Patientendossier EPD soll aus seinem faktischen Tiefschlaf auferweckt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert aber eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die forcierte EPD-Verbreitung rasch starten kann, erhalten die EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften, bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision eine Finanzhilfe. Der Bundesrat hat beschlossen diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Lesen Sie, um was es geht.
Schluss mit lästigen Anrufen von Krankenversicherungsvermittlern
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Alle Krankenversicherer sind künftig verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit strikte Regeln einzuhalten. Der Bundesrat hat Vorschriften der Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Festgehalten sind die Bestimmungen nunmehr in der «Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Betroffen sind die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das obligatorische Erstellen und Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.
Cyberkriminalität: Nach dem Phishing kommt das Quishing
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Das Bundesamt für Cyberkriminalität BACS warnt: Mit dem Phishing fischen die Cyberkriminellen mittels E-Mails und anzuklickenden Links mehr oder weniger raffiniert nach sensiblen Daten. Das gehört inzwischen zum Alltag aller E-Mail-Nutzerinnen und E-Mail-Nutzer. Jetzt kommt zusätzlich das Quishing. Der Grund: Die im modernen Leben allgegenwärtigen QR-Codes können gekonnt gefälscht werden. Wörtlich schreibt das BACS: «Quishing-Angriffe, also QR-Code-Betrügereien, sind auf dem Vormarsch. Quishing ist eine Mischung aus ‘QR-Code’ und ‘Phishing’, bei der böswillige Akteure, auch oft per E-Mail, nach privaten und persönlichen Daten ‘fischen’.» Lesen Sie, wie das geht.
Viele medizinische Einrichtungen sind ungenügend gegen Cyberkriminalität versichert
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Vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV erhobene Zahlen zeigen einen Anstieg des Prämienvolumens von Cyberversicherungen im Jahr 2023 sowie eine leicht erhöhte Marktdurchdringung bei den Unternehmen. Die Cyberversicherungslücke bei den Unternehmen und damit auch bei den medizinischen Einrichtungen bleibt aber weiterhin enorm gross.
Freizügigkeitskapital wird weniger frei
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Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform «AHV 21» angenommen. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Von der meisten Abstimmenden wohl kaum beachtet, wurde im Rahmen der Reform «AHV21» auch eine Änderung des Bezugszeitraums für Freizügigkeitsgelder gutgeheissen. Das kann bei der steueroptimierten Pensionsplanung hier und dort Auswirkungen haben. Lesen Sie, um was es geht.
Wie ein Arzt mit einem 1e-Vorsorgeplan massiv Steuern sparen kann
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Frage von Dr. med. L. B. in G.: «Ich bin ein 55-jähriger Arzt mit einem AHV-Einkommen von 280'000 Franken. Mein gesamtes Einkommen ist bislang in der normalen Basisvorsorge pensionskassenversichert. Von einem Kollegen habe ich gehört, dass ich mit einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan massiv Steuern sparen könnte. Bitte erklären Sie mir, wie das geht.»