Pensionskasse Schweiz Pflicht
- der Mitarbeiter AHV-pflichtig ist
- das Jahreseinkommen höher als 21'150 CHF ist.
- bei befristetem Arbeitsverhältnis die länger als 3 Monate dauern.
- der Mitarbeiter nicht bereits in einer Haupttätigkeit BVG-versichert ist.
Achtung: Für Selbständige ist der Abschluss des BVG nicht obligatorisch.
- Administrativ einfache Lösung
- Standeseigene Vorsorgestiftung im Vergleich
- Profitieren Sie von günstigen Kollektivtarifen plus Marktübersicht
Vorsorge: Sie profitieren von günstigen Kollektivtarifen.
Die berufliche Vorsorge ist ab dem 18. Altersjahr für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von über CHF 21'150 bis CHF 84'600 (Stand 1.1.2016) beziehen, obligatorisch. Das Rahmengesetz sieht für den obligatorischen Bereich Mindestvorschriften betreffend Beiträge und Leistungen vor.
Der Arbeitgeber hat mindestens 50% der BVG-Prämien seiner Arbeitnehmer zu übernehmen (Geschäftsaufwand). Den Rest kann er seinen Arbeitnehmern in Form monatlicher Lohnabzüge belasten.
Jede Vorsorgeeinrichtung ist frei, im obligatorischen Bereich weiter gehende Lösungen anzubieten und den überobligatorischen Bereich (2016: Lohnteile unter CHF 21'150 und über CHF 84'600) nach ihrem Reglement zu gestalten.
Die standeseigenen Vorsorgestiftungen nutzen diesen Spielraum mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen zu günstigen Kollektivtarifen.
Wir beraten Sie gerne oder unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Und so könnte ein Pensionskassenangebot aussehen:
Praxisbeispiel: Frau Priska Müller, Alter 36, vorhandenes Alterskapital 30'000
Gemeldetes Gehalt | 65'000 | |
Koordinationsabzug * | 24'675 | |
Versichertes Gehalt 1 | 40'325 | |
Vorsorgeleistungen im Alter | ||
Altersrente 64/65 | in % des Altersguthabens mit gültigem Umwandlungssatz | |
Alterskapital | Auszahlung des vorhandenen Pensionskassenvermögen | |
Rücktrittsalter | Männer mit 65, Frauen mit 64 | |
Versicherungsleistungen: | Minimum | Unsere Variante |
Im Invaliditätsfall (Wartefrist 720 Tage): | 1 | |
Jährliche Invaliditätsrente | 11'659 | 16'130 |
Jährliche Invaliden-Kinderrente | 2'332 | 3'226 |
Beitragsbefreiung | automatisch eingeschlossen | |
Im Todesfall: | ||
Jährliche Ehegatten-/Lebensparterrente | 6'995 | 9'678 |
Jähreliche Waisenrente | 2'332 | 3'226 |
Beitragsbefreiung | automatisch eingeschlossen | |
Jahrebeitrag | ||
Total Sparbeitrag | 4'032.00 | 4'032.00 |
Risikobeiträge und Verwaltungskosten | 552.40 | 617.20 |
Unsere Variante für Mehrleistung in Versicherungsfall kostet im Monat | je 2.70 |
Zusatzinformationen
Eintrittsschwelle | Mindestjahreslohn | 21'150 | ||
Minimal | versichertes Gehalt | 3'525 | ||
Maximal | versichertes Gehalt | 59'925 | ||
Sparbeiträge 1 Alter | 18-24 | 0 | keine Beiträge | keine Beiträge |
24-34 | 7.00 | 2'823.00 | 2'823.00 | |
35-44 | 10.00 | 4'032.00 | 4'032.00 | |
45-54 | 15.00 | 6'048.00 | 6'048.00 | |
55-64/65 | 18.00 | 7'258.50 | 7'258.50 |