Gespräch mit dem Physiotherapeuten Patrick Ziegelmüller: «Ich würde mich freuen, wenn ich die mit dem Direktzugang der Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie verbundene Verantwortung irgendwann übernehmen darf»
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Patrick Ziegelmüller, 31-jährig (Bild), hat 2013 den Bachelor of Science BSc in Physiotherapie erworben. Der ambitionierte Triathlet erwarb seine beruflichen Erfahrungen als Physiotherapeut zwei Jahre in einer Praxis in Reutlingen und fünf Jahre in der bekannten Praxisklinik Rennbahn AG, Muttenz. Dort traf er auch den Physiotherapie-Kollegen Thomas Reupke. Mit ihm zusammen gründete er am 1. Juni 2020 die PhysioART KLG, Basel. Lesen Sie, weshalb die Praxis «PhysioART» heisst, weshalb Patrick Ziegelmüller und sein gleichberechtigter Geschäftspartner beim Schritt in die Selbständigkeit die Rechtsform der Kollektivgesellschaft KLG wählten und weshalb Patrick Ziegelmüller hofft, dass der Direktzugang von Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie eines Tages Wirklichkeit wird.
Serie über die Vorsorge LXXII: Die Gesetzesbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sind seit dem 1. Juli 2021 in Kraft
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Der Bundesrat hat das Gesetz und die Verordnung zu den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verlieren und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, können jetzt bis zum Bezug einer Altersrente staatliche Überbrückungsleistungen ÜL erhalten. Zum Bezug dieser Leistungen gibt es jedoch strenge Voraussetzungen. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Das wertvolle Haus verschenken, ins Pflegeheim gehen und dann vom Staat Ergänzungsleistungen beziehen: Das geht nicht!
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Frage von Frau Dr. med. I. H. in B.: «Meine 83jährige demente Mutter wohnt aktuell noch zu Hause mit Unterstützung der Familie und Spitex. Bald muss sie in ein Pflegeheim eintreten. Dann werden ihre flüssigen Mittel schnell dahinschwinden. Sie ist Eigentümerin des wertvollen Familienhauses, das ich als Einzeltochter erben werde. Ist eine Schenkung an mich die geeignete Massnahme, um einem Zugriff staatlicher Behörden auf das Familienhaus zu entgehen, falls meine Mutter die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr bezahlen kann?»
Bundesrat versenkt die Ablösung des ambulanten Ärztetarifs TARMED durch den neuen TARDOC
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Der Bundesrat stellt fest: Die vom Versichererverband «curafutura» und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH eingereichte Tarifstruktur TARDOC ist in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig. Dies insbesondere deshalb, weil die Tarifstruktur gewichtige materielle Mängel aufweist und eine kostenneutrale Einführung nicht sichergestellt ist. Der Bundesrat fordert alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich mit Nachdruck dazu auf, die Tarifstruktur gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Dieser Bundesratsentscheid «ist unverständlich und nicht nachvollziehbar», schreiben die TARDOC-Tarifpartner «curafutura», FMH und MTK Medizinaltarifkommission UVG in einer Medienmitteilung empört.
Die Coronakrise hat 2020 den Betrieb in neun von zehn Arztpraxen beeinträchtigt
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2020 mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der Coronakrise einschränken oder vorübergehend sogar ganz schliessen. Sie begegneten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit verschiedenen Massnahmen. So bezogen 35 Prozent der Arztpraxen Kurzarbeitsentschädigungen und 18 Prozent Liquiditätshilfen. Neun Prozent der Arztpraxen stellten ihre Tätigkeit vorübergehend sogar ein. Dies sind drei markante Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS), die zwischen November 2020 und April 2021 durchgeführt wurde. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Nie ungenügend versichert ins Ausland reisen!
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Teilweise wieder überfüllte Flughäfen zeugen davon: Trotz noch nicht beendeter Coronakrise hat das Reisefieber viele Schweizerinnen und Schweizer gepackt. Neben den notwendigen Covidzertifikaten und Covidtests sollte man vor jeder Auslandreise überprüfen: «Bin ich eigentlich für alle Risiken im Ausland genügend versichert?» Denn immer wieder bleiben Touristinnen und Touristen nach einem Unfall im Ausland auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen, wenn sie von einem Privatspital oder einem Privatarzt behandelt wurden. Sind die Verunfallten ungenügend versichert, können die finanziellen Konsequenzn verheerend sein. Die Suva empfiehlt deshalb: Vor jeder Reise ins Ausland muss ein genügender Ferien- und Reiseversicherungsschutz geschaffen werden.
Gespräch mit Dr. med. Simone Egli und Dr. med. Maria Mayer: «Das Wagnis in die Selbstständigkeit eingehen!»
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Dr. med. Simone Egli, 36-jährig (Bild links), und Dr. med. Maria Mayer, 38-jährig (Bild rechts), beide bis vor Kurzem Oberärztinnen im Luzerner Kantonsspital, werden ab 1. Juli 2021 als neue Gesellschafterinnen in die als einfache Gesellschaft geführte Gruppenpraxis Römerhof in Alpnach Dorf eintreten. Dies geschieht im Rahmen der Nachfolgeregelung von einem der bisherigen zwei Gesellschafter. Im Gespräch mit den ABC-E-News geben die beiden verheirateten Ärztinnen mit Kindern einen Einblick in die Motivation für ihren Gang in die Selbständigkeit im Rahmen einer Gruppenpraxis und die damit verbundenen Schritte.
Serie über die Vorsorge LXXI: Für Besserverdienende ist es schon fast ein strategisches Muss, die Altersvorsorge in zwei Pensionskassen aufzubauen
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Selbständigerwerbende und im Angestelltenverhältnis Tätige dürfen laut Gesetz im Hinblick auf ihre optimale Altersvorsorge bei mehreren Pensionskassen versichert sein. Das gilt selbstverständlich auch für gutverdienende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen. Zumal es heute laut den führenden Altersvorsorgespezialisten für alle Erwerbstätigen, die ein höheres Jahreseinkommen erzielen, schon fast ein strategisches Muss ist, die Altersvorsorge in zwei Pensionskassen aufzubauen. Damit wird einerseits das Pensionskassenrisiko aufgeteilt. Zum andern ist es möglich, mit den versicherten Lohnteilen über 129'060 Franken im Hinblick auf die Altersvorsorge individuell von der langfristigen Börsenentwicklung zu profitieren. Lesen Sie, wie das geht.
Finanzmarktaufsicht FINMA greift durch: Gewinne des Geschäfts mit Krankenzusatzversicherungen werden gedeckelt
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Der Schutz vor Missbrauch in der Krankenzusatzversicherung ist besonders wichtig, weil ältere oder chronisch kranke Menschen ihre Versicherungsdeckung kaum mehr wechseln können und daher der Wettbewerb in diesem Segment eingeschränkt ist. Zum Schutz der Krankenzusatzversicherten vor missbräuchlichen Prämien und Ungleichbehandlungen hat die Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben über die Krankenzusatzversicherung verschärft und in der teilrevidierten Fassung auf den 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt. Besonders einschneidend ist die Deckelung der möglichen Gewinne im Geschäft mit den Krankenzusatzversicherungen.
Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft: Der Pflichtteil der Kinder wird gestutzt und dem Ehepartner kann man bis zu drei Vierteln des Vermögens vererben
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Der Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.
Das «Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC» warnt: Akteure im Gesundheitswesen, nehmt die Cyberbedrohungen ernst!
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Eindringliche Warnung im Halbjahresbericht 2020/2 des «Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC» an alle Akteure im Schweizer Gesundheitswesen: Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitswesen rasch voran. Globalisierte Lieferketten und computergesteuerte Logistik durchdringen den Praxisalltag. Patientendossiers werden digital geführt. Wie in anderen Bereichen vergrössert sich dadurch die potenzielle Angriffsfläche für die weltweit immer aggressiveren Cyberkriminellen. Das ist im Gesundheitswesen besonders heikel, weil die Patientendaten einerseits besonders schützenswerte Personendaten sind und anderseits, wie beispielsweise die Ergebnisse früherer medizinischer Untersuchungen, bei Verlust nicht mehr nachträglich erhoben werden können. Deshalb gilt: Im Gesundheitswesen müssen alle Mitarbeitenden für die Abwehr von Cyberangriffen besonders geschult und sensibilisiert werden.
Wie kann man bei den vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen die unverheiratete Lebenspartnerin oder den unverheirateten Lebenspartner begünstigen?
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«Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement neben den direkten Anspruchsberechtigten folgende begünstigte Personen für die Hinterlassenenleistungen aus der Pensionskasse vorsehen: Natürliche Personen, die vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.» Diese Kann-Formel für die Begünstigung des Konkubinatspartners steht in Artikel 20a des «Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG». Jede Pensionskasse kann selbst bestimmen, wie sie die Kann-Formel umsetzt. Lesen Sie, was die vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen, nämlich die «Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG», die «Medpension vsao asmac», die «SSO-Vorsorgestiftung für zahnmedizinische Berufe» sowie die «Vorsorgestiftung VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte», aus der gesetzlichen Kann-Formel für die Konkubinatspartnerbegünstigung machen.
Gespräch mit Dr. med. vet. Marc Bono: «Ärztinnen und Ärzte sollten die Vorteile der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor dem Schritt in die Selbständigkeit abwägen»
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Dr. med. vet. Marc Bono, 60-jährig (Bild), hat das Studium der Veterinärmedizin an der Universität Zürich abgeschlossen, einige Jahre als Assistent und Stellvertreter in verschiedenen Tierartpraxen gearbeitet und den Doktortitel an der Universität Bern erworben. Danach war er im afrikanischen Gambia drei Jahre im Leiterteam eines Entwicklungsprojekts der «Tierärzte ohne Grenzen» zur Verbesserung der tierärztlichen Tätigkeit und der Nutztierhaltung tätig. Seit August 1998 führt er an der Schachenallee 29 in Aarau als Selbständiger seine eigene Tierarztpraxis. Diese hat er im letzten Jahr rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in die «Tierarztpraxis im Schachen GmbH» umgewandelt. Lesen Sie, wie Dr. Marc Bono diese Gesellschaftsumwandlung erlebt hat.
Serie über die Vorsorge LXX: Pensionskasseneinkäufe sind und bleiben in den allermeisten Fällen eine hervorragende Geldanlage
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Frage von Dr. med. U. S. in Z.: «Ich, 51-jährig, verheiratet, selbständiger Arzt mit eigener Praxis und freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, habe eine Erbschaft von einigen hunderttausend Franken gemacht. Wegen der atemberaubend gestiegenen Aktienbörsen mit entsprechender Absturzgefahr sowie den Negativzinsen auf erstklassigen Obligationen frage ich mich, welche Anlagealternativen ich noch habe. Zumal ich, wie viele Menschen, in Geldanlagefragen eher risikoscheu bin. Ich überlege mir deshalb, mit dem geerbten Geld heuer und in den nächsten Jahren gestaffelt Pensionskasseneinkäufe zu tätigen, um Jahr für Jahr die Steuerprogression zu brechen. Auf was muss ich bei diesem Vorhaben achten?»
Covidkrise ist schlecht für das Geschäft der Ärztinnen und Ärzte und der übrigen ambulanten Medizin
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Das ambulante Tarifmonitoring des Berufsverbands der Ärztinnen und Ärzte FMH zeigt eine rückläufige Kostenentwicklung, weniger Arztbesuche und weniger operative Eingriffe im vergangenen Jahr. Diese Ergebnisse decken sich mit dem Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung MOKKE des Bundesamts für Sozialversicherungen. Erwartungsgemäss stiegen dagegen die telemedizinischen Konsultationen. Zugenommen hat auch die Nachfrage nach psychiatrischer Versorgung. Unter Vorjahr liegen aber sowohl die Anzahl Patienten pro Praxis wie auch die abgerechneten ärztlichen Leistungen und somit die Kosten pro Patient. Auch das Taxpunktvolumen pro Praxis war rückläufig. Und: Für das erste Quartal 2021 ist noch kein Aufholeffekt zu erkennen.
Covidkrise dämpft die Erwartung einer ungebrochen steigenden Lebenserwartung: 2020 ist die Lebenserwartung in der Schweiz erstmals wieder gesunken
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«2020 ist erstmals seit langer Zeit die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz spürbar gesunken. Dieses Versagen, ein kleiner Schritt zurück ins Mittelalter, fand im alltäglichen Newsstrom etwas wenig Beachtung», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» im Artikel «Du lebst nur einmal – also pass auf dein Leben auf!» am 13. April 2021. Tatsächlich fand der Lebenserwartungsdämpfer in der Medienmitteilung über die «Bevölkerungsentwicklung und natürliche Bevölkerungsbewegung im Jahr 2020» des Bundesamts für Statistik vom 6. April 2021 kaum ein Echo. Beispielsweise begründen die Pensionskassen ihre laufenden Rentensenkungen weiter eifrig mit einer ungebrochen wachsenden Lebenserwartung. Lesen Sie, was das Bundesamts für Statistik über die Lebenserwartung und die Übersterblichkeit im Jahr 2020 konkret zu berichten hat.
Weil das Elektronische Patientendossier EPD jetzt unweigerlich kommt: Ärztinnen und Ärzte verlangen ein besser an ihren Bedürfnissen ausgerichtetes EPD-Konzept
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Noch in diesem Jahr sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ein Elektronisches Patientendossier EPD eröffnen können. Und mit der vom Parlament im Frühjahr 2021 endgültig angenommenen Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, das Elektronische Patentendossier für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte obligatorisch zu machen. All das hat die Ärztinnen und Ärzte aus der Reserve gelockt. In der Medienmitteilung «Die Position der FMH zum Elektronischen Patientendossier EPD» vom 5. Mai 2021 wird verlangt: Das Elektronische Patientendossier muss sich auch an den Bedürfnissen der Ärzteschaft ausrichten. Was heisst das?
Serie über die Vorsorge LXIX: «Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eins Mix aus ETFs und Einzelaktien investieren?»
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Ich, 42-jährig, bin in einer erfolgreichen Gemeinschaftspraxis tätig. Ihre laufende Berichterstattung über die längerfristig offenbar unweigerlich fallenden Pensionskassenrenten hat mich aufgeweckt: Man muss, so denke ich, neben der AHV und der Pensionskasse zusätzlich selbst vorsorgen, wenn man im Pensionsalter ein genügendes Einkommen haben will. Bereits zahle ich den höchstmöglichen Betrag in die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a ein. Zudem will ich künftig im Rahmen der freien Selbstvorsorge wegen des langen Zeithorizonts bis zu meiner Pensionierung in Aktien investieren. Soll ich das in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eines Mix aus ETFs und Einzelaktien tun?»
Bundesgericht verordnet schweizweit einheitliche Unterhaltsregeln bei Trennung und Scheidung: Auch nach dem 45. Altersjahr ist einer geschiedenen Frau eine Erwerbsarbeit zuzumuten
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Das Bundesgericht hat in fünf wegweisenden Urteilen wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt und teilweise die bisherige Praxis geändert. Zur Berechnung sämtlicher Arten von Unterhalt für Kinder oder Ehegatten ist künftig nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Frage vor, wann einem Ehegatten nach der Trennung oder Scheidung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeitzuzumuten ist und in welchen Fällen von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist.
Schleppende Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens und dauernde Verzögerung des Elektronischen Patentendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt
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Faxübermittlung von Coronadaten, Abwesenheit eines elektronischen Impfausweises, Dauerverzögerung des Elektronischen Patientendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt. Deshalb haben der Nationalrat am 25. September 2020 und der Ständerat am 8. März 2021 die Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, tätig zu werden. Es geht namentlich darum, das Elektronische Patientendossier rasch für alle Akteure zur Norm zu erklären. Ergänzend dazu haben die führenden Gesundheitsverbände, darunter die FMH, die Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» gegründet.