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elektronisches-PatientendossierFür eine erfolgreiche Einführung und Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers fehlt es derzeit an einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung sowie namentlich an einer nachhaltigen Finanzierung. Dies hat der Bundesrat bereits in einem Bericht im August 2021 festgehalten. Gleichzeitig hat er damals das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, das «Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG» einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung hat der Bundesrat an der Sitzung vom 27. April 2022 entschieden, eine umfassende Revision des «Bundesgesetzes über das Elektronische Patientendossier EPDG» anzustossen. Für diese Revision hat die Regierung konkrete Eckpunkte über die künftige Rolle und Ausgestaltung des Elektronische Patientendossiers festgelegt. Lesen Sie, um was es geht.

ScheidungDas Zürcher Obergericht verdonnert einen gutsituierten Mann in einem Scheidungsurteil, seiner Ex-Frau jeden Monat mehr als 10'000 Franken Unterhalt plus 4'800 Franken an Wohnkosten plus 350 Franken für die Hausratversicherung zu bezahlen. Und das für die nächsten sechs Jahre, bis die gemeinsame Tochter die Schuloberstufe abgeschlossen hat. Das Obergerichtsurteil soll sicherstellen, dass die Ex-Frau trotz Scheidung und ohne zu arbeiten ihren gehobenen Lebensstandard auch nach der Ehe beibehalten kann. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Mannes gegen die hohe Unterhaltszahlung teilweise gut: Es weist das Obergericht an, den Unterhalt auf die vorehelichen finanziellen Verhältnisse der Ehefrau auszurichten, damit nur der «Heiratsschaden» der Frau ersetzt wird. Der Ex-Frau wird es damit bundesgerichtlich verwehrt, ohne eigene Arbeit den in der Ehe erreichten gehobenen Lebensstandard weiterzuführen.

GesundheitskostenDie Gesundheitsausgaben sind 2020 um ein Prozent auf 83,3 Milliarden Franken gewachsen. Das liegt unter der durchschnittlichen Wachstumsrate der letzten fünf Jahre von 2,3 Prozent. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt BIP stieg 2020 im Vergleich zu 2019 von 11,3 auf 11,8 Prozent. Bemerkenswert: Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren sind im Covidjahr 2020 um 845 Millionen Franken oder 6,6 Prozent gefallen. Die Spitäler dagegen zählen zu den grössten Kostentreibern. Das sind einige Ergebnisse der neusten Erhebung des Bundesamtes für Statistik BFS zu den Kosten und der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens.

VelodiebstahlWährend die Anzahl gestohlener Fahrräder über die letzten fünf Jahre stabil blieb, nahm der durchschnittliche Schadenaufwand kontinuierlich zu. Grund dafür ist die Ausbreitung kostspieliger E-Bikes. In Basel, Solothurn und Luzern ist das Risiko für einen Velodiebstahl besonders gross. Weniger Sorgen machen muss man sich im Tessin, Appenzell Innerrhoden und Schwyz. Wichtig: Mit einigen Kniffen kann man das Risikos des Velodiebstahls stark senken.

PensionskasseinkaufDie freiwilligen Einkäufe in die Pensionskassen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. 2020 betrugen sie laut der Pensionskassenstatistik insgesamt 6,8 Milliarden Franken und damit gut zwei Drittel mehr als im Jahr 2010. Der Rekordstand ist kein Wunder: Wer derzeit als eher risikoscheuer Mensch über ersparte, geerbte oder geschenkte liquide Mittel verfügt, hat es gar nicht einfach, sein Geld sicher und rentabel anzulegen. Die Frankenzinsen für erstklassige Obligationen sind tief, die Immobilienpreise hoch und die Aktien stark im Risikobereich. Deshalb nutzen viele Pensionskassenangehörige eine bewährte Anlagealternative: den freiwilligen Pensionskasseneinkauf. Hier sorgt der gesetzlich erlaubte Abzug des gesamten Einkaufsbetrags vom jeweils steuerbaren Jahreseinkommen über die damit verbundene Steuerersparnis automatisch für eine ansprechende Rendite. Auch ist das einbezahlte Kapital in der Pensionskasse gut geschützt. Kommt dazu: Für selbständigerwerbende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen gibt es bei den Pensionskasseneinkäufen ein spezielles AHV-Renditezückerchen.

Lesbisches-PaarBei der «Eingetragenen Partnerschaft» von zwei Frauen oder zwei Männern gilt laut Artikel 13a des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG»: Stirbt eine Partnerin oder ein Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares, so ist die überlebende Person im Sozialversicherungsrecht einem Witwer gleichgestellt. Ab dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» möglich. Ab dann können sich gleichgeschlechtliche Paare nur noch für die Ehe, aber nicht mehr für die «Eingetragene Partnerschaft» entscheiden. Bestehende «Eingetragenen Partnerschaften» können mit wenig Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden. Das hat hinsichtlich der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung eine einschneidende Auswirkung: Lesbische Witwen profitieren von den grosszügigen Witwenrenten, während schwule Witwer im Vergleich mit den lesbischen Witwen sozialversicherungsrechtlich diskriminiert werden, gleich wie alle Witwer.

Wohneigentum80 Prozent der Menschen, die sich in der Schweiz Wohneigentum wünschen, können sich dies nicht leisten. Grund dafür sind zu hohe Preise und ein zu kleines Vermögen. Das ist ein Ergebnis der im März 2022 veröffentlichten Studie «Wohneigentum: Was macht den Traum der eigenen vier Wände aus?». Die Studie wurde von der «ZHAW School of Management and Law» in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO, dem Hauseigentümerverband Schweiz, der Fédération Romande Immobilière und Raiffeisen mittels persönlicher Interviews und Umfragen erarbeitet. Weitere herausragende Erkenntnis aus der Studie: Die meisten Menschen, die vom Wohneigentum träumen, wünschen sich ein langfristiges Zuhause, Gestaltungsfreiheit sowie Unabhängigkeit von Vermietern und nicht in erster Linie eine lukrative Geldanlage.

Bundesgericht-ImpfungBundesgerichtsurteil 5A_118/2022 vom 15. März 2022: Obwohl es in der Schweiz keinen Impfzwang gibt, muss eine eingefleischte Impfgegnerin ihren fünfjährigen Sohn im Dienste des Kindeswohls und aufgrund der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken impfen lassen. Damit bekommt der impfbefürwortende Vater der unverheirateten und getrenntlebenden Eltern auch vor der höchsten richterlichen Instanz recht.

AerztestatistikIn der Schweiz berufstätige Ärztinnen und Ärzte sind im Jahr 2021 im Durchschnitt älter geworden und die Abhängigkeit des Schweizer Gesundheitswesens von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Arztdiplom nicht in der Schweiz erworben haben, nimmt weiter zu. Dies zeigt die FMH-Ärztestatistik 2021. Im Jahr 2021 waren in der Schweiz insgesamt 39’222 Ärztinnen und Ärzte berufstätig. 44,9 Prozent davon sind Frauen. Der Anteil mit einem ausländischen Arztdiplom liegt inzwischen bei 38,4 Prozent, gegenüber dem Vorjahr erneut ein Plus. Und 25 Prozent sind 60 Jahre alt oder älter. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

VersicherungsaufsichDie am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG stellt wichtige Weichen für den Versicherungsstandort Schweiz. Das revidierte Gesetz fördert die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Versicherungsbranche und stärkt gezielt den Schutz der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden. Zudem gibt es höhere Anforderungen an die unabhängigen Versicherungsvermittler.

WohneigentumVorsorgefreundlicher Nationalrat in der am Freitag, 18. März 2022, zu Ende gegangenen Frühjahrssession: Der Rat hat mit 81 zu 71 Stimmen zuerst die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern» gutgeheissen und dann auch noch mit 96 zu 85 Stimmen der Parlamentarischen Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken» Folge gegeben. Sollten diese Geschäfte auch im Ständerat überleben, würden in der Schweiz die Möglichkeiten, privat vorzusorgen, für viele Menschen erweitert. Lesen Sie, um was es geht.

NeurentnerDie Frauen müssen bei der Pensionskassenvorsorge nach wie vor stark aufholen: Laut der jüngsten Neurentenstatistik für das Jahr 2020 belief sich eine neue Pensionskassenrente im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat. «Im Median» bedeutet, dass im Vergleich zur Medianneurente bei beiden Geschlechtern 50 Prozent der Personen eine höhere und 50 Prozent eine tiefere Rente bezogen haben. Ein gleich grosser Unterschied zwischen Frauen und Männern ergibt sich bei den Kapitalleistungen der Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen. Lesen Sie die Daten und die offizielle Begründung dafür.

BehinderteMedienmitteilung des Bundesgerichts: «Das Bundesgericht hält in seinem Urteil 8C_256/2021 vom 9. März 2022 eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der Lohnstrukturerhebung LSE des Bundesamts für Statistik nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor.» Die Behindertenverbände und die Gewerkschaften sind mit diesem Urteil überhaupt nicht einverstanden. Und auch im Ständerat wurden in der Frühjahrssession am 17. März 2022 aufgrund einer Interpellation Forderungen nach einer Korrektur an der geltenden IV-Rentenberechnung laut. Lesen sie, um was es geht bei diesem Streit.

KostendaempfungDer Nationalrat will nun doch ein Kostenmonitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden. Der Rat kam am Montag, 28. Februar 2022 mit 103 zu 87 Stimmen auf einen bereits in beiden Räten gefällten Beschluss zurück. Jetzt muss der Ständerat erneut entscheiden. Die betroffen Verbände wie die FMH sind strikt gegen die Einführung einschränkender Regulierungen. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat am 11. März 2022 weitere Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um einen Experimentierartikel und um die kostenlose Datenlieferung durch die Gesundheitsakteure.

Vernetztes-AutoNicht nur elektrisch angetriebene, sondern alle modernen Autos funktionieren immer mehr wie ein Smartphone: Der Bordcomputer nutzt internetbasierte Applikationen und die dafür notwendige Schnittstellen. Und künftig werden Multimediaanwendungen und elektronische Steuerungen die Internetvernetzung der Autos stark vorantreiben. Das erhöht das Risiko, dass neben Computersystemen und Smartphones auch vernetzte Autos vermehrt zu einem Tätigkeitsfeld von Cyberkriminellen werden. Was kann man dagegen tun?

TodesfallrisikoversicherungKlar, niemand setzt sich bei voller Lebensblüte gerne mit den finanziellen Folgen des eigenen Ablebens auseinander. Aber, wer seine Familie oder die Praxispartner, die Ausbildung der Kinder, Kredite oder Darlehen, den Lebenspartner oder andere geliebte Personen im Falle seines Todes neben der übrigen Vorsorge genügend absichern will, hat mit der Todesfallrisikoversicherung ein ausserordentlich flexibles und kostengünstiges Instrument zur Hand. Wichtig ist dabei auf jeden Fall: Man muss den Bedarf sorgfältig abklären und dann die richtige Laufzeit, die richtigen Begünstigten, die richtige Todesfallsumme und die richtige Prämienformel wählen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

WohneigentumSogar für Gutverdiener wie jüngere Ärztinnen und Ärzte ist Wohneigentum wegen der rekordhohen Eigenheimpreise aus eigener Kraft kaum mehr finanzierbar. Trotzdem erklimmen die Eigenheimpreise aufgrund hoher Nachfrage immer neue Rekordstände. Allein im Covidjahr 2021 sind die Preise für Einfamilienhäuser um 10,3 Prozent und diejenigen für Stockwerkeigentum um 7,2 Prozent gestiegen. Die Hauptursache für diesen Preisanstieg sind laut der Studie «Immobilien Schweiz – 1. Quartal 2022» von Raiffeisen die Erbvorbezüge der Eigenheimkäufer. Derzeit werden in der Schweiz jährlich fast 100 Milliarden Franken vererbt und es wird immer mehr. Die Babyboomer haben erhebliche Vermögen angehäuft und greifen ihren Sprösslingen beim Eigenheimkauf unter die Arme. Damit ist auf dem Eigenheimmarkt eine «Erbvorbezug-Preis-Spirale» am Laufen. Das Ende der Preissteigerungen beim Wohneigentum ist mithin nicht in Sicht.

Arzt-40jaehrigAnfrage von Dr. med. K. A. in Z.: «Ich 40-jährig habe eine Lebensplanung gemacht. Diese sieht vor, mich mit 60 Jahren frühpensionieren zu lassen. Was soll ich da speziell vorkehren, damit ich dieses Vorhaben mit meinem normalen Arzteinkommen finanziell zu bewältigen vermag?»

MedizinstudiumNiemand kann es übersehen: In der modernen Medizin spielen die Digitalisierung, die Künstlicher Intelligenz, das Maschinelle Lernen und das Programmieren eine immer wichtigere Rolle. Künftige Ärztinnen und Ärzte müssen in der Lage sein, digitale Tools in der jeweiligen klinischen Situation kompetent zu beurteilen. Deshalb soll der Einsatz digitaler Methoden im Medizinstudium verankert werden. Laut dem Portal für die Gesundheitsbranche «Medinside» hat die Arbeitsgruppe «Digitalisierung der Medizin» des Bildungsnetzwerkes Medizin unlängst aufgezeigt, welche konkreten Bildungsinhalte im Bereich der Digitalisierung an den medizinischen Fakultäten der Schweizer Hochschulen vermittelt werden sollen.

Pfleger-und-PatientinMedizinalpersonen wie Pflegerinnen oder Pfleger, aber auch Ärztinnen oder Ärzte, bauen zuweilen während vieler Jahre ein grosses Vertrauensverhältnis zu Patientinnen oder Patienten auf. Da kommt es vor, dass Patientinnen oder Patienten glauben, die Medizinalperson erbringe ihre Dienste als Freund oder sogar aus Liebe. Erfolgt dann seitens der Patientin oder des Patienten eine grosse Schenkung oder eine erbliche Begünstigung im Testament muss die Medizinalperson die Patientin oder den Patienten klar und deutlich darüber aufklären, dass die pflegerischen oder medizinischen Dienste im Rahmen eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags und nicht aus Freundschaft oder Liebe erfolgen. Entfällt diese unmissverständliche Aufklärung, ist die Medizinalperson «erbunwürdig». Lesen Sie Einzelheiten dazu.

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