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Viele Menschen nutzen heute die auf Künstlicher Intelligenz KI beruhende Hörfunktion ihrer Lieblingszeitung oder anderer Publikationen. Bei der Morgentoilette, beim Frühstück, beim Spazieren mit oder ohne Hund, beim Joggen, bei der Veloausfahrt oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie damit zeitsparend ihre tägliche Pflichtlektüre hören statt lesen. Auch beim Autofahren ist die Nutzung von Hörfunktionen erlaubt, sofern während der Fahrt nicht manuell auf dem Mobilgerät oder dem Abspielgerät herumgedrückt werden muss. Gute Neuigkeit: Jetzt können Sie sich auch die ABCNews mit einer KI-Hörfunktion zeitsparend anhören. Zudem bieten wir Ihnen eine Ein-Klick-Druckfunktion sowie eine Funktion zum Teilen der Artikel.

Umfragen belegen es immer wieder: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber ein Testament zu machen, ist ein Muss. Das gilt besonders seit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023: Von dessen tieferen Pflichtteilen und höheren freien Quoten kann man nur mittels eines Testaments profitieren. Ehepaare können mit der Kombination eines Ehevertrags mit Meistbegünstigung und zwei Testamenten den überlebenden Ehepartner bestmöglich begünstigen. Und bei Konkubinatspaaren geht der überlebende Konkubinatspartner ohne Testament leer aus.

Wer bei der Pensionierung die lebenslange Rente bezieht, läuft Gefahr, bei einem frühen Tod einen Teil des Pensionskassenvermögens zu verlieren. Der Grund: Wenn keine Ehegattenrente oder Lebenspartnerrente fällig wird, kann die Pensionskasse das verbleibende Kapital für sich behalten. Zur Minderung dieses Risikos bieten die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «PAT BVG» und «Medpension» eine «Altersrente mit Kapitalschutz». Dieses Model wird allenfalls noch attraktiver, wenn der Bund mit seinen Plänen für die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a durchdringen sollte.

Bundesgerichtsentscheid 9C_166/2022 vom 9. Dezember 2024: Die Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen muss das tarifpartnerschaftlich vereinbarte Screening und bei einem auffälligen Ergebnis des Screenings die Einzelfallprüfung der betroffenen Arztpraxis umfassen. Fehlt die Einzelfallprüfung, ist der Beweis einer rückzahlungspflichtigen «Überarztung» nicht möglich. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Bundesgericht im neuen Entscheid klar bestätigt.

Dividenden aus Aktiengesellschaften werden nur mit 70 Prozent besteuert, wenn ein Aktionär mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzt. Das ist bei Praxisaktiengesellschaften bei den Dividendenempfängern meist gegeben. Die Arzt-Aktionäre kommen dann in Versuchung, sich eine hohe Dividende und einen tiefen Lohn auszuzahlen. Damit werden nicht nur Steuern, sondern dank des tiefen Lohns zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge gespart. Nur eben: Die Kombination eines unangemessen tiefen Lohns mit einer überhöhten Dividende ist verboten.

Der Verwaltungsrat der Organisation für Ambulante Arzttarife OAAT AG, Bern, hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Suissedigital bietet für Arztpraxen und andere KMU sowie für Privatpersonen kostenlose Online-Cybersecurity-Tests an. Suissedigital ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 170 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die über drei Millionen Haushalte mit Radio, TV, Replay-TV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen. Wir geben Ihnen die Links zu den Tests.

Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, muss einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung machen und hinterlegen.

Seit dem Inkrafttreten der Reform «AHV 21» am 1. Januar 2025 können Frauen und Männer die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Der gewünschte Rentenanteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter von 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich: Man kann einen Teil der Altersrente vorbeziehen und nach dem Referenzalter von 65 einen Teil aufschieben.

Der Bundesrat hat das «Entlastungspaket 27» bis zum 5. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 200 Millionen Franken davon sollen durch Mehreinnahmen mittels einer Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a erzielt werden. Lesen Sie, wie dieser Zugriff auf Vorsorgegelder vor sich gehen soll.

Bundesgerichtsentscheid 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024: Der Kanton Zürich darf von Anwältinnen und Anwälten verlangen, ab 2026 mit Gerichten und kantonalen Verwaltungsbehörden ausschliesslich auf elektronischem Weg, «digital only», zu kommunizieren. Dieses Urteil ist wegweisend, weil auf Bundesebene sowohl für den Berufsstand der Anwältinnen und Anwälte wie auch für den Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte Bundesgesetze mit einem Digitalisierungszwang bald in Kraft treten sollen.

Auch in diesem Winter geschieht es wieder: Skifahrer verlassen unter Missachtung aller Vorsichtsgebote die markierten Skipisten und frönen dem Vergnügen des Tiefschneefahrens. Geschieht dann ein Unfall, gibt es allenfalls ein böses Erwachen: Die obligatorische Unfallversicherung verweigert Geldleistungen wie Taggelder oder Renten. Lesen Sie, was Wagnisliebhaberinnen oder Wagnisliebhaber im Bereich der Unfallversicherung vorkehren müssen.

Jede Arztpraxis ist für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlich. Der Gesetzgeber hat medizinische Daten im Bundesgesetz zum Datenschutz DSG als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft, sodass umfangreiche Massnahmen für einen angemessenen Schutz dieser Daten erforderlich sind. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat im Dokument «IT-Grundschutz für Praxisärztinnen und Praxisärzte» 11 Empfehlungen für den Aufbau und den Erhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit in der Arztpraxis veröffentlicht.

Viele Ehepaare mit gemeinsamen Kindern wollen sich gegenseitig maximal begünstigen. Ziel: Beim Tod eines Ehepartners soll der überlebende Ehepartner finanziell bestmöglich abgesichert sein. Zudem sollen Erbstreitereien sowie, falls vorhanden, Probleme mit dem gemeinsam erworbenen Eigenheim vermieden werden. Um das zu erreichen, gibt es im Schweizer Eherecht eine elegante Lösung: die «Meistbegünstigung».

Mit der am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommenen Reform «AHV 21» wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese grundsätzlich ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Frauen der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969 hingegen erhalten einen lebenslänglichen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die Pensionskassen. Lesen Sie, wie das Referenzalter der Frauen ab dem 1. Januar 2025 bis Anfang 2028 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht wird.

Die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «Medpension» und PAT BVG» bieten den aktiv Versicherten für das Jahr eine erfreuliche Verzinsung des individuell angesparten Vorsorgekapitals. Lesen Sie die diesbezüglichen Mitteilungen der beiden Pensionskassen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat das Massnahmenprogramm für die Erdbebenvorsorge aktualisiert. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen teure Medikamente, wertvolle biomedizinische Materialien und Impfstoffe ununterbrochen kühl lagern. Dafür muss ein dafür geeigneter Medikamentenkühlschrank eingesetzt werden. Kommt dazu: Bei den meisten Versicherungslösungen muss der Kühlschrankinhalt unter der Rubrik «Warenverderb» separat versichert werden. Zudem muss von den versicherten Ärztinnen und Ärzten alles unternommen werden, damit der Verlust teurer Medikamente verhindert wird. Lesen Sie, welche Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Medikamenten unbedingt zu ergreifen sind, damit die Versicherung im Schadenfall zahlt.

Im Jahr 2025 wird die Welt der Cyberkriminalität erheblich von der vermehrten Nutzung Künstlicher Intelligenz KI durch Cyberkriminelle beeinflusst. Die neuen Technologien ermöglichen es Angreifern, noch raffiniertere, wirksamere und schwerer zu entdeckende Angriffsmethoden anzuwenden. Eine besondere Bedrohung wird die stetige Weiterentwicklung des Einsatzes von Deepfake-Fotos, Deepfake-Videos und Deepfake-Audios sein. Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, aber auch Privatpersonen müssen das Abwehrdispositiv gegen die Cyberbedrohungen laufend verfeinern.

Beim Erwerb von Wohneigentum im Konkubinat ist eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich. Dabei spielt es eine Rolle, wie das Wohneigentum erworben wird꞉ als Alleineigentum eines Partners, als Gesamteigentum oder als Miteigentum. Jede dieser Formen hat unterschiedliche rechtliche Folgen, die im Vertrag festzulegen sind. So lassen sich rechtliche Unsicherheiten vermeiden. Und die Konkubinatspartner schützen sich bei Streitigkeiten oder einer Trennung.

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