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Im 1. Quartal 2025 waren in der Schweiz laut der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 5,342 Millionen Personen erwerbstätig. Davon waren 1,898 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Der Frauenanteil der Teilzeiterwerbstätigen beläuft sich auf rund 70 Prozent. Ob Frau oder Mann, eines müssen die Teilzeiterwerbstätigen besonders beachten: Jegliche Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge erheblich. Deshalb: fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige.

Anfrage von Frau Dr. med. D.G. in W.: «Ich will meine Arztpraxis demnächst aufgeben. Aber ich will meine Berufsausübungsbewilligung sowie die darauf beruhende ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer unbedingt behalten. Der Grund: Ich will auch ohne meine Arztpraxis noch eine SEHR reduzierte ärztliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise Rezepte ausstellen. Meine Frage: Ist mein Vorhaben möglich, wenn ich dafür nur noch eine angepasste Privathaftpflichtversicherung und nicht mehr die teurere Berufshaftpflichtversicherung habe?»

Die Medizin steht am Beginn einer neuen Ära: Die Künstliche Intelligenz KI verspricht, Diagnosen zu präzisieren, Behandlungswege zu optimieren und Patientinnen und Patienten weltweit besser zu versorgen. Angesichts dieser Potenziale stellt sich nicht mehr allein die Frage, ob KI in der Medizin eingesetzt werden sollte. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es ethisch überhaupt noch vertretbar ist, auf den Einsatz der Künstlichen Intelligenz KI in der Medizin zu verzichten. Die Antwort darauf führt ins Zentrum medizinischer Ethik und sozialen Handelns.

Am 1. Januar 2026 wird TARDOC den bisherigen TARMED-Tarif ablösen. Für Ärztinnen und Ärzte, die bislang nach TARMED abrechneten, ergeben sich daraus grundlegende Veränderungen in den Abrechnungsmodalitäten und den Abrechnungsbedingungen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gibt es verbindliche Besitzstandsregelungen. Diese sollen die erworbenen Rechte und Vergütungsansprüche der Ärztinnen und Ärzte absichern, damit sie bei der Tarifumstellung nicht unerwartete finanzielle Einbussen erleiden. Ärztinnen und Ärzte müssen unbedingt bis spätestens zum 30. September 2025 ihre Besitzstände durch Einreichung eines Antrags gemäss einem verbindlich festgelegten Verfahren geltend machen. Hier einige Einzelheiten dazu.

«Handydiebstähle: Schaden in Millionenhöhe», lautet der Titel einer Medienmitteilung der AXA vom 28. Juli 2025: «Rund zwei Millionen Franken bezahlt die AXA jährlich für gestohlene Smartphones. Währenddem die Anzahl rückläufig ist, steigt der Schadendurchschnitt kontinuierlich an. Versicherte aus den Kantonen Genf, Basel-Stadt und Neuenburg haben in den letzten fünf Jahren am häufigsten gestohlene Handys gemeldet.» Fragt sich: Was ist zu tun, wenn das Handy plötzlich weg ist?

Google hat am 20. Mai 2025 an seiner Entwicklerkonferenz im Shoreline Amphitheatre in Mountain View, Kalifornien, den Künstliche Intelligenz(KI)-Videogenerator «Veo 3» vorgestellt. Google hat mit «Veo 3» eine neue Dimension der Künstlichen Intelligenz eingeläutet, die weit über bisherige Möglichkeiten der Videogenerierung hinausgeht: «Veo 3» kann aus einfachen Textbeschreibungen, den Prompts, hochrealistische vertonte Videos in «Full High Definition» (1080 Pixel-Qualität) erstellen. Oder: Mit «Veo 3» werden die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Fiktion endgültig verwischt. Bei Videos stellt sich nun stets die Frage, ob sie echt oder eine KI-generierte Täuschung sind. In der Schweiz kann man mit dem Google AI Ultra-Abo auf den KI-Videogenerator «Veo 3» zugreifen.

Der Schlüssel zum rundum erfolgreichen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist eine sorgfältige und frühzeitige Finanzplanung spätestens ab dem 50. Altersjahr. Die grösste Knacknuss dabei ist der Entscheid zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung.

Anfrage von Dr. med. J. B. in Z.: «Wir, zwei Ärzte und eine Ärztin, gründen eine Gemeinschaftspraxis. Diese wollen wir als Praxisaktiengesellschaft führen. Die zwei Arzt-Aktionäre und die Arzt-Aktionärin bringen je einen Drittel des Aktienkapitals und erhalten im Gegenzug je einen Drittel der Aktien. Wir beabsichtigen, den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin einen gleich hohen branchenüblichen Lohn zu bezahlen. Den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin soll zudem je ein Drittel der jährlich festzulegenden Dividende ausbezahlt werden. Was müssen wir unternehmen, damit es bei einem Ausfall eines Arzt-Aktionärs oder der Arzt-Aktionärin wegen Krankheit oder Unfalls rund um Lohn und Dividende nicht zu Streitigkeiten kommt? Und gibt es bei der Festlegung der Dividendenhöhe Einschränkungen?»

In den GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und dem stark geschädigten Wallis übernehmen Privatversicherer die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden. In allen Kantonen ausser Waadt und Nidwalden versichern die Privatversicherer auch den Hausrat und das Geschäftsinventar gegen Feuer- und Elementarschäden. Weshalb gibt es infolge des 320-Millionen-Franken-Schadens in Blatten keine Prämienexplosion bei der Elementarschadenversicherung? Antwort: Weil die Privatversicherer im Elementarschadenpool zusammengeschlossen sind.

Versicherungsmissbrauch schadet den ehrlichen Versicherten und verursacht jährlich Millionenschäden. Die SUVA bekämpft deshalb jede Form von Betrug konsequent und systematisch. Es werden sogar Versicherungsdetektive eingesetzt. 2024 konnten durch die zielgerichtete Missbrauchsbekämpfung 31,2 Millionen Franken eingespart werden. Das ist das zweithöchste Ergebnis seit der Einführung der Massnahmen. «Damit sorgt die SUVA für gerechte Leistungen und Prämien und trägt zu einem fairen Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz bei», heisst es in der Medienmitteilung der SUVA zur Missbrauchsbekämpfung.

«Meine Arztpraxis ist gefeit vor Schäden im Cyberbereich, weil wir alle denkbaren Cybersicherheitsmassnahmen für Arztpraxen akribisch umsetzen», sagen sich immer noch etliche Praxisinhaber und verzichten auf eine massgeschneiderte Cyberversicherung. Damit über die Cybergefahren für Arztpraxen bestmöglich informiert wird, hat die Ärzteberatung ABC ihre Website über die Cyberversicherung unter dem Titel «Cyberangriff: Und plötzlich ist Ihre finanzielle Existenz in Frage gestellt» vollkommen überarbeitet. Aufgezeigt werden namentlich typische Cybervorfälle in Arztpraxen sowie handfeste Tipps für den Umgang mit E-Mails und den Schutz vor Betrugsversuchen. Hier ein Auszug daraus.

Das Jugendprojekt «YoungFinance» ist eine Initiative des IfFP Instituts für Finanzplanung, das seit 1995 zu den führenden Aus- und Weiterbildungsinstituten für Finanzprofis in der Schweiz gehört. «YoungFinance» richtet sich an junge Erwachsene ab 17 Jahren und vermittelt auf modulare, praxisnahe und online-basierte Weise das nötige Rüstzeug, um finanzielle Entscheidungen selbstbestimmt und kompetent zu treffen. Die ersten zwei Module «Clever Haushalten» und «Mein erstes Auto» werden zum Einstieg und Kennenlernen kostenlos angeboten.

Derzeit beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Ergo: Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner verschlechtert sich dramatisch. Und damit auch die finanzielle Lage der AHV. Der Bundesrat will deshalb die AHV stabilisieren und modernisieren. Am 14. Mai 2025 hat er die Stossrichtung dazu festgelegt: Erhöhung der Einnahmen über Lohnprozente und Mehrwertsteuer und Förderung der Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Referenzalter 65. Aber die Erhöhung des Referenzalters bleibt ein Tabu.

Unter dem Titel «Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken» schreibt «KMU_today» am 5. Juni 2025: «Unser Vorsorgesystem hat ein absurdes Designproblem, das junge Menschen Jahr für Jahr viel Geld kostet: Mit 18 dürfen junge Arbeitnehmende zwar bereits für Tod und Invalidität in die Pensionskasse einzahlen, aber fürs eigene Alter erst mit 25 Jahren. Diese willkürliche Altersdiskriminierung stammt aus dem Jahr 1985, als das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG) eingeführt wurde.»

Entscheid 2C_486/2024 des Bundesgerichts vom 14. April 2025: Der Kanton Neuenburg darf für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärztinnen und Ärzte sowie für andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Arztes gut, dem die Berufsausübung vom Kanton Neuenburg nur bis zum 80. Geburtstag bewilligt wurde.

Millionen von Menschen nutzen tagtäglich die Künstliche Intelligenz(KI)-Chats wie ChatGPT, Copilot, DeepSeek oder Perplexity. Aber die einzelnen Wirtschaftsbranchen wie das Gesundheitswesen werden nicht von diesen breiten KI-Chats grundlegend verändert, sondern von vertikalen Künstliche Intelligenz(KI)-Agenten. Deren Hauptaufgabe ist die mittles Künstlicher Intelligenz geschaffene Automatisierung repetitiver oder komplexer Aufgaben, die bislang von Menschen ausgeführt werden. Das Gesundheitswesen ist ein Vorreiter des Einsatzes von vertikalen KI-Agenten.

Das Lohnbuch Schweiz 2025 bietet einen umfassenden Überblick über die in der Schweiz gültigen Branchenlöhne, Berufslöhne und Mindestlöhne. Alles ist übersichtlich nach Wirtschafts- und Berufszweigen gegliedert. Die über 9’400 Lohnangaben stammen aus Gesamtarbeitsverträgen sowie aus Empfehlungen und Statistiken der schweizerischen Berufs- und Arbeitgeberverbände. Das erlaubt, für die Gesundheitsbranche die derzeitigen Löhne von der Pflegefachfrau bis zum Chefarzt und dem Spitaldirektor herauszulesen. Erfahren Sie, wie hoch gängige, dreizehnmal pro Jahr bezahlte Monatslöhne ohne Zulagen, Sondervergütungen und Boni in der Gesundheitsbranche sind.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schreibt am 7. Mai 2025 unter dem Titel «Was ist eine Cyberversicherung und was deckt sie?»: «Cyberattacken können Unternehmen und Privatpersonen ohne Vorwarnung treffen und grosse finanzielle Folgen nach sich ziehen. Präventionsmassnahmen helfen zwar, das Risiko stark zu minimieren, bieten jedoch keinen hundertprozentigen Schutz. Eine Cyberversicherung bietet finanzielle Absicherung und unterstützt bei der Vorbeugung, aber auch während und nach einem allfälligen Angriff.» Lesen Sie die Erläuterungen des SVV dazu.

Für Arztpraxen ist ein Pensionskassenvergleich eine herausfordernde Aufgabe. Bei der Wahl der passenden Vorsorge gilt es, die Bedürfnisse der Praxis zu identifizieren und den Nutzen verschiedener Pensionskassenlösungen zu bewerten. Medpension, die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer, hat dafür einen Ratgeber geschaffen: «Die Wahl der passenden Pensionskasse: Ein Ratgeber für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer». Lesen Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Tipps aus diesem Ratgeber.

Eine von Raiffeisen Schweiz und der ZHAW School of Management and Law, Winterthur, durchgeführte Umfrage «Eigenheim: Wohntraum oder Vorsorgefalle» in der Schweizer Bevölkerung zeigt: 57 Prozent der Personen, die kein Wohneigentum besitzen, träumen von den eigenen vier Wänden. Bei den 18- bis 30-jährigen Nicht-Wohneigentümern wünschen sich sogar fast drei Viertel in Zukunft ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist hoch. Wer jedoch ein Eigenheim kaufen möchte, braucht dafür aufgrund steigender Eigenheimpreise immer mehr finanzielle Mittel. Weil das Ersparte allein oftmals nicht reicht, greifen Eigenheimkäufer zunehmend auf ihre Vorsorgegelder zurück. Da drohen dann Vorsorgelücken.

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