Gelassen bleiben, wenn «es» passiert
Scherben bringen Glück? Nicht immer. Eine Unachtsamkeit im Alltag kann ohne private Haft-pflichtversicherung schnell zum finanziellen Desaster führen – sei es, weil Sie einen Unfall verursacht haben oder Ihr Hund das Sofa Ihrer Freunde zerbeisst. Tatsache ist: Wenn Sie versehentlich Dritte oder deren Eigentum beschädigen, sind Sie gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet – das heisst bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Sekunde nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Die private Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie abgesichert sind, wenn Sie unbewusst Dritte verletzen oder deren Eigentum beschädigen, zerstören oder verlieren. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Austausch von Gegenständen sowie die medizinische Behandlung nach Personenschäden und mögliche Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall nach einem Unfall).
Beispiele für Schäden, die in der Grunddeckung versichert sind:
- Als Mieter: Fällt Ihnen die Pfeffermühle auf den Kochherd und die Glasabdeckung zersplittert, dann müssen Sie ohne Privathaftpflichtversicherung selbst für Reparatur oder Ersatz aufkommen. Gleiches gilt, wenn beim Auszug das Lavabo Risse oder das Parkett tiefe Schürfspuren aufweist.
- Als Skifahrer: Sie sind unvorsichtig und kollidieren auf der Skipiste mit einer anderen Person. Sie verletzt sich schwer und muss mit der Rega ins Spital gebracht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
- Als Velo-, E-Bike- oder Mofafahrer: Wenn Sie mit Ihrem Zweirad ein fremdes Auto beschädigen, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus dem Schadenfall.
- Ihre Tiere: Falls Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes Haustier bei Dritten Schäden anrichtet, müssen Sie für diese einstehen. Mit der privaten Haftpflichtversicherung übernimmt das Ihr Versicherer für Sie.
Ihre Kinder: Ihr 5-jähriger Sohn bemalt die Tapete Ihrer Freunde oder Ihre 6-jährige Tochter schiesst einen Ball in das Fenster der Schule: Beachten Sie, dass der Einschluss der Haftung für Schäden durch ihren Versicherer übernommen wird, auch wenn keine gesetzliche Haftung für Ihre Kinder unter 7 resp. bis 12 Altersjahr besteht.
Unsere Empfehlung: Deckungserweiterung via Premium-Paket für Ärzte, Zahn- und Tierärzte
- Grobfahrlässigkeit: Falls Sie auch bei selbst verursachten Schäden auf der sicheren Seite sein möchten – etwa wenn unbeaufsichtigte Kerzen einen Brand verursachen sollten –, werden die Leistungen mit der Deckungserweiterung selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt.
- Unentgeltliche med. Tätigkeit: Ärzte, Zahn- und Tierärzte, die im Rahmen von privaten Hilfeleistungen, im Verein oder als Fachreferenz bzw. -lehrer ihrer medizinischen Tätigkeit nachgehen, erhalten zusätzliche Sicherheit.
- Schlüsselverlust: Geht Ihnen der Spital- resp. Praxisschlüssel verloren oder ist der Schlüssel zu den Geschäftsräumen bzw. zur Mietwohnung nicht auffindbar, wird für den Schlüsseldienst gesorgt und auch allfällige Schlossänderungskosten werden übernommen.
- Fremde Motorfahrzeuge: Schutz vor Schäden aus der Nutzung fremder Fahrzeuge, auch beim Mieten von Carsharing-, Miet-Fahrzeuganbieter.