Überkreuz-Todesfallrisikoversicherung 3b: Die elegante gegenseitige Absicherung bei Konkubinatspaaren
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Bei unverheirateten Paaren kann beim Todesfall eines Partners der andere Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das gilt besonders, wenn eine gemeinsame Hypothek für das Wohneigentum des Paares oder hohe gemeinsame Schulden für den Konsum oder Geschäftstätigkeiten vorhanden sind. Da bietet die Überkreuz-Todesfallrisikoversicherung 3b eine elegante gegenseitige Absicherung mit steuerlichen Vorteilen: «Die Kapitalleistung aus einer reinen Todesfallrisikoversicherung unterliegt nie der Erbschaftssteuer und wird getrennt vom übrigen Einkommen zum Vorsorgesondertarif besteuert», schreibt die Medienstelle der AXA Schweiz auf Anfrage.
«Brauche ich als angestellter Arzt eine ergänzende persönliche Berufshaftpflichtversicherung?»
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Frage von Dr. med. U. S. in B.: «Ich bin zu 80 Prozent Angestellter Chefarzt für kardiovaskuläre Rehabilitation sowie zu 20 Prozent Facharzt an einer Universitätsklinik. Beide medizinischen Institutionen haben gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungen für ihre angestellten Ärztinnen und Ärzte. Gemäss der Auskunft von einigen Versicherern können jedoch je nach Deckungsumfang der institutionellen Berufshaftpflichtversicherungen Deckungslücken bestehen, beispielsweise hinsichtlich persönlicher Haftung, Regressansprüchen oder weiterer berufsspezifischer Risiken wie Erster Hilfe. Deshalb könnte eine ergänzende persönliche Berufshaftpflichtversicherung unter Umständen sinnvoll sein. Stimmt das?»
Personen mit tieferen Einkommen gehen häufiger zum Arzt: Handlungsbedarf bei Franchise und Prävention
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Das Einkommen beeinflusst die Nutzung von Gesundheitsleistungen erheblich: Wer weniger verdient geht häufiger zur Ärztin oder zum Arzt. Und nutzt gleichzeitig die Gesundheitsvorsorgeangebote seltener. Dies zeigt der neue «Helsana-Report: Haushaltseinkommen und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen». Fazit des von der Universität Basel im Auftrag von Helsana erstellten Reports: Es besteht Handlungsbedarf bei Franchise und Prävention.
Bundesgericht: Bei der Abklärung des Anspruchs auf eine IV-Rente muss jede Anordnung einer medizinischen Begutachtung von der IV-versicherten Person anfechtbar sein
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Ordnet eine IV-Stelle zur Klärung des Anspruchs auf eine Rente der Invalidenversicherung gegen den Willen der versicherten Person deren medizinische Begutachtung zum zweiten Mal an, muss die IV-Stelle dazu eine anfechtbare Verfügung erlassen. Das Bundesgericht weist im Urteil 8C_445/2025 eine Beschwerde der IV-Stelle des Kantons Zürich gegen diese Regelung ab. Das Bundesgericht stärkt damit die Rechte der IV-Versicherten im Hinblick auf die Durchsetzung ihres IV-Rentenanspruchs.
Vollkaskoversicherung für Arztpraxen: Ihr Versicherungsschutz für Inventar und Umsatz
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Ein Einbruch am Wochenende, ein Wasserschaden über Nacht oder ein technischer Defekt: Plötzlich steht der Praxisbetrieb still. Was viele unterschätzen: Nicht nur das Inventar ist betroffen, sondern oft auch der Umsatz. Eine Praxisinventarversicherung in Form einer Vollkaskoversicherung kann in solchen Fällen existenzsichernd sein.
Cyberbedrohungen für Arztpraxen in der Schweiz: Akute Gefahr und Handlungsbedarf
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«Die Schweiz rückt zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen, insbesondere das Gesundheitswesen», titelten wir in den ABC-E-News vom Juli 2026. Und: Cyberangriffe auf Schweizer Arztpraxen haben sich in den letzten zwei Jahren spürbar verändert: Sie sind gezielter, technisch raffinierter und treffen zunehmend auch kleine Einzelpraxen und Gruppenpraxen. Wer glaubt, zu klein und zu unbedeutend für Cyberkriminelle zu sein, irrt gefährlich. Patientendaten sind im Darknet bares Geld wert. Und die IT-Infrastruktur von Arztpraxen ist nach wie vor allzu oft ein offenes Scheunentor.
Am 1. Januar 2027 tritt das überarbeitete «Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeldversicherern» in Kraft
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Die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle und damit die Bedeutung der Krankentaggeldversicherung nehmen stark zu. Und die Politik diskutiert ein Obligatorium der freiwilligen Krankentaggeldversicherung. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV tritt diesen Herausforderungen mit einer Revision des «Freizügigkeitsabkommens unter den Krankentaggeldversicherern» auf den 1. Januar 2027 entgegen. Ein wichtiger Teil dieser Revision ist eine Vorleistungspflicht: Kommt es bei einem Versichererwechsel oder Arbeitgeberwechsel zu Uneinigkeiten zwischen dem bisherigen und dem neuen Versicherer, geht der bisherige Versicherer zunächst in Vorleistung. Zudem wird eine Auffanglösung für Unternehmen geschaffen, die ohne eigenes Verschulden keine Krankentaggeldversicherung finden. Überdies sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stärker in die Pflicht genommen werden, den Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit besser zu dokumentieren.
Wem die rechtliche Bindung der Ehe zu weit geht und das Konkubinat zu wenig weit, kann sich künftig «PACSEN»
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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat bis zum 17. September 2026 das «Bundesgesetz über die formelle Lebenspartnerschaft (PACS-Gesetz, PACSG)» in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz soll die formelle Lebenspartnerschaft «Pacte civil de solitarité PACS» als neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz geschaffen werden. Alle Einzelheiten zu diesem Gesetzesvorhaben finden sich im Dokument «Parlamentarische Initiative ‘Einen PACS für die Schweiz’. Erläuternder Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates».
Die sieben Todsünden beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse
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Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» unter dem Titel «Rente oder Kapital: Das sind die sieben grössten Fehler beim Bezug des Pensionskassenvermögens»: «In den vergangenen Jahren hat der Kapitalbezug kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Laut dem Bundesamt für Statistik beanspruchten von den Personen, die 2024 eine neue Leistung aus einer Pensionskasse in der Schweiz bezogen, 45 Prozent ausschliesslich das Kapital. 36 Prozent von ihnen nahmen das Pensionskassenvermögen allein in Form einer Rente, und 19 Prozent entschieden sich für eine Kombination aus Rente und Kapital. Der Entscheid zwischen Rente und Kapital ist nicht ohne Risiken. Es gilt, Fehler und Irrtümer zu vermeiden». Lesen Sie eine Zusammenfassung der sieben Todsünden beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse.
Riesenwirbel um die 1577-Taxpunkte-Höchstgrenze: Petition von Ärztinnen und Ärzten, der Hausärzteverband sagt, es sei gar nicht so schlimm und das Bundesamt für Gesundheit sagt, der Entscheid falle im vierten Quartal 2026
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Der Ärzteverband FMH hat das von der FMH, dem Spitalverband H+ sowie prio.swiss erarbeitete Dokument «Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC vom 3. Juli 2026» veröffentlicht. Der heikelste Punkt darin: Die Summe der Taxpunkte der ärztlichen Leistung, die für die Grundversicherung über den TARDOC abgerechnet wird, darf 1577 pro Tag nicht überschreiten, und zwar im Monatsdurchschnitt und pro ausführendem Arzt. Nicht einberechnet sind gewisse Arbeiten, etwa Notfallbehandlungen oder der Dokumentationsaufwand. Die durchschnittliche 1577-Taxpunkte-Höchstgrenze pro Tag hat in der Ärzteschaft einen Riesenwirbel ausgelöst. Hier ein Auszug daraus: Die Petition gegen die Taxpunkte-Höchstgrenze, die Stellungnahmen des Hausärzteverbands und die Stellungnahme des Bundesamts für Gesundheit BAG.
Sie erleiden einen Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt?
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Unter dem Titel «Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt?» schreibt die AXA Schweiz: «Dach abgedeckt? Ast auf dem Auto? Baum in der Einfahrt? Wenn ein Sturm Schäden verursacht hat, ist rasche Hilfe gefragt. Hier erfahren Sie, welche Versicherung wann zuständig ist. Und was Sie vor und nach einem Unwetter beachten sollten.» Lesen Sie die wichtigsten Erkenntnisse der AXA rund um die Sturmschäden sowie Tipps, wie Sie Ihr Versicherungspaket «sturmschadensicher» machen.
«Die Schweiz rückt zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen, insbesondere das Gesundheitswesen»
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«Cyberangriffe in der Schweiz steigen im Mai 2026 um 7 Prozent», betitelt die «Netzwoche» am 16. Juni 2026 den Artikel über den Bericht “Global Cyber Attacks Ease in May 2026, But Ransomware Surges 48% As Threats Reorganize” des Cybersecurity-Anbieters Check Point. Damit war die Schweiz im «DACH-Raum Deutschland, Österreich, Schweiz» das einzige Land mit einem markanten Zuwachs der Cyberangriffe, liegt aber weiterhin unter dem europäischen Durchschnitt. Aufgrund des Anstiegs warnt Marco Pierro, Country Manager Schweiz bei Check Point: «Die Schweiz rückt zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen, insbesondere das Gesundheitswesen».
Die explodierenden psychischen Erkrankungen bedrängen die Invalidenversicherung IV, die Krankentaggeldversicherungen und die Pensionskassen
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Das steht in der unlängst erschienen «IV-Statistik 2025»: «Die relativen Gewichte der Invaliditätsursachen haben sich über die letzten Jahre stark verändert. Der Anteil der psychischen Krankheiten hat sich zwischen 2000 und 2025 von 35,61 Prozent auf 49,41 Prozent erhöht. Inzwischen wird rund jede zweite IV-Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit gesprochen. Auf der anderen Seite hat sich der Anteil der Personen mit einer Rente als Folge von Erkrankungen der Knochen und Bewegungsorgane im gleichen Zeitraum von 25,24 Prozent auf 13,92 Prozent beinahe halbiert.»
Individualbesteuerung: Ehepaare müssen die Säule 3a, die Pensionskasseneinkäufe, die Vorsorgekapitalbezüge und das Vermögen neu koordinieren
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Die Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Damit ist der Systemwechsel weg von der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren hin zur Einzelbesteuerung aller natürlichen Personen beschlossen. Aber: Weil die Individualbesteuerung auch in den Kantonen und Gemeinden kommen muss und das etliche Zeit erfordert, steht im Gesetz: Die neuen Bestimmungen treten «spätestens 2032» in Kraft. Das heisst: Ehepaare haben wohl noch bis 2032 Zeit, sich an die neuen Spielregeln anzupassen. Das ist vor allem bei der Säule 3a, bei Pensionskasseneinkäufen, beim Bezug von Vorsorgekapital und bei der Vermögenszuteilung ein Muss. Denn wer das nicht tut, riskiert unnötig höhere Steuerbelastungen und den Verlust von Optimierungspotenzial.
«Reform AHV 2030»: Einschränkung der beliebten Frühpensionierungen, aber keine Erhöhung des AHV-Referenzalters
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Der Bundesrat will die AHV modernisieren, an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen und das langfristige finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern. Das AHV-Beitragssystem soll verbessert und das Arbeiten bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus gezielt gefördert werden. Aber: Die heute beliebten Frühpensionierungen sollen empfindlich eingeschränkt werden. Eine Erhöhung des Referenzalters ist hingegen nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zur «Reform AHV 2030» eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. September 2026.
Künstliche Intelligenz KI senkt die Eintrittsschwelle für den Versicherungsbetrug bei der SUVA
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Im Jahr 2025 sparte die Schweizerisch Unfallversicherungsanstalt SUVA dank ihrer ausgeklügelten Versicherungsbetrugserkennung 43,7 Millionen Franken ein. Das sind 12,5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte sind namentlich mit fiktiven Leistungen und Abrechnungen, gefälschten Arztzeugnissen sowie der Verrechnung von überhöhten und unfallfremden Kosten an den aufgedeckten Betrugsversuchen beteiligt. Eine Haupterkenntnis der SUVA aus dem Geschäftsjahr 2025: Die Künstliche Intelligenz KI senkt die Eintrittsschwelle für den Versicherungsbetrug.
«Einjährige Todesfallrisikoversicherung»: Gerade in jüngeren Jahren können Sie damit in der Regel Prämien sparen!
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Der frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art kostengünstig einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Gerade in den jüngeren Jahren der versicherten Person bietet die «einjährige Todesfallrisikoversicherung» eine hohe Flexibilität und meist die tiefstmöglichen Prämien.
Warnung des Bundesamts für Cybersicherheit BACS: Ein Passwort für viele Konten birgt hohe Risiken
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Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS schreibt am 21. April 2026: «Das BACS erhält regelmässig Meldungen von Personen, deren Online-Konten unbefugt übernommen wurden, obwohl sie ihr Passwort nie weitergegeben haben. Was viele dabei nicht wissen: Oft reicht bereits ein einziges kompromittiertes Passwort aus, um nicht nur ein, sondern gleich mehrere Konten zu gefährden. Wer dasselbe Passwort für verschiedene Dienste verwendet, ermöglicht es Cyberkriminellen, mit einem einzigen Treffer eine ganze Kettenreaktion auszulösen. Besonders folgenschwer wird es, wenn darüber weitere Konten über die Funktion ‘Passwort vergessen’ zurückgesetzt und übernommen werden können.»
Arztpraxen brauchen eine standeseigene Pensionskassenlösung
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Pensionskassen, die über eine langjährige Erfahrung mit medizinischen Leistungserbringenden verfügen, eignen sich am besten, um auf Praxisbetriebe abgestimmte Vorsorgelösungen zu entwickeln und anzubieten. Sie kennen die Herausforderungen von Ärztinnen und Ärzten, die gleichzeitig Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber sind. Und zwar unabhängig davon, ob die Praxis von Selbständigerwerbenden, als GmbH oder als Aktiengesellschaft geführt wird. Führend bei der beruflichen Vorsorge für medizinische Leistungserbringende sind die denn auch die standeseigenen Pensionskassenlösungen. Wer als Arztpraxis noch keine solche hat, kann den Vertrag mit seiner Pensionskasse wegen der meist sechsmonatigen Kündigungsfrist noch bis spätestens zum 30. Juni 2027 kündigen. Und dann ab dem 1. Januar 2027 mit der standeseigenen Lösung optimal beruflich vorsorgen. Die Ärzteberatung ABC kann Sie bei diesem anspruchsvollen Vorhaben unterstützen.
Bei der Taggeldversicherung bietet die Summenversicherung die bestmögliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit
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Was viele Taggeldversicherte nicht wissen oder nicht beachten: Beim Eintreffen des versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall zahlt die Taggeldversicherung in Form einer Summenversicherung das vereinbarte Taggeld unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Erwerbsausfall tatsächlich ist. Bei der Taggeldversicherung in Form einer Schadenversicherung dagegen wird das Taggeld nur im Umfang des effektiv nachgewiesenen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Und die Taggelder werden im Sinn der Überentschädigungsregel gekürzt, wenn andere Versicherungsleistungen den Erwerbsausfall bereits decken.