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Beistand-in-der-FamilieDer Bundesrat will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht verbessern. Insbesondere sollen nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB einbezogen werden. Zudem soll das Selbstbestimmungsrecht betroffener Personen weiter gestärkt werden. Damit trägt der Bundesrat der verbreiteten Kritik an den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB Rechnung. Er hat deshalb am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches ZGB eröffnet. Diese dauert bis zum 31. Mai 2023.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können urteilsunfähige Personen vertreten
Um bei Verfahren und Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB die Solidarität in der Familie und den Einbezug von nahestehenden Personen zu stärken, schlägt der Bundesrat verschiedene Neuerungen vor. So sollen künftig auch faktische Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner das Recht haben, ihre urteilsunfähigen Partnerinnen oder Partner zu vertreten.

Beistände bei den Nahestehenden der betroffenen Personen suchen
Auch sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB neu von Gesetzes wegen prüfen, ob nahestehende Personen als Beistand oder Beiständin eingesetzt, und ob ihnen Erleichterungen gewährt werden können, wenn sie eine Beistandschaft übernehmen. Nahestehende Personen sollen auch noch besser in die Sachverhaltsabklärungen der Behörden einbezogen werden sowie mehr Verfahrensrechte erhalten.

Vorsorgeauftrag soll in allen Kantonen bei einer Amtsstelle hinterlegt werden können
Zudem will der Bundesrat die Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz weiter fördern. Dazu soll der Vorsorgeauftrag, mit dem eine Person Anordnungen für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit erlässt, wirksamer ausgestaltet werden. Namentlich soll es künftig in der ganzen Schweiz möglich sein, den Vorsorgeauftrag bei einer Amtsstelle zu hinterlegen. Diese Möglichkeit besteht bisher nur in gut der Hälfte der Kantone.

In Sachen KESB ist Handlungsbedarf seit Jahren bekannt
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. Es hat sich grundsätzlich bewährt: Nach anfänglicher Kritik gilt die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB heute weitherum als professionell, angemessen und nachvollziehbar. Die praktischen Erfahrungen und die breite Diskussion in Wissenschaft und Öffentlichkeit haben jedoch gezeigt, dass vereinzelt Verbesserungsbedarf besteht. So hat der Bundesrat bereits 2017 in seinem Bericht "Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht" Prüfungs- und Handlungsbedarf festgestellt, insbesondere für den Einbezug nahestehender Personen in die Verfahren und Entscheide der Behörden.


Erwachsenenschutzrecht Bild

Dokumente rund um die laufende Vernehmlassung
Für die bis zum 31. Mai 2023 laufende Vernehmlassung wurden namentlich die folgenden zwei Dokumente versandt:



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