Sicherheit rund um den Bauen ihres Eigenheims
Während der Bauphase
Sie als Bauherr benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz. Während der Bauphase des Eigenheims drohen Schäden am Bau sowie Unfälle. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen, die unter Umständen nicht allein getragen werden können. Entsteht ein Schaden am Bau, werden Sie als Bauherr haftbar gemacht.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr vor Schadensersatzansprüchen, die Dritte (Eigentümer und Mieter von benachbarten Grundstücken sowie weitere Personen) wegen Bauunfällen stellen.
Die Bauwesenversicherung schützt Ihr Bauvorhaben
Die Bauwesenversicherung schützt als eine Art Kaskoversicherung Sie als Bauherrn und die beteiligten Unternehmer/Unternehmen für all die weiteren Gefahren, die Ihrem Bauvorhaben drohen.
Besonders ins Gewicht fällt, dass die Bauwesenversicherung bei Unklarheiten bezüglich der Haftung einen Vorschuss leistet. So kann der Bau unverzüglich wieder hergestellt und fortgesetzt werden, ohne dass die manchmal langwierigen Rechtsstreitigkeiten zur Ermittlung eines Verantwortlichen abgewartet werden müssen.
Die Rohbauversicherung schützt Sie als Bauherrn vor Feuer (für Feuer- und Elementargefahren! In den meisten Kantonen ist die Kant. Gebäudeversicherungsanstalt zuständig!
Hier kontaktieren Sie am besten Ihr Architekten.
Ist Ihre Hypothek bei einer Arbeitsunfähigkeit oder Todesfall abgesichert?
Was viele Bauherren nicht bedenken: Nicht nur gegen Gefahren, die während der Bauphase oder nach der Fertigstellung drohen, sollte man sich absichern, auch die eigene Person sollte gegen etwaige Schadenfälle abgesichert werden. Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder ein Todesfall können dazu führen, dass die Eigenheim-Finanzierung zusammenbricht. Wenn Sie nicht ausreichend versichert sind, bleiben Sie und Ihre Angehörigen auf einem Schuldenberg sitzen. Die Folge wäre, dass die Immobilie von der Bank im schlimmsten Fall zwangsversteigert werden muss.
Hier geht’s zur Fragebogen für ein Angebot
Dieser Fragebogen leiten Sie am besten Ihrem Architekten für die Beantwortung zu!