Künftige Ärztinnen und Ärzte müssen sich im Studium mit der fortschreitenden Digitalisierung der Medizin, der Künstlichen Intelligenz, dem Maschinellem Lernen und dem Programmieren auseinandersetzen
- Details
Niemand kann es übersehen: In der modernen Medizin spielen die Digitalisierung, die Künstlicher Intelligenz, das Maschinelle Lernen und das Programmieren eine immer wichtigere Rolle. Künftige Ärztinnen und Ärzte müssen in der Lage sein, digitale Tools in der jeweiligen klinischen Situation kompetent zu beurteilen. Deshalb soll der Einsatz digitaler Methoden im Medizinstudium verankert werden. Laut dem Portal für die Gesundheitsbranche «Medinside» hat die Arbeitsgruppe «Digitalisierung der Medizin» des Bildungsnetzwerkes Medizin unlängst aufgezeigt, welche konkreten Bildungsinhalte im Bereich der Digitalisierung an den medizinischen Fakultäten der Schweizer Hochschulen vermittelt werden sollen.
Bundesgericht: Medizinalpersonen mit einem jahrelang aufgebauten Vertrauensverhältnis zu Patienten dürfen die Zuneigung der Patienten nicht zur Erbschleicherei ausnützen
- Details
Medizinalpersonen wie Pflegerinnen oder Pfleger, aber auch Ärztinnen oder Ärzte, bauen zuweilen während vieler Jahre ein grosses Vertrauensverhältnis zu Patientinnen oder Patienten auf. Da kommt es vor, dass Patientinnen oder Patienten glauben, die Medizinalperson erbringe ihre Dienste als Freund oder sogar aus Liebe. Erfolgt dann seitens der Patientin oder des Patienten eine grosse Schenkung oder eine erbliche Begünstigung im Testament muss die Medizinalperson die Patientin oder den Patienten klar und deutlich darüber aufklären, dass die pflegerischen oder medizinischen Dienste im Rahmen eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags und nicht aus Freundschaft oder Liebe erfolgen. Entfällt diese unmissverständliche Aufklärung, ist die Medizinalperson «erbunwürdig». Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Wachsende Nutzung von QR-Codes bietet den Cyberkriminellen ein breites Tätigkeitsfeld
- Details
QR-Codes durchdringen unser Leben mehr und mehr: Bis zum 30. September 2022 müssen alle Unternehmen und damit auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen definitiv auf die QR-Rechnung umstellen. Die Coronapandemie brachte uns das QR-Code-Zertifikat. Tickets aller Art werden in Form von elektronischen OR-Codes verkauft. In Werbung und Kommunikation wird man mit QR-Codes auf Internetseiten gelotst. Die wachsende Nutzung von QR-Codes hat eine Schattenseite: Den Cyberkriminellen wird ein breites Tätigkeitsfeld geboten. Deshalb darf das Vertrauen bei der Nutzung von QR-Codes nicht grenzenlos sein. Lesen Sie, auf was zu achten ist, um nicht in eine QR-Code-Falle zu tappen.
In jüngeren Jahren und bei Arztfamilien mit erheblichen Fixkosten stehen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod im Vordergrund
- Details
Arztfamilien mit Kindern haben in der Regel einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim und erheblichen Fixkosten. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden dem Haushalteinkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine Einkommensquelle fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen. Was tun?
Serie über die Vorsorge LXXVIII: Erfreuliche Nachrichten von den Ärzte-Pensionskassen «Pat-BVG» und «Medpension»
- Details
Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte «PAT-BVG» sowie die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» teilen mit, dass sie für 2021 die Vorsorgeguthaben der aktiven Versicherten weit über dem aktuellen BVG-Mindestzinssatz von einem Prozent verzinsen. Bei beiden Ärzte-Pensionskassen profitieren die aktiv Versicherten von einer hervorragenden Anlageleistung und einer aufgrund des tiefen Rentnerbestands günstigen Versicherungsstruktur. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: IV will verstärkt mit Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten
- Details
Die Gesetzesänderungen im Rahmen der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung IV» traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Ziel ist es, das System der Invalidenversicherung zu verbessern, indem namentlich die Eingliederung der Betroffenen verstärkt und damit eine langfristige Invalidität verhindert wird. Im Zentrum stehen dabei die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Zur Erreichung der Ziele soll namentlich die Zusammenarbeit zwischen den Ärztinnen und den Ärzten und der Invalidenversicherung ausgebaut werden.
Wie hoch ist die Steuerbelastung in Ihrem Wohnkanton?
- Details
Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden 24,6 Prozent ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Diese durchschnittliche Schweizer Steuerbelastung zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung berechnete Steuerausschöpfungsindex 2022. Das Ressourcenpotenzial widerspiegelt das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen und damit die Wirtschaftskraft der Kantone. Lesen Sie, wie stark Sie in Ihrem Kanton im Vergleich zu den andern Kantonen vom Fiskus geschröpft werden.
Dr. med. U. K. in Z. unterstreicht: «Es ist verlockend, eine obligatorische Teilnahme am Elektronischen Patientendossier EPD zu fordern. Aber ZUERST sollten die Voraussetzungen für die Ärztinnen und Ärzte stimmen»
- Details
«Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektronisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert», schreiben wir in den «ABC-Info, 2021-12». Dr. med. U. K. in Z. entgegnet: «Mit Ihrer Schlussfolgerung bin ich überhaupt nicht einverstanden». Lesen Sie, weshalb Dr. med. U. K. das Elektronische Patientendossier EPD in der aktuellen Form gar nicht gut findet, unsere Antwort auf diese EPD-Kritik und die Replik von Dr. med. U. K. auf unsere Antwort.
Bundesrat will die schleppende Digitalisierung der Schweiz beschleunigen: Neuauflage des Gesetzes über die Elektronische Identität E-ID sowie Schaffung von elektronischen öffentlichen Urkunden beim Notar
- Details
Der Bundesrat will mit der Schaffung einer staatlichen Elektronischen Identität E-ID rasch vorwärts machen. Schon Mitte 2022 soll eine breit akzeptierte Neuauflage des am 7. März 2021 vom Volk versenkten Bundesgesetzes über die Elektronische Identität E-ID in die Vernehmlassung gehen. Zudem hat der Bundesrat die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat DNG» verabschiedet und an das Parlament weitergleitet. Lesen Sie Einzelheiten zu diesen zwei Vorhaben im Dienste der dringend notwendigen Digitalisierung der Schweiz.
Prämienrechner des «VMP Verband für Medizinalpersonen»: Ärztinnen und Ärzte können Versicherungsprämien sparen
- Details
Es ist schwierig, im unübersichtlichen Versicherungsmarkt mit kleinstem Aufwand die für seinen persönlichen Deckungsbedarf günstigsten Versicherungsprämien herauszufinden. Online-Prämienrechner sind deshalb eine willkommene Hilfestellung. Der «VMP Verband für Medizinalpersonen», der für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen im Versicherungsbereich Sonderkonditionen ermöglicht, bietet deshalb etliche Prämienrechner an. Im privaten Bereich betrifft das die Versicherungen für Hausrat- und Privathaftpflicht, das Todesfallrisiko oder den Rechtsschutz samt Verkehr.
Serie über die Vorsorge LXXVII: Neues Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Man sollte Testamente und Erbverträge darauf überprüfen, ob sie auch aus der Sicht des revidierten Erbrechts dem letzten Willen entsprechen
- Details
Das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 ohne Übergangsregelung in Kraft tritt, ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Wichtig: Was sich durch die Revision nicht ändert, sind die gesetzlichen Erbteile. Der gesetzliche Erbteil schreibt vor, wer wie viel vom Nachlass erhält, falls kein Testament vorliegt.
Einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022
- Details
Wie hoch ist 2022 die maximale AHV-Jahresrente und wieviel kann man mit oder ohne Pensionskasse maximal in die steuerbegünstigte Vorsorgesäule 3a einzahlen? Wir haben für Sie einige Kennzahlen der Schweizer Sozialversicherungen für das Jahr 2022 zusammengestellt.
«Stiftung Patientensicherheit Schweiz» präsentiert die «Schweizer Never Event-Liste» und fordert ein schweizerisches Melderegister für zwölf Never Events
- Details
Never Events sind klar identifizierbare schwerwiegende Ereignisse im Zusammenhang mit klinischen Behandlungen, die zu Patientenschädigungen geführt haben und die durch Systemdesign oder gezielte Präventionsmassnahmen vermeidbar sind. Die «Stiftung Patientensicherheit Schweiz» stellte unlängst die «Schweizer Never Event-Liste» mit zwölf Never Events vor. Die Stiftung verlangt für all diese Never Events ein schweizerisches Melderegister. Lesen Sie, um welche zwölf Never Events es geht.
Bewertung einer Praxisaktiengesellschaft für die Vermögenssteuer
- Details
Das Treuhandbüro Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG, Luzern, erklärt in seiner Publikation «Fazit», wie der Verkehrswert einer Praxisaktiengesellschaft mit nichtkotierten Wertpapieren gemäss den Regeln der Steuerbehörden bewertet wird. Dabei gilt der Grundsatz: Die Bewertung erfolgt nach der «Praktikermethode», einer Mischung aus der «Substanzwertmethode» und der «Ertragswertmethode». Lesen Sie, wie das geht.
Bundesgericht: Hausärztinnen und Hausärzte haben keine Pflicht zur Beschaffung früherer Krankenakten
- Details
Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht verpflichtet, selber die früheren Krankenakten von Patientinnen und Patienten zu beschaffen, wenn diese trotz mehrfacher Aufforderung untätig geblieben sind. Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch eines Arztes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Eine Patientin war 2015 nach der Einnahme des vom Hausarzt verschriebenen Antibiotikums an einem allergischen Schock gestorben. Angehörige der Verstorbenen zogen den Fall bis vors Bundesgericht und scheiterten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig ein obligatorisches Elektonisches Patientendossier ist: Das Risiko für solche tragischen Vorfälle wird minimiert.
Arztpraxiseigentümer, aber auch Arztpraxismieter sollten dafür sorgen, dass Sturzunfälle auf dem Weg zu ihrer Praxis möglichst vermieden werden
- Details
Der Schneefall hat heuer termingerecht bis in die Niederungen eingesetzt. Laut der Schweizerischen Unfallversicherung Suva gibt es in der Schweiz Jahr für Jahr 195'000 Sturzunfälle, ein Grossteil davon im Winter wegen Schnee und Eis. Laut Artikel 48 des Obligationenrechts hat «der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses Gebäude oder dieses Werk infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Instandhaltung verursachen». Unter diese Haftungsregel fallen Sturzunfälle wegen ungenügender Schnee- und Eisräumung auf jedem Privatgelände. Gegen die damit verursachten Schäden kann sich der Eigentümer mit einer massgeschneiderten Haftpflichtversicherung versichern. Auf der andern Seite gibt es für Arztpraxiseigentümer und wohl auch für Arztpraxismieter die moralische Pflicht, dass jede Patientin und jeder Patient die Praxis bei allen Witterungen sturzfrei erreicht. Lesen Sie die Tipps der Suva zur Vermeidung von Sturzunfällen wegen ungenügender Beseitigung der Rutschgefahr durch Schnee, Eis und Laub.
Serie über die Vorsorge LXXVI: 1e-Vorsorgepläne für Besserverdiener, zu denen auch Ärztinnen und Ärzte gehören, sind offenbar im Vormarsch
- Details
Das Beratungsunternehmen Willis Tower Watson macht alle zwei Jahre die Studie «Vergleich der Vorsorgepläne der SLI®-Gesellschaften». SLI ist der «Swiss Leader Index» und umfasst die «Crème de la Crème» der Schweizer Wirtschaft mit vielen gutverdienenden Führungskräften und Fachkräften. Ein herausragendes Ergebnis der SLI-Vorsorgestudie 2021: Mittlerweile bietet jedes dritte untersuchte Unternehmen 1e-Vorsorgepläne für ihre Besserverdiener an. Vor einigen Jahren hatten die Unternehmen noch kaum 1e-Pläne im Angebot. Da Ärztinnen und Ärzte zu den Besserverdienern gehören, könnten auch sie sich mit dem Ziel, ihre Pensionskassenvorsorge zu «boosten», vermehrt für 1e-Vorsorgepläne interessieren.
Ein Arzt, der das mit seiner verstorbenen Ehefrau gemeinsam aufgebaute Vermögen ehevertraglich vor einer Erbteilung geschützt hat, will wieder heiraten: Bleibt der Ehevertrag gültig?
- Details
Anfrage von Dr. med. K. F. in G.: «Meine Frau, die Mutter unserer drei Kinder, ist vor drei Jahren gestorben. Wir haben sehr jung geheiratet und kaum etwas geerbt. In unserer 32 Jahre dauernden Ehe haben wir gemeinsam ein beachtliches Vermögen aufgebaut. In einem beim Notar öffentlich beurkundeten Ehevertrag haben wir in Anwendung der rechtlich möglichen Meistbegünstigung festgehalten, dass dem überlebenden Ehegatten beim Tod des andern Ehegatten die gesamte Errungenschaft, mithin unser gesamtes gemeinsam erarbeitetes Vermögen, zugewiesen wird. Jetzt will ich wieder heiraten. Meine Frage: Bleibt der Ehevertrag mit meiner verstorbenen Frau gültig oder wird bei der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten eine Erbteilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten mit Einbezug der Kinder eingeleitet?»
Schleppende Digitalisierung im Gesundheitswesen gefährdet das Kronjuwel der Schweizer Wirtschaft: Jetzt will die neugegründete Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» die Digitalisierung endlich voranbringen
- Details
«Der hiesige Pharmasektor hat sich prächtig entwickelt. Doch wird die Schweiz für Forschungsaktivitäten zunehmend unattraktiv, wenn es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht endlich vorwärtsgeht», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. November 2021 im Artikel «Der Pharmaindustrie wird es unwohl – zu Recht, denn die Schweiz ist dabei, die Digitalisierung zu verschlafen». Zur Einsicht, dass die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen gefährlich verschleppt wird, sind offenbar auch die führenden Verbände der Leistungserbringer im Medizinal- und Gesundheitswesen gelangt. Deshalb haben die FMH und neun andere Verbände am 3. November 2021 im Bern die Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft «IPAG eHealth» gegründet. Diese Arbeitsgemeinschaft will sich mit Nachdruck für mehr Effizienz bei der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens einsetzen.
Ärztinnen und Ärzte sind Coronaimpfungsmustermädchen und Coronaimpfungsmusterknaben
- Details
Hauptergebnisse der «11. Befragung zum ärztlichen Arbeitsumfeld im Auftrag der FMH 2021»: Die Impfquote der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. Doch während der Coronapandemie hat die bereits hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte nochmals deutlich zugenommen. Das erhöhte auch den Stress sowie den andauernd hohen Zeitdruck und Leistungsdruck bei der Arbeit. Kommt dazu: Der Dokumentationsaufwand der Ärzteschaft nimmt laufend zu, was die verfügbare Zeit für Patientinnen und Patienten einschränkt.