Benötigen Sie ein Zusatztaggeld bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei angestellten Ärztinnen und Ärzten deckt die Taggeldversicherung allenfalls bestehende Lücken zwischen der gesetzlichen, respektive vertraglichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und dem Einsetzen der Invalidenrente.
Der Versicherungsschutz für Assistenz- und Oberärzte sowie angestellte Spitalärzte ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich ausgestaltet. Ihr Arbeitsverhältnis ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall verändert sich jeweils – abhängig vom Arbeitgeber (Spital) (zwischen 90 und 730 Tagen). Fallen Sie nun aus, so endet Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung mit dem Ablauf des Arbeitsvertrages. So entstehen finanzielle Engpässe, welche Ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz gefährden können.
Schadensversicherung:
Hier wird im Schadenfall der wirklich entstandene Schaden, jedoch höchstens das versicherte Taggeld vergütet. Erbringen andere Versicherungen Leistungen, so werden diese koordiniert und angerechnet: So wird sichergestellt, dass es zu keiner Überentschädigung kommt.
Schadensbeispiel infolge Krankheit
Angestellter Arzt verdient im Jahr CHF 120'000 brutto
Arbeitgeber: Zahlt ab 1. Tag während zwei Jahren 80% vom Bruttolohn.
Arzt: Schliesst privat eine Taggeldversicherung pro Jahr in der Höhe von CHF 54'000 ab.
Entschädigungsabrechnung vom Arbeitgeber-Versicherer
Deckung
Auszahlung
Lohnausfall 80% von CHF 120'000
max. 96'000
66'000
Arzt: persönliches Taggeld ab 31. Tag
54'000
54'000
Versichertes Taggeld
140'000
Effektive Auszahlung, aufgrund Schadenversicherung erfolgt eine Kürzung
120'000
Fazit:
Klären Sie als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin, mit welchen Leistungen Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber rechnen können.