Antiquitäten, Skulpturen und andere Kunstgegenstände müssen speziell versichert werden
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Gemälde werden bei einem Einbruch gestohlen. Eine wertvolle Meissener-Porzellan-Figur wird versehentlich umgestossen. Ein unachtsamer Gast schüttet Wein auf den Seidenbezug der Empire Recamiere. Die Putzfrau spritzt Glasreiniger auf ein teures Bild. In solchen Fällen deckt die Hausratversicherung nicht alle Bedürfnisse ab. Deshalb können Kunstbesitzer und Sammler ab einer Versicherungssumme von 50'000 Franken eine spezielle Kunstversicherung abschliessen.
Warum Sie kleinere Schäden am Fahrzeug und im Haushalt besser selber bezahlen
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Motorfahrzeugteilkaskoversicherung, Motorfahrzeugvollkaskoversicherung, Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung haben eines gemeinsam: Ein von einem Versicherten gemeldeter Schaden hat meist eine viel tiefere Schadensumme als die in der Police festgelegte maximale Versicherungssumme. Somit handelt es sich versicherungstechnisch um einen Teilschaden. Jetzt kommt es: Wenn ein Versicherter bei diesen Versicherungen die Zahl der gemeldeten Teilschadenfälle hemmungslos anhäuft, kann der Versicherer den Versicherungsschutz kündigen. Dann ist es oft schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Lesen Sie, warum das so ist und was man dagegen tun kann.
Serie über die Vorsorge CV: Das Risiko der Teilinvalidität privat absichern!
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Die staatliche Invalidenversicherung IV und damit auch die meisten Pensionskassen zahlen erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent eine Teilrente und ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze Invalidenrente. Die obligatorische Unfallversicherung dagegen zahlt bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent eine Invalidenteilrente. Und jetzt kommt es: Laut der SUVA-Medienstelle waren 2023 von den neu zugesprochenen 1’319 Invalidenrenten 1'098 für Invalide mit einem Invaliditätsgrad bis 39 Prozent und nur 221 mit einem von der IV als rentenwürdig anerkannten Invaliditätsgrad von 40 Prozent und mehr. Diese Zahlen zeigen: Die Teilinvalidität ist offenbar ein häufiges Phänomen. Die IV-Medienstelle gibt auf Anfrage jedoch nicht bekannt, wie viele Teilinvalide wegen eines Invaliditätsgrads von unter 40 Prozent vom IV-Rentenbezug ausgeschlossen worden sind.
Im Falle einer Bankpleite kommen in der Schweiz ein Konkursprivileg, die Einlagenversicherung und bei 21 Kantonalbanken die Staatsgarantie zum Zug
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Die gestrauchelte Credit Suisse ist dank einer gesetzlich nicht verankerten impliziten Staatsgarantie aufgefangen worden. Die Einleger haben nichts verloren. Solche Rettungen sind wohl den systemrelevanten Banken vorbehalten, die «too big to fail» sind. Fragt sich, wie unser hart erarbeitetes Geld bei den vielen andern Banken geschützt ist. Antwort: Mit Ausnahme von 21 Kantonalbanken nicht allzu gut.
Bundesgericht: Wenn die alleinerziehende Mutter ihr Einkommen erhöht, kann der vom unterhaltspflichtigen Vater zu zahlende Betreuungsunterhalt gesenkt werden
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Gute Nachricht für geschiedene Väter, die der alleinerziehenden Mutter einen hohen Kindesunterhalt bezahlen, weil diese Mutter wegen der Kinderbetreuung nur über ein bescheidenes oder überhaupt kein Einkommen verfügt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass der im Kindesunterhalt enthaltene Betreuungsunterhalt gesenkt werden kann, wenn die alleinerziehende Mutter ein höheres Einkommen erzielt. Mit dem Betreuungsunterhalt wird der obhutsberechtigte Elternteil für die Betreuungszeit entschädigt, in der er oder sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht in Vollzeit arbeiten kann. Wenn sich da etwas ändert, kann der Betreuungsunterhalt zahlende Elternteil aufgrund des Bundesgerichtsurteils 5A_176/2023 eine Senkung des Kindesunterhalts verlangen.
Jede zweite Arztperson ist älter als 50 und jede vierte Arztperson älter als 60
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In der Schweiz haben 2023 laut der FMH-Ärztestatistik 41’100 Ärztinnen und Ärzte mit 35’488 Vollzeitäquivalenten gearbeitet. Das sind 800 Vollzeitäquivalente oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die drei herausragenden Merkmale der Schweizer Ärzteschaft: Hoher Anteil der Älteren, hoher Anteil der ausländischen Ärztinnen und Ärzte sowie hoher Frauenanteil namentlich bei den jüngeren Ärztinnen und Ärzten.
Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen: Die vielen Risiken richtig versichern
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Die auf Schweizer Gebäuden wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom oder von Solarthermie-Anlagen zur Erzeugung von Wärme sind aufgrund der bisherigen Erfahrung etlichen Risiken ausgesetzt. Es lohnt sich, diese Risiken zu kennen und dann auch richtig zu versichern. Denn einige Schäden an Solaranlagen können rasch sehr teuer werden.
Rechtsschutzversicherung: Immer zuerst den Schaden melden, bevor man selbst einen Anwalt engagiert
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: Nach einem Schadenfall, der durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, habe ich sofort meinen Vertrauensanwalt eingeschaltet. Erst dann habe ich den Schaden an meine Rechtsschutzversicherung gemeldet. Diese hat den von mir gewählten Anwalt abgelehnt und einen andern Anwalt vorgeschlagen. Habe ich etwas falsch gemacht?
Serie über die Vorsorge CIV: Bei 1e-Vorsorgeplänen für Besserverdienende soll die Verlustgefahr bei einem Stellenwechsel beschränkt werden
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Selbständigerwerbende und im Angestelltenverhältnis Tätige dürfen laut Gesetz im Hinblick auf ihre optimale Altersvorsorge bei mehreren Pensionskassen versichert sein. Das gilt vor allem auch für gutverdienende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen, die neben ihrem Basisvorsorgeplan für die Lohnanteile über 132'300 Franken von den Vorteilen eines 1e-Vorsorgeplans profitieren wollen. Das Parlament will die 1e-Vorsorgepläne nun noch attraktiver machen: Beim Stellenwechsel in der Börsenbaisse soll das 1e-Vorsorgekapital bei einer geeigneten Freizügigkeitseinrichtung bis zu zwei Jahren parkiert werden können, um Kursverluste bei steigenden Kursen wieder wettzumachen.
Häufige Fehler bei der Lohnmeldung des Arbeitgebers an die Pensionskasse
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Die Sammelstiftung Nest stellt auf ihrer Website «Häufige Fehler bei der Lohnmeldung» zusammen. Eine fehlerlose Lohnmeldung ist jedoch die Grundlage für die korrekte Vorsorge der Arbeitnehmenden und entscheidend für die reibungslose Abwicklung der beruflichen Vorsorge. Wichtig: Bei allen Pensionskassen ergibt sich der versicherte Lohn aus dem jeweiligen Vorsorgereglement oder dem jeweiligen Vorsorgeplan. Deshalb kann es bei andern Pensionskassen andere häufige Fehler geben.
Es ist ganz einfach: Suchen Sie nach Ihrem kontaktlosen Freizügigkeitskonto!
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Job während dem Studium? Temporärstelle? Zweitverdienst? Sabbatical zwischen zwei Jobs, Wegzug ins Ausland? Oder einfach Stellenwechsel: Und bei alldem einmal oder mehrere Male vergessen, die BVG-Vorsorgegelder an die neue Pensionskasse zu überweisen? Das kommt offenbar oft vor: Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG werden rund 900'000 «kontaktlose Freizügigkeitskonti» mit einem Gesamtbetrag von rund sechs Milliarden Franken verwaltet. Und: Es ist ganz einfach herauszufinden, ob einem eines dieser «kontaktlosen Freizügigkeitskonti gehört.
Bundesgericht: Für den Beweis einer rückzahlungspflichtigen Überarztung braucht es neben dem Screening eine zusätzliche Einzelprüfung
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Das Bundesgericht (Bild) stellt im Urteil 9C_135/222 fest: Die Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen muss das tarifpartnerschaftlich vereinbarte Screening und, bei einem auffälligen Ergebnis, eine anschliessende Einzelfallprüfung der betroffenen Arztpraxis umfassen. Fehlt die Einzelfallprüfung, ist der Beweis einer rückzahlungspflichtigen Überarztung nicht möglich. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Künstliche Intelligenz: Das Startupunternehmen «Neuralink» von Elon Musk hat einem Menschen ein Gehirnimplantat eingesetzt
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Bekanntgabe von Elon Musk (Bild) auf X, ehemals Twitter: «Das 2016 von mir gegründete Startupunternehmen ‘Neuralink’ hat am 28. Januar 2024 einem Probanden ein Gehirnimplantat eingesetzt. Das Implantat ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen dem Gehirn und Computern sowie Künstlicher Intelligenz.» Das Ziel von «Neuralink»: «Schaffung einer allgemeinen Gehirnschnittstelle zur Wiederherstellung der Autonomie von Menschen mit derzeit unerfüllten medizinischen Bedürfnissen und zur Erschliessung des menschlichen Potenzials in der Zukunft.» Vielleicht stösst Elon Musk einen Paradigmenwechsel in der Neurologie an.
Cyberversicherung mehr denn je: Für den Schutz gegen die Cyberkriminalität wird noch viel zu wenig getan
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Die Cyberbedrohung nimmt in der Schweiz in allen Bereichen zu. Das gilt vor allem für Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, da dort besonders sensible Daten verwendet werden. Viele Akteure im Gesundheitswesen haben zwar erkannt, dass sie gegen Cyberangriffe immer verletzlicher werden. Aber: Es wird nach wie vor zu wenig getan, um die Cybergefahr zu bannen. Deshalb gilt: Cyberversicherung mehr denn je.
Serie über die Vorsorge CIII: Mit modularen Vorsorgeplänen die Arbeitgeberattraktivität von Arztpraxen steigern
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Die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat die Broschüre «Wie modulare Vorsorgepläne die Arbeitgeberattraktivität steigern - Ein Ratgeber für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer» herausgebracht. Der Grund: Bei den medizinischen Leistungserbringern herrscht Fachkräftemangel und immer mehr Fachkräfte wollen nur Teilzeit arbeiten. Mit modularen Vorsorgeplänen kann man den Teilzeitbeschäftigten die bestmögliche Pensionskassenlösung bieten. Das erhöht auf dem umkämpften Arbeitsmarkt die Arbeitgeberattraktivität.
Kantonale Steuerausschöpfung in der Schweiz: Die Steuerparadiese und die Steuerhöllen
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2024 belasten die von Kantonen und Gemeinden eingenommenen Fiskalabgaben das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen ohne die direkte Bundessteuer im Schweizer Durchschnitt zu 19,5 Prozent. Bei den juristischen Personen belasten die Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ohne die direkte Bundessteuer den steuerbaren Reingewinn im Schweizer Durchschnitt zu 9,5 Prozent. Die kantonalen Unterschiede sind allerdings sowohl bei den natürlichen Personen wie auch bei den juristischen Personen erheblich. Oder: Es gibt kantonale Steuerparadiese und kantonale Steuerhöllen.
Drohende Datenverluste: Arztpraxen sollten auf die 3-2-1-Backup-Regel setzen
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Hardware- oder Softwareausfälle, Feuer oder Wasser, Datenkorruption, Cyberangriffe, Ransomware und andere Malware oder einfach nur versehentliches Löschen: Es gibt viele Ursachen für Datenverluste. Weil Arztpraxen mit besonders vielen sensiblen Daten arbeiten, müssen sie jeglichen unwiderruflichen Datenverlust verhindern. Das ist ganz einfach: Man muss nur die 3-2-1-Backup-Regel anwenden. Oder: Jede Arztpraxis muss überprüfen, ob ihr Datenverarbeitungssystem der 3-2-1-Backup-Regel genügt.
Ärztinnen und Ärzte müssen die Patientinnen und Patienten informieren: Höherer Selbstbehalt bei Originalpräparaten, wenn es billigere Generika gibt
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Generika werden in der Schweiz weit weniger oft eingesetzt als im Ausland. Dies, obwohl sie kostengünstig und gleich wirksam sind wie Originalpräparate. Dasselbe gilt für Biosimilars, die denselben biologischen Wirkstoff enthalten wie die Referenzpräparate. Seit dem 1. Januar 2024 soll eine Erhöhung des Patienten-Selbstbehalts von 20 auf 40 Prozent für Originalpräparate den Einsatz von Generika und Biosimilars boosten.
Bald kommt die neue Elektronische Identität E-ID
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Der Bundesrat (Bild) hat dem Parlament die Botschaft und den Entwurf zum «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID)» überwiesen. Die Elektronische Identität E-ID soll vom Bund herausgegeben werden. Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.
Neuer Anlauf für eine gesamtschweizerische Lösung zur Finanzierung von Erdbebenschäden: Anpassung der Bundesverfassung
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Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sollen vom Bund verpflichtet werden können, Gebäudeschäden bei Erdbeben solidarisch zu finanzieren. Zu diesem Zweck soll die Bundesverfassung angepasst werden. Der dafür notwendige «Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich des Erdbebenschutzes und der Deckung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» ist noch bis zum 22. März 2024 in der Vernehmlassung. Lesen Sie wie die künftige Finanzierung von Erdbebenschäden funktionieren soll.