Im 1. Quartal 2025 waren in der Schweiz laut der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 5,342 Millionen Personen erwerbstätig. Davon waren 1,898 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Der Frauenanteil der Teilzeiterwerbstätigen beläuft sich auf rund 70 Prozent. Ob Frau oder Mann, eines müssen die Teilzeiterwerbstätigen besonders beachten: Jegliche Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge erheblich. Deshalb: fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige.
Vorsorgestipp eins: Die AHV im Auge behalten
Die derzeitige volle AHV-Rente von monatlich 2’520 Franken bekommt man nur bei einer lückenlosen Beitragsdauer von 44 Jahren für Männer und bald auch für Frauen sowie einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90’720 Franken pro Jahr. Die minimale AHV-Rente beträgt lediglich 1’260 Franken pro Monat. Wie die AHV-Rente berechnet wird, steht im Merkblatt «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV».
Entscheidend ist es, fehlende Beitragsjahre zu vermeiden. Dabei gilt: Man muss als nichterwerbstätige Person keine eigenen AHV-Beiträge bezahlen, wenn die Ehefrau oder der Ehemann jährliche Beiträge von mindestens 1’060 Franken pro Jahr (zweimal den Minimalbetrag von 530 Franken) zahlt. Zudem erhält man Erziehungsgutschriften oder Betreuungsgutschriften, wenn man Kinder grosszieht oder Verwandte pflegt. Teilzeiterwerbstätige sollten ihr AHV-Ansprüche stets im Auge behalten. Das ist leicht möglich, indem man regelmässig den Auszug für das Individuellen Konto (IK) bestellt. Auf diesem sind alle beitragspflichtigen Einkommen sowie die Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Sind Beitragslücken ersichtlich, kann man diese innerhalb von fünf Jahren ausgleichen.
Vorsorgestipp zwei: Einbussen bei der Pensionskasse minimieren
Teilzeitbeschäftigte müssen zuerst mal die Pensionskasseneintrittsschwelle von 22'680 Franken Jahreslohn überwinden. Ist das gelungen, kommt dann noch der Koordinationsabzug. Dieser beträgt zurzeit 26’460 Franken und wird vom Einkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu erhalten. Bei einer Pensionskasse, die den Koordinationsabzug noch nicht gesenkt oder an das Pensum der Teilzeitbeschäftigten angepasst hat, sind bei einem Jahreslohn von 50’000 Franken folglich nur 23’540 Franken Jahreslohn versichert (50'000 minus 26'460).
Aber: Fortschrittliche Pensionskassen haben die Beliebtheit der Teilzeitarbeit erkannt. Sie senken bei den Teilzeitarbeitenden den Koordinationsabzug oder lassen ihn sogar fallen. Und auch die Eintrittsschwelle wird von etlichen Kassen für Teilzeitarbeitende gesenkt.
Ein Beispiel dafür ist die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension», die mit ihren modularen Vorsorgeplänen für Teilzeitbeschäftigte die bestmögliche Pensionskassenlösung bietet. Der Arbeitgeber hat die Option, bei seiner Vorsorgelösung den Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle wie folgt anzupassen:
- Halbierung des Koordinationsabzugs
- Prozentuale Anpassung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad
- Koordinationsabzug vollständig weglassen
Fällt die Wahl auf einen angepassten statt dem vollen Koordinationsabzug, so erfolgt ergänzend eine Halbierung der Eintrittsschwelle von 22'680 Franken auf 11’340 Franken.
Ergo: Wer eine neue Teilzeitstelle sucht, muss unbedingt abklären, wie «teilzeitfreundlich» die Pensionskasse des potenziellen Arbeitgebers ist.
Kommt dazu: Teilzeiterwerbstätige sollten den jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse gut studieren und schauen, ob sie, nach einer Abklärung der Solidität ihrer Pensionskasse, mit steuerbegünstigten freiwilligen Einkäufen ihr Pensionskassenkapital aufbessern können.
Vorsorgestipp drei: Vorsicht beim Konkubinat
Bei nicht verheirateten Personen gibt es bei einer Trennung keinen Ausgleich für die während der Partnerschaft angesparten Vorsorgevermögen. Arbeitet im Konkubinat ein Partner, meist ist es die Frau, wegen des Haushalts und der Kindererziehung nur teilzeitig, sollte der in einem vollen Pensum beschäftigte Konkubinatspartner seiner Partnerin aufgrund einer Bestimmung im Konkubinatsvertrag Ausgleichszahlungen für die Vorsorge leisten.
Vorsorgetipp vier: Mehrere Teilzeitjobs in einer Pensionskasse zusammenfassen
Wegen der Eintrittsschwelle von 22'680 Franken Jahreslohn und des Koordinationsabzugs von 26'460 Franken vom Jahreslohn fallen viele Teilzeiterwerbstätige mit mehreren Pensen durch die Maschen der Beruflichen Vorsorge. Mehrfachbeschäftigte sollten sich deshalb erkundigen, ob Möglichkeiten bestehen, die einzelnen Einkommen aller Pensen über eine einzige Pensionskasse zu versichern. Dann würde die Eintrittsschwelle überwunden und der Koordinationsabzug nur einmal anfallen. Leider bieten das nur wenige Pensionskassen an. Wird keine Pensionskasse gefunden, könnte die Stiftung Auffangeinrichtung BVG für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Option sein. Die Leistungen der Auffangeinrichtung gelten zwar gemeinhin als wenig attraktiv. Aber wenigstens erhielten die Mehrfachbeschäftigten damit die obligatorischen Beiträge ihrer Arbeitgeber.
Vorsorgetipp fünf: Vorsorgelücken mit Säule 3a verkleinern
Teilzeiterwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können in diesem Jahr 7’258 Franken in die Vorsorgesäule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn in einer Ehe beide Partner erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen sind, können beide in die Säule 3a einzahlen und damit maximal 14'516 (zweimal 7’258) Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer das Jahr für Jahr macht, erhöht damit spürbar das wegen einer Teilzeitarbeit geschmälerte Vorsorgekapital. Dazu kommt die Möglichkeit des gezielten privaten Sparens im Hinblick auf die Altersvorsorge.