Im Jahr 2019 verdiente die Hälfte der selbständigen Ärztinnen und Ärzte mehr als 162'000 Franken und die andere Hälfte weniger
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Bericht des Bundesamts für Statistik vom 5. November 2021: Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr als der Median des Jahreseinkommens von 162’000 Franken, die andere Hälfte weniger. Mit 266'000 Franken hatten die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit das höchste Medianeinkommen. Am niedrigsten war dieses Einkommen mit 108'000 Franen bei den selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiatern. Aufhorchen lässt das unerklärbare systematisch tiefere Einkommen der Frauen im Ärzteberuf. «Selbst unter Einbezug entscheidender Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen als Ärztinnen», unterstreicht das Bundesamtes für Statistik. Lesen Sie einen kleinen Einblick in die Einkommen der selbständigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2019.
Am 1. Januar 2022 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft: Sechs Neuerungen, die man kennen sollte
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Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden regelt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Gesetzesrevision bringt für die Versicherungsnehmer im Verkehr mit den Versicherungen erhebliche Verbesserungen. Zudem werden die Bestimmungen an die modernen Gegebenheiten angepasst. Man sollte unbedingt mindestens sechs Neuerungen im revidierten Versicherungsvertragsgesetz kennen.
Interview mit dem aus Deutschland stammenden Arzt Prof. Dr. med Stefan Schäfer: "Mein Frau und ich sind froh, den Sprung in die Schweiz gewagt zu haben"
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Prof. Dr. med. Stefan Schäfer, 56-jährig (Bild), wächst in Düsseldorf, Deutschland, auf. In Düsseldorf und Essen studiert er Medizin und absolviert ein Auslandsemester in Houston, USA. Nach der Approbation erfolgen an der Universitätsklinik in Düsseldorf die Weiterbildung zum Internisten und Kardiologen und einige Jahre als Spitalarzt. Dann geht Dr. Schäfer in die Forschung und Entwicklung von Medikamenten. Er arbeitet bei verschiedenen Pharmaunternehmen in Deutschland und den Niederlanden. Zuletzt ist er bei Bayer verantwortlich für die Einführung neuer Medikamente im Herzkreislaufbereich in die Prüfung am Menschen. Daneben ist er in Spitälern und Notfallpraxen stets im Notfalldienst tätig. 2014, kurz vor dem 50. Geburtstag, erfolgt die abrupte berufliche Neuorientierung: Dr. Schäfer übernimmt zusammen mit seiner Frau Erika Schäfer, die ebenfalls Ärztin ist, die Arztpraxis im aargauischen Waltenschwil. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» verrät er, was ihn zu diesem Schritt bewogen und wie er als deutscher Arzt den Sprung in die Schweiz erlebt hat.
Serie über die Vorsorge LXXV: Mehrheit der Schweizer Bevölkerung weiss, dass man neben AHV und Pensionskasse zusätzlich auch privat für das Alter vorsorgen muss
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Haupterkenntnis aus dem auf einer repräsentativen Umfrage beruhenden Schweizer «Vorsorgebarometer 2021» von Raiffeisen und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW: 76 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind sich bewusst, dass man neben AHV und Pensionskasse zusätzlich auch privat für das Alter vorsorgen muss. Dabei zeigen sich Unterschiede je nach Alter und Region: Je älter die Person ist, desto mehr sieht sie sich selbst in der Verantwortung. Und in der Deutschschweiz ist die Eigenverantwortung punkto Vorsorge am stärksten ausgeprägt, in der Romandie am geringsten. Kommt dazu: Das konkrete Wissen, wie man privat vorsorgen kann, verharrt schweizweit leider nach wie vor auf tiefem Niveau. Dabei gibt es dafür etliche elegante Wege.
Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende:Eine Ärztin mit einem Vor-Corona-Jahreseinkommen von 165'000 Franken ist trotz riesigem Umsatzeinbruch vor Bundesgericht abgeblitzt
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Frau Dr. med. K. A. betreibt in U. als Selbstständigerwerbende eine Arztpraxis für Tropen-, Reise- und Hausarztmedizin. Sie verdient im Vor-Corona-Jahr 2019 ein Jahreseinkommen von 165'000 Franken. Am 16. April 2020 meldet sie sich bei der Ausgleichskasse «medisuisse» zum Bezug einer Erwerbsausfallentschädigung im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an. Sie macht geltend, aufgrund der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sei ihr Umsatz im Bereich Tropen- und Reisemedizin um 100 Prozent und in der Hausarztmedizin auf 20 Prozent zurückgegangen. Die Ausgleichskasse verneint einen Leistungsanspruch, da die vom Bundesrat verordneten Betriebsschliessungen, welche Bedingung für einen Erwerbsersatz bilden, Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen nicht beträfen, und auch die Voraussetzungen für eine "Härtefallleistung für Selbständigerwerbende" nicht erfüllt seien. Die Beschwerde der Ärztin an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bleibt erfolglos. Der Fall gelangt mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht. Auch dort blitzt die Ärztin ab. Weshalb?
Zwei neue Online-Informationsplattformen für Ärztinnen und Ärzte: «Docinside.ch» und «Drugshortage.ch»
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Die unlängst live gegangene Online-Informationsplattform «Docinside.ch» hat ein hohes Ziel: «Docinside.ch bietet im Endausbau alle relevanten Informationen, auf die in der Praxis und im Spital tätige Ärztinnen und Ärzte für ihre tägliche Arbeit angewiesen sind. ‘Docinside.ch’ soll mithin bald alle Websites ersetzen, die Ärztinnen und Ärzte für ihre tägliche Arbeit benutzen», lautet der anspruchsvolle Eigenbeschrieb der neuen Online-Plattform. «Docinside.ch» ist eine von praktischen Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte konzipierte und unterstützte, politisch und unternehmerisch unabhängige Wissens-, Informations- und Dienstleistungsplattform. Das notwendige journalistische Know-how liefert der Verlag Rosenfluh Publikationen AG, ein führender Schweizer Verlag für medizinische Fachzeitschriften. Als Partnerplattform von «Docinside.ch» ist auch die Plattform «Drugshortage.ch» online gegangen.
Der Krankenkassenverband «curafutura» und die Swica lancieren im Jahr 2022 eine für alle Versicherer offene Online-Plattform für den einheitlichen Einsatz von noch nicht kassenpflichtigen Medikamenten
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Heute können in Ausnahmefällen Arzneimittel vergütet werden, die nicht auf der Liste der über 3200 kassenpflichtigen Medikamente stehen. Die Vergütung erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse. Das führt bei einem positiven Ergebnise der Prüfung zu einem von der Krankenkasse vergüteten «Off-Label-Use» des Medikaments. In den letzten Jahren haben immer mehr Patientinnen und Patienten von dieser Möglichkeit profitiert, zum Beispiel bei neuen Krebstherapien. 2019 waren es 38'000 behandelte Gesuche. Um den gleichen Zugang für alle Patientinnen und Patienten zu optimieren, will «curafutura», der Krankenkassenverband der CSS Versicherung, Helsana, Sanitas und KPT, zusammen mit der Swica im Jahr 2022 eine für alle Versicherer offene Online-Plattform für den einheitlichen Einsatz von noch nicht kassenpflichtigen Medikamenten lancieren. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Wie ein Arzt die Suva sowie andere Unfallversicherungen und Krankenkassen um Millionen betrogen hat
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2020 untersuchte die Suva über 2200 Verdachtsfälle und verhinderte ungerechtfertigte Zahlungen in der Höhe von 12,6 Millionen Franken. Die allermeisten Versicherten sowie Ärztinnen und Ärzte sind ehrlich. Doch es gibt leider auch schwarze Schafe. Neben betrügerischen verunfallten Personen und Unternehmen kommt es vereinzelt auch bei Ärztinnen und Ärzten sowie Spitälern vor, dass sie fiktive oder falsche Stunden und Leistungen abrechnen. Lesen Sie, wie ein besonders skrupelloser Arzt die Suva sowie andere Unfallversicherungen und Krankenkassen systematisch betrogen hat.
Serie über die Vorsorge LXXIV: Arzt erleidet Unfall und wird invalid. Jetzt will die Pensionskasse wegen «Überentschädigung» seine Rente kürzen. Wir sagen, warum das in diesem Fall nicht geht.
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Anfrage von Dr. med. K. I. in B.: «Ich hatte einen schweren Unfall und bin nun leider im Rollstuhl und arbeitsunfähig. Mein letztes AHV-pflichtiges Jahreseinkommen als ganztägig tätiger Arzt beläuft sich auf 220'000 Franken. Bei der Pensionskasse habe ich aber nur einen Lohn von 150'000 Franken versichert. Wie sich nun herausstellt, erreichen meine Rentenansprüche bei der Invalidenversicherung, bei der Unfallversicherung und bei der Pensionskasse zusammen mit den Kinderrenten für meine vier Kinder mehr als 150'000 Franken pro Jahr. Deshalb will mir nun meine Pensionskasse die von ihr zu bezahlende Rente mit der Begründung «Überentschädigung» so kürzen, dass meine jährliche Gesamtrente von allen Sozialversicherungen nur den Betrag von 135'000 Franken erreicht. Das sind 90 Prozent des bei der Pensionskasse versicherten Lohns. Ist das korrekt?»
Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitssicherheit in der Arztpraxis: Jetzt gibt es eine kostengünstige digitale Branchenlösung
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Unternehmen und damit auch Arztpraxen, die ihre Mitarbeitenden nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern, müssen alle geltenden Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten. Dies gilt auch für Arztpraxen. Damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit nachkommen können, hat die FMH zusammen mit Arbeitssicherheit Schweiz eine speziell auf die ambulante Ärzteschaft zugeschnittene digitale Branchenlösung ausgearbeitet. Diese ist kostengünstig und modular aufgebaut. Somit kann sie individuell auf jede Arztpraxis zugeschnitten werden.
Das Tarifwerk für ambulante Pauschalen soll bis spätestens Ende 2021 dem Bundesrat eingereicht werden
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Der Krankenversicherungsverband «santésuisse», «H+ Die Spitäler der Schweiz» und die «FMCH Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica» haben unlängst ihr Tarifwerk für flächendeckende ambulante Pauschalen vorgestellt. Verläuft alles wie geplant, sollen demnach im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden. Je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten «Letter of Intent» bis Ende 2021 erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von «santésuisse», «H+» und «FMCH» entwickelt.
Wohnungseigentümer und andere Immobilienbesitzer aufgepasst: Die Nationalbank schätzt die Wahrscheinlichkeit von Preiseinbrüchen am Schweizer Immobilienmarkt als hoch ein
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Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (Bild), warnt am 31. August 2021 im Referat «Hypothekar- und Immobilienmarkt: Aktuelle Entwicklungen bergen Risiken für die Finanzstabilität» an der Universität Luzern: «Wir erachten die Verwundbarkeiten an den Schweizer Hypothekar- und Immobilienmärkten gegenwärtig als hoch.» Betroffen ist besonders der Wohnliegenschaftsmarkt. Hier deuten eine Vielzahl von Indikatoren auf eine Preisblase hin, da die Entwicklung der Preise in den vergangenen Jahren viel stärker war, als Fundamentalfaktoren dies erklären können. Dies gilt für alle Wohnsegmente, also für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Ergo: Wer demnächst Immobilientransaktionen tätigen will, sollte die brisante Marktanalyse der Nationalbank in seine Überlegungen miteinbeziehen.
Ärztemangel in der Grundversorgung: Aus dem Kanton Bern kommt eine wissenschaftliche Studie mit dramatischen Daten
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Die Grundversorgung bildet einen der wichtigsten Pfeiler in der medizinischen Versorgung. Für eine umsichtige Planung des ärztlichen Nachwuchses sind zuverlässige Daten unabdingbar, namentlich zur Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Grundversorgerinnen und Grundversorger gibt es derzeit? Zu welchen Pensen arbeiten sie und wo? In welchen Gebieten gibt es bereits heute eine Unterversorgung? Wie entwickelt sich diese Unterversorgung in den nächsten fünf Jahren? Mit der «Workforce-Studie 2020-2025 des Berner Instituts für Hausarztmedizin BIHAM» liegen nun erstmals wissenschaftlich fundierte Daten zur medizinischen Grundversorgung im Kanton Bern vor, die ein gesamtschweizerisches Problem greifbar machen.
Sind spontane Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit von Ärztinnen und Ärzten von der Ärzteberufshaftpflichtversicherung mitgedeckt?
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Drama auf dem Bahnhofperron in Morges am Montag, 30. August 2021: Ein Polizist erschiesst einen psychisch kranken Mann. Erste Hilfe leistet nicht etwa die Polizei, sondern eine vier Minuten nach dem Drama zufällig vorbeikommende medizinische Fachperson. Dieser Vorfall inspiriert Frau Dr. med. I.M. in Z. zu folgender Frage an die ABC-E-News: «Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist für selbständig und angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte eine Voraussetzung für die kantonale Berufsausübungsbewilligung. Diese Haftpflichtversicherung deckt die Berufshaftpflicht bei den ärztlichen Tätigkeiten in der selbständigen Praxis oder am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber ab. Es stellt sich nun die Frage, ob ärztliche Tätigkeiten ausserhalb des Berufsalltags von der normalen Berufshaftpflichtversicherung auch erfasst werden. Zu denken ist da beispielsweise an spontane ärztliche Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit ausserhalb des Arbeitsplatzes. Wie ist das geregelt? Und Zusatzfrage: Wie können sich Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand für spontane ärztliche Leistungen berufshaftpflichtlich versichern?»
Gespräch mit Dr. med. vet. Johannes Kaufmann: «Ich bin überzeugt, dass man sich rechtzeitig mit der Nachfolgeregelung auseinandersetzen sollte»
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Dr. med. vet. Johannes Kaufmann, 63-jährig (Bild), hat 1983 das Staatsexamen gemacht und 1986 doktoriert. Anschliessend war er vier Jahre Leiter eines Forschungsprojektes am international Trypanotolerance Center im westafrikanischen Gambia. Dabei ging es um die Erforschung des Zusammenhangs von Schlafkrankheit und Tierzucht. Zudem wurde eine Buschklinik aufgebaut. Alsdann erlangte er den tierärztlichen Facharzttitel FVH (Foederatio Veterinariorum Helveticorum) in Mikrobiologie und Tropenmedizin. 1995 erfolgte die Berufung zum Leiter der Sektion Tierversuche und Alternativmethoden und später zum Leiter Internationales des damaligen Bundesamts für Veterinärwesen BVET, das seit 2014 ein Teil des heutigen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist. Von 1998 bis 2002 war er zuerst Attaché und dann Botschaftsrat für Wissenschaft für Kanada und USA an der Schweizer Botschaft in Washington DC. Nach der Rückkehr in die Schweiz wirkte er als Vizedirektor des Bundesamts für Bildung und Technologie und Leiter der Kommission für Technologie und Innovation KTI. Der aufkommende Wunsch, sich selbständig zu machen, mündete 2012 in der Eröffnung der Tierarztpraxis am Homberg GmbH, Wangen bei Olten, die er heute noch leitet, aber am 1. September 2019 an die global tätige Tierarztpraxiskette AniCura verkaufte. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» verrät Dr. Johannes Kaufmann, weshalb er die erfolgreiche Berufskarriere in Forschung und Verwaltung mit der selbständigen Tätigkeit als Tierarzt im Rahmen seiner eigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH vertauschte, weshalb er seine Tierarztpraxis an AniCura verkaufte und wie er die Nachfolge regelt.
Serie über die Vorsorge LXXIII: Nach Jahren der Eigennutzung gibt es bei der Vermietung des Wohneigentums keine Rückzahlungspflicht des Wohneigentumsvorbezug aus der Pensionskasse
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Die Vermietung von bislang selbstbewohntem Wohneigentum, das mit einem Wohneigentumsvorbezug aus der Pensionskasse mitfinanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse. Das Bundesgericht verneint die Rückzahlungspflicht im Fall von Martha B., die ihre mit Pensionskassengeld mitfinanzierte Eigentumswohnung nach jahrelanger Eigennutzung unbefristet und mit beidseitiger Kündigungsfrist von drei Monaten vermietet hat. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Elektronisches Patientendossier: Bundesrat will mit Sofortmassnahmen Totalflop verhindern und wird bis zum 22. Februar 2022 notwendige Gesetzesänderungen vorschlagen
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Medienmitteilung vom 11. August 2021: Der Bundesrat hat den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» verabschiedet. Aufgrund des derzeit desolaten Zustands der Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers hat sich der Bundesrat entschieden, die Bevölkerung mit regionalen Kampagnen gezielt über den Nutzen des Elektronischen Patientendossiers zu informieren. Zudem sollen die Gesundheitsfachpersonen schon während ihrer Ausbildungen und Weiterbildungen für die Nutzung des Elektronischen Patientendossiers befähigt werden. Das soll zusammen mit den Kantonen und anderen Akteuren rasch umgesetzt werden. Andere Massnahmen wie beispielsweise die Ermöglichung einer zentralen Ablage für dynamische Patientendaten erfordern Gesetzanpassungen. Der Bundesrat hat sich deshalb entschieden, das «Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG» einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Dann soll entschieden werden, welche der Massnahmen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung des Elektronischen Patientendossiers im Zuge einer Gesetzesrevision umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden. Lesen Sie mehr über den Stand des Elektronischen Patientendossiers.
47'000 Sommersportunfälle verursachen Kosten in der Höhe von 257 Millionen Franken
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Wer als Ärztin oder als Arzt seine Patientinnen und Patienten vor den grössten Unfallgefahren in den Sommermonaten warnen will, kann auf die von der Suva veröffentlichte Rangliste der «Top 10-Sommersportunfällen in der Freizeit» zurückgreifen. Demnach kommt es laut den Daten der Unfallversicherer in den Monaten Juni, Juli und August jeden Sommer zu gut 47’000 Sportunfällen in der Freizeit. An der Spitze stehen 13’100 Fussballunfälle. Darauf folgen die Bikeunfälle und an dritter Stelle stehen Freizeitunfälle beim Baden und Schwimmen. Männer verunfallen deutlich mehr als Frauen. Insgesamt verursachen die Sommersportunfälle Kosten in der Höhe von 257 Millionen Franken. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Die Cyberkriminalität kann jede Arztpraxis und jede andere medizinische Einrichtung voll erwischen
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Unlängst ist ein Schweizer Vorzeige-Mittelunternehmen mit der höchstmöglichen Wucht der Cyberkriminalität getroffen worden: «Wir wurden am 7. Juli 2021 Opfer einer Ransomware-Attacke», schreibt das Vergleichsunternehmen Comparis in verschiedenen Medieninfirmationen. Und am 30. Juli 2021 berichtet der Mediendienst «Inside Paradeplatz»: «Comparis hat den Erpressern das geforderte Lösegeld überwiesen.» Das zeigt erneut: Die Cyberkriminalität kann wirklich jedes Unternehmen und damit jede Arztpraxis und jede andere medizinische Einrichtung voll erwischen. Deshalb müssen sich alle Verantwortlichen für diese Praxen und Einrichtungen mit den überall lauernden Cyberbedrohungen eingehend auseinadersetzen. Lesen Sie dazu einige nützliche Informationen.
Wie ist man in der Schweiz gegen die immer häufigeren Elementarschäden versichert?
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Hagel, Sturm und Überschwemmung haben diesen Sommer an Gebäuden, Fahrzeugen und in landwirtschaftlichen Kulturen in der ganzen Schweiz grosse Schäden angerichtet. Man muss kein begnadeter Prophet sein, um vorauszusagen: Der laufende Klimawandel wird auch künftig erhebliche Elementarschäden verursachen. Gesetzlich ist genau festgelegt, was zu den Elementarschäden zählt: «Elementarschäden sind Schäden, die entstehen durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch. Als Sturm gilt ein Wind von mindestens 75 Stundenkilometer, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt», steht in Artikel 173 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO. Lesen Sie, wie Elementarschäden in der Schweiz versichert werden.