Feststellung aufgrund verschiedener Anfragen: Spezialisierte Cloudcomputing-Dienstleister ermöglichen es heute, eine Arztpraxis vollständig digitalisiert zu führen und die Patientendaten vollkommen gesetzeskonform von überallher abzurufen und zu bearbeiten. Und für die vom Gesetz verlangte 20-jährige Aufbewahrung der Krankengeschichten nach der letzten Behandlung gibt es namentlich die in Zusammenarbeit mit FMH Services betriebene KG-archivsuisse. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Cloudcomputing für Arztpraxen
Das Cloudcomputing, das heisst eine informationstechnologische Infrastruktur ohne eigene Server, bereitet sich in allen Branchen aus und damit auch in der Gesundheitsbranche. Die spezialisierten Anbieter von Cloudcomputing, die mit Arztpraxen Erfahrung haben, bieten namentlich die folgenden Dienstleistungen an:
- Alle notwendigen Computerprogramme und alle HIN-Services sind implementiert und laufen stets geupdated in der Cloud
- Alle Daten und Krankengeschichten werden digitalisiert geführt und berufsgeheimniskonform sicher und samt einem gesetzeskonformen und physisch getrennten Backup gespeichert
- Die Daten können von den zugangsberechtigten Personen mit den entsprechenden Zugangsschlüsseln in geschützter Form von überallher aufgerufen und mit den üblichen Programmen bearbeitet werden.
Heute gibt es immer mehr Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen und andere medizinische Einrichtungen, die sich für die Digitalisierung in Form des Cloudcomputing entscheiden.
Anwältinnen und Anwälte weisen den Weg
By the way: Die wie Ärztinnen und Ärzte auch einem strengen gesetzlichen Berufsgeheimnis unterstehenden Anwältinnen und Anwälte werden gesetzlich zur Digitalisierung gezwungen, weil Gerichtseingaben künftig elektronisch zu erfolgen haben. Der Schweizerische Anwaltsverband zeigt in der «SAV-Wegleitung für IT-Outsourcing und Cloud-Computing» auf, wie die Nutzung von externen Cloudcomputing-Dienstleistungen unter Einhaltungen aller gesetzlichen Auflagen und des Berufsgeheimnisses möglich ist und was bei der Suche des Cloudcomputing-Dienstleisters besonders zu beachten ist.
Gesetz verlangt 20-jährige Aufbewahrung der Krankengeschichten
Seit dem 1. Januar 2020 kann bei Körperschäden und Todesfällen während 20 Jahren Schadenersatz geltend gemacht werden. Diese neue Regelung des Verjährungsrechts hat für Ärztinnen und Ärzte die folgenden Auswirkungen:
- Aufgrund des neuen Verjährungsrechts sind Krankengeschichten nach der letzten Behandlung einer Patientin oder eines Patienten während 20 Jahren aufzubewahren. Die letzte Behandlung kann beispielsweise vor einer Praxisaufgabe, einer Praxisübergabe oder dem Tode eines Praxisinhabers erfolgt sein.
- Bei bestehenden und neuen Versicherungspolicen für die Ärztehaftpflicht ist darauf zu achten, dass sie eine 20-jährige Nachdeckung enthalten. Das kann durch den folgenden Satz in der Versicherungspolice oder den allgemeinen Versicherungsbestimmungen sichergestellt sein: «Die Haftpflicht und die Nachdeckung nach der Pensionierung oder dem Tode des Versicherungsnehmers erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen und Verjährungsfristen.»
KG-archivsuisse bietet in Zusammenarbeit mit FMH Services eine Branchenlösung
KG-archivsuisse betreibt in Zusammenarbeit mit FMH Services die Branchenlösung «Krankengeschichten-Archiv». Es werden physische oder digitale Krankengeschichten und Patientendossiers nach den Standesregeln, datenschutzkonform und pseudonymisiert archiviert. Diese Dienstleistung richtet sich namentlich auch an Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis aufgeben oder übergeben sowie an deren Nachfolger. Von KG-archivsuisse profitieren dann Patienten und Patientinnen, die nach einer Praxisaufgabe oder einer Praxisübergabe Zugang zu ihrer Krankenakte erhalten möchten.
KG-archivsuisse bietet zudem einen Scan-Service für Krankengeschichten und unterstützt damit Ärztinnen und Ärzte beim Umstellen auf digitale Patientendossiers.
Wichtiger Hinweis zur 20-jährigen Aufbewahrung der Krankengeschichte
Wenn die komplette physische Krankenakte gescannt wurde, muss die physische Krankenakte nicht mehr aufbewahrt werden. Jedoch gilt es zu bedenken, dass die elektronischen Akten in einem digitalen Format abgespeichert werden, das in 20 Jahren immer noch geöffnet werden kann. Solche digitalen Formate sind PDF/A und Tiff. Digitale Archive sind deshalb laufend professionell zu bewirtschaften.