Welche Pensionskasse eignet sich am besten für Ihre Arztpraxis?
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Für Arztpraxen ist ein Pensionskassenvergleich eine herausfordernde Aufgabe. Bei der Wahl der passenden Vorsorge gilt es, die Bedürfnisse der Praxis zu identifizieren und den Nutzen verschiedener Pensionskassenlösungen zu bewerten. Medpension, die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer, hat dafür einen Ratgeber geschaffen: «Die Wahl der passenden Pensionskasse: Ein Ratgeber für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer». Lesen Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Tipps aus diesem Ratgeber.
Wer das Eigenheim mit Geld aus der Pensionskasse finanziert, muss seine Vorsorgelücken schliessen!
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Eine von Raiffeisen Schweiz und der ZHAW School of Management and Law, Winterthur, durchgeführte Umfrage «Eigenheim: Wohntraum oder Vorsorgefalle» in der Schweizer Bevölkerung zeigt: 57 Prozent der Personen, die kein Wohneigentum besitzen, träumen von den eigenen vier Wänden. Bei den 18- bis 30-jährigen Nicht-Wohneigentümern wünschen sich sogar fast drei Viertel in Zukunft ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist hoch. Wer jedoch ein Eigenheim kaufen möchte, braucht dafür aufgrund steigender Eigenheimpreise immer mehr finanzielle Mittel. Weil das Ersparte allein oftmals nicht reicht, greifen Eigenheimkäufer zunehmend auf ihre Vorsorgegelder zurück. Da drohen dann Vorsorgelücken.
Selbstständige Ärztinnen und Ärzte werden bei der Praxisaufgabe von ungerechtfertigten Verzugszinsen befreit
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Wenn Selbstständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen hohen Liquidationsgewinn erzielen, können aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den AHV-Beiträgen hohe Verzugszinsen anfallen. Mittels einer Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVV beseitigt der Bundesrat diese ungerechtfertigten Verzugszinsen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
DigiSanté: 43 Akteure wie die FMH, H+ oder Spitex kämpfen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Mit dem nationalen Programm DigiSanté wollen Bundesrat und Parlament die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben. Damit soll die höchstmögliche Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten erreicht werden. Im Frühling 2024 hat dasParlament dafür einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken gesprochen. Der Kredit läuft von 2025 bis 2034. Dank dieser Finanzierung konnte das Programm Anfang 2025 mit der schrittweisen Umsetzung starten. Um die einzelnen Vorhaben von DigiSanté sofort breit zu verankern, wurde ein Branchengremium mit 43 Akteuren des Gesundheitswesens einberufen. Dieses hat seine Arbeit am 1. Mai 2025 aufgenommen.
Unterschätztes Erdbebenrisiko unbedingt eigenverantwortlich versichern!
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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat mit einer Bevölkerungsbefragung durch das Meinungsforschungsinstitut Sotomo festgestellt: Das Erdbebenrisiko wird in der Schweiz stark unterschätzt. Derzeit sind denn auch erst 23 Prozent der versicherbaren Gebäudewerte gegen Erdbeben abgesichert. Der Versicherungsverband plädiert für eine vermehrte eigenverantwortliche Absicherung des Erdbebenrisikos. Den Vorschlag des Bundesrats für eine Zwangsabgabe im Erdbebenfall lehnt der Versicherungsverband ab. Allenfalls soll eine obligatorische Koppelung von Erdbeben mit der Feuerversicherung geprüft werden.
Cybervorfälle nehmen weiter zu: 62'954 Meldungen im vergangenen Jahr
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Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS erhielt letztes Jahr 62’954 Meldungen zu Cybervorfällen. Laut dem «BACS-Halbjahresbericht 2024/2» entspricht das gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 13'574 Meldungen. Rund 90 Prozent der Meldungen kamen von Privatpersonen, während Unternehmen 10 Prozent ausmachten. Die Kategorien «Betrug», «Phishing» und «Spam» bleiben die meistgemeldeten Phänomene. Für Arztpraxen bedeutet das: Cyberkriminelle lauern überall. Für die Cybersicherheit gibt es keine Ausreden, man muss alles Notwendige MACHEN!
Immer mehr Menschen beziehen IV: Eine private Invalidenrente schafft Sicherheit
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Von 2017 bis 2023 stieg in der Schweiz die Zahl der Neurenten der Invalidenversicherung IV um 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis der «Invaliditätsstudie 2024» des Versicherers PK Rück und des Beratungsunternehmens C-Alm. Und: Aufgrund einer Befragung von 606 Fachpersonen wird in der Studie vorausgesagt: In den kommenden Jahren werden die Invalidisierungen erneut um bis zu zehn Prozent zunehmen. Ärztinnen und Ärzte können das eigene steigende Risiko einer Einkommenseinbusse durch Vollinvalidität oder Teilinvalidität nach Krankheit oder Unfall mit einer kostengünstigen Versicherung für eine private Invalidenrente massgeschneidert senken.
Fehlende Gesetzesgrundlage: Den digitalen Nachlass unbedingt selbst regeln
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Zuschrift von Frau Dr. med. H. G. in Z.: «Sie schreiben ‘Ein Testament ist ein Muss’. Darin wird allerdings der digitale Nachlass nicht erwähnt. Heute ist es aber wichtiger denn je, sich über seine Hinterlassenschaft in der digitalen Welt rechtzeitig Gedanken zu machen. Was geschieht nach meinem Tod beispielsweise mit meinen digitalen Bankkonten, Sozialen-Medien-Profilen, digitalen Abonnementen, E-Mail-Konten, Daten und Fotos in der Cloud, meinen Websites und Blogs? Könnten Sie uns ein paar Tipps geben, wie der digitale Nachlass zu regeln ist?»
AHV-Rentenaufschub: Ohne korrekte Anmeldung gibt es keinen Aufschubzuschlag
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Zuschrift von Dr. med. K. A. in S.: «Ein Bekannter von mir hat vor zwei Jahren das Pensionsalter 65 erreicht. Er hat sich nie für die AHV-Rente angemeldet und mithin während nunmehr zwei Jahren auch keine AHV-Rente bezogen. Jetzt hat er sich für die AHV-Rente angemeldet. Dies im Glauben, für die Aufschubdauer von zwei Jahren künftig bis ans Lebensende den versprochenen Aufschubzuschlag von 10,8 Prozent zu erhalten. Die für ihn zuständige Ausgleichskasse verweigert aber den Aufschubzuschlag: Sie zahlt die normal berechnete AHV-Rente ohne Aufschubzuschlag rückwirkend auf das Referenzalter und dann aufschlaglos bis ans Lebensende. Ist das korrekt?»
FMH: Überalterung. Engpass in der Grundversorgung. Abhängigkeit vom Ausland
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Laut der FMH-Ärztestatistik 2024 arbeiteten in der Schweiz letztes Jahr 42'602 Ärztinnen und Ärzte. Das sind 1’502 Personen oder 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zunahme ist erfreulich. Sie ist aber zu gering, um den Fachkräftemangel aufzufangen. Die Herausforderungen wie die Überalterung der Ärzteschaft, der Engpass in der Grundversorgung und die Auslandabhängigkeit haben sich abermals verschlimmert.
Millionenschäden durch Velodiebstähle: Wie man sein Fahrrad besser schützt!
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Medienmitteilung der AXA Versicherungen AG: «Rund 9000 gestohlene Fahrräder und E-Bikes verzeichnete die AXA 2024, was zu einer Rekordschadensumme von 22 Millionen Franken geführt hat.» Der Schadenrekord hat namentlich damit zu tun, dass Fahrräder immer teurer werden und der Anteil an E-Bikes zugenommen hat. E-Bikes sind eine verlockende Beute für Diebinnen und Diebe. Man sollte alles unternehmen, um sein eigenes Fahrrad und die Fahrräder seiner Kinder bestmöglich zu schützen.
Manche müssen Cybervorfälle zwingend melden. Andere sollten es freiwillig tun
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Seit dem 1. April 2025 sind die Betreiber von kritischer Infrastruktur verpflichtet, Cyberangriffe innert 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit BACS zu melden. Zur kritischen Infrastruktur zählen auch Spitäler und andere medizinische Einrichtungen. Unternehmen wie Arztpraxen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS Cybervorfälle freiwillig zu melden. Und: Die unzähligen Phishingmails kann man einfach und kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten.
Die ABCNews können Sie jetzt auch hören, drucken und teilen
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Viele Menschen nutzen heute die auf Künstlicher Intelligenz KI beruhende Hörfunktion ihrer Lieblingszeitung oder anderer Publikationen. Bei der Morgentoilette, beim Frühstück, beim Spazieren mit oder ohne Hund, beim Joggen, bei der Veloausfahrt oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie damit zeitsparend ihre tägliche Pflichtlektüre hören statt lesen. Auch beim Autofahren ist die Nutzung von Hörfunktionen erlaubt, sofern während der Fahrt nicht manuell auf dem Mobilgerät oder dem Abspielgerät herumgedrückt werden muss. Gute Neuigkeit: Jetzt können Sie sich auch die ABCNews mit einer KI-Hörfunktion zeitsparend anhören. Zudem bieten wir Ihnen eine Ein-Klick-Druckfunktion sowie eine Funktion zum Teilen der Artikel.
Ehe und Konkubinat VI: Ein Testament ist ein Muss.
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Umfragen belegen es immer wieder: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber ein Testament zu machen, ist ein Muss. Das gilt besonders seit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023: Von dessen tieferen Pflichtteilen und höheren freien Quoten kann man nur mittels eines Testaments profitieren. Ehepaare können mit der Kombination eines Ehevertrags mit Meistbegünstigung und zwei Testamenten den überlebenden Ehepartner bestmöglich begünstigen. Und bei Konkubinatspaaren geht der überlebende Konkubinatspartner ohne Testament leer aus.
«PAT BVG» und «Medpension» bieten eine «Altersrente mit Kapitalschutz»
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Wer bei der Pensionierung die lebenslange Rente bezieht, läuft Gefahr, bei einem frühen Tod einen Teil des Pensionskassenvermögens zu verlieren. Der Grund: Wenn keine Ehegattenrente oder Lebenspartnerrente fällig wird, kann die Pensionskasse das verbleibende Kapital für sich behalten. Zur Minderung dieses Risikos bieten die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «PAT BVG» und «Medpension» eine «Altersrente mit Kapitalschutz». Dieses Model wird allenfalls noch attraktiver, wenn der Bund mit seinen Plänen für die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a durchdringen sollte.
Bundesgericht: Krankenkassen blitzen mit dem Vorwurf einer «Überarztung» erneut ab
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Bundesgerichtsentscheid 9C_166/2022 vom 9. Dezember 2024: Die Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen muss das tarifpartnerschaftlich vereinbarte Screening und bei einem auffälligen Ergebnis des Screenings die Einzelfallprüfung der betroffenen Arztpraxis umfassen. Fehlt die Einzelfallprüfung, ist der Beweis einer rückzahlungspflichtigen «Überarztung» nicht möglich. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Bundesgericht im neuen Entscheid klar bestätigt.
Praxis AG: Die Kombination eines unangemessen tiefen Lohns mit einer überhöhten Dividende ist verboten
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Dividenden aus Aktiengesellschaften werden nur mit 70 Prozent besteuert, wenn ein Aktionär mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzt. Das ist bei Praxisaktiengesellschaften bei den Dividendenempfängern meist gegeben. Die Arzt-Aktionäre kommen dann in Versuchung, sich eine hohe Dividende und einen tiefen Lohn auszuzahlen. Damit werden nicht nur Steuern, sondern dank des tiefen Lohns zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge gespart. Nur eben: Die Kombination eines unangemessen tiefen Lohns mit einer überhöhten Dividende ist verboten.
Neue Regelung für Notfallpauschalen in Arztpraxen ab 2026
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Der Verwaltungsrat der Organisation für Ambulante Arzttarife OAAT AG, Bern, hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Cybersecurity-Tests für Arztpraxen und Privatpersonen
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Suissedigital bietet für Arztpraxen und andere KMU sowie für Privatpersonen kostenlose Online-Cybersecurity-Tests an. Suissedigital ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 170 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die über drei Millionen Haushalte mit Radio, TV, Replay-TV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen. Wir geben Ihnen die Links zu den Tests.
Ehe und Konkubinat V: Vorsorgeaufträge machen und hinterlegen!
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Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, muss einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung machen und hinterlegen.