Wieviel verdienen selbständige Ärztinnen und Ärzte?
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Medieninformation des «Bundesamts für Statistik» über Arztpraxen und ambulante Zentren 2018: Ende 2018 waren in der Schweiz 23’011 Ärztinnen und Ärzte in 16’924 Arztpraxen und ambulanten Zentren tätig. 14 Prozent davon waren 65-jährig oder älter. Die Frauen machten 41 Prozent des gesamten ärztlichen Personals aus. Aber: Bei den Ärztinnen und Ärzten unter 40 Jahren betrug der Frauenanteil stolze 62 Prozent. Der Arztberuf wird offenbar immer weiblicher. Und: In einem Drittel der Standorte der Arztpraxen waren im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte tätig. Die Statistik zeigt auch den nach Abzug aller Kosten verbleibenden Medianverdienst von selbständigen Ärztinnen und Ärzten auf, wobei die Fachärzte mit chirurgischer Tätigkeit am besten und die Psychiaterinnen und Psychiater am schlechtesten abschneiden.
Neues «Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen» tritt in zwei Etappen in Kraft
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Die Arbeit von betreuenden Angehörigen ist für unser Gesundheitssystem von höchster Bedeutung. Denn Familienangehörige übernehmen einen bedeutenden Teil der Pflege und Betreuung kranker und pflegebedürftiger Personen. Dabei gibt es allzu oft ein grosses Problem: Die pflegenden Angehörigen können die Betreuung ihrer Liebsten und ihre lebensnotwendige Erwerbstätigkeit kaum unter einen Hut bringen. Das Problem soll jetzt gelindert werden: Am 20. Dezember 2019 hat das Parlament ein neues Gesetz zur Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen verabschiedet, das nächstes Jahre in zwei Etappen in Kraft treten wird. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Gute Botschaft für Ärztinnen und Ärzte: «US-CLOUD Act» sollte informationstechnologische Cloudprojekte von Berufsgeheimnisträgern nicht verhindern
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Dem Cloudcomputing gehört die Zukunft, und zwar bei Unternehmen aller Grössenordnungen. Eigene teure Server zu betreiben, die man wegen des technologischen Fortschritts alle paar Jahre erneuern muss, ist passé. Das ist in den informationstechnologischen Kreisen eine unbestrittene Tatsache. Trotzdem gibt es immer noch Schweizer Klein- und Mittelunternehmen, darunter namentlich die Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte, die Angst vor dem Schritt in die Cloud haben. Der Grund: Die Furcht, heikle Daten seien wegen der in den Cloudcomputinglösungen eingebundenen Anwendungen von Microsoft über den US-amerikanischen «Clarifying Lawful Overseas Use of Data ’CLOUD’ Act” der amerikanischen Justiz ausgesetzt. Diese Angst ist weitgehend unbegründet, unterstreicht der auf Daten- und Technologierecht spezialisierte Rechtsanwalt David Rosenthal in seinem Beitrag «’US-CLOUD Act’: Warum er Cloudprojekte nicht verhindern sollte» - und zwar auch bei Ärztinnen und Ärzten.
Auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die Online-Meldestelle von «Inclusion Handicap» für willkürliche IV-Gutachten nutzen
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Simulationsvorwürfe an Antragsteller für Leistungen der Invalidenversicherung IV, nur 20 Minuten dauernde Beurteilungsgespräche mit IV-Antragstellern, unangebrachte Beleidigungen: Die am 28. Februar 2020 vom Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen «Inclusion Handicap» eingerichtete «Online-Meldestelle zu den IV-Gutachten» hat viele Missstände aufgedeckt. Bei der Meldestelle können sich Opfer von Willkür und Missbräuchen durch IV-Gutachterinnen und IV-Gutachtern im Rahmen einer Online-Befragung melden. «Inclusion Handicap» ermuntert neben den Direktbetroffenen von IV-Gutachter-Willkür auch deren Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter sowie deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die Meldestelle zu nutzen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat den Missstand bei den IV-Gutachten erkannt und will nun energisch durchgreifen.
Serie über die Vorsorge LXII: Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt, aber die Pensionskassenrenten sinken weiter
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Entwarnung: Die Schweizer Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Verpflichtungen liegt wieder bei 106.8 Prozent. Das ist ein Ergebnis des traditionellen «Pensionskassen-Risiko-Check-up» des St. Galler Pensionskassenberatungsunternehmens Complementa. Unschön sieht es aber mehr denn je für die in Zukunft zu erwartenden Pensionskassenrenten aus. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt schon jetzt nur noch auf 5.57 Prozent. Das heisst: Für eine Million Franken Vorsorgekapital gibt es nur noch eine Jahresrente von 55'700 Franken. Dieser Wert wird weiter sinken.
Ergänzungsleistungsreform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft: Achtung, Bestimmungen über Vermögensverprasser sowie die Rückzahlungspflicht der Erben sind nicht rückwirkend
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Am 1. Januar 1921 tritt das revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» in Kraft. Kernpunkte sind eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens samt einer allfälligen vorgängigen Vermögensverprasserei beim Antrag für Ergänzungsleistungen sowie eine Rückerstattungspflicht der Ergänzungsleistungen für die Erben, wenn der Nachlass des Ergänzungsleistungsbezügers 40'000 Franken übersteigt. Wichtig ist zu wissen: Die Bestimmungen über die Vermögensprasserei und die Rückerstattungspflicht der Erben sind nicht rückwirkend.
Praxisaktiengesellschaft: Bei Scheidung gehen die Arbeitgeberbeitragsreserven für die Pensionskasse nicht in die Berechnung des Scheidungsvorsorgeausgleichs ein
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Immer mehr Arztpraxen werden als Aktiengesellschaft geführt, sei es als Einzelpraxis mit nur einem Aktionär oder als Gemeinschaftspraxis mit mehreren Aktionären. Wenn die Praxis gut läuft, kann die Aktiengesellschaft bei der Pensionskasse Arbeitgeberbeitragsreserven für zukünftige Arbeitgeberbeiträge bilden. Diese schmälern jeweils als steuerbegünstigter Aufwand den Gewinn und damit die fällige Gewinnsteuer. Fragt sich, ob im Scheidungsverfahren des Einzelaktionärs oder des Aktionärs einer Gemeinschaftspraxis die bestehenden Arbeitgeberbeitragsreserven in die Berechnung des Vorsorgeausgleichs eingehen und damit die potenzielle Vorsorgeausgleichszahlung an den Scheidungspartner erhöhen.
Unfallversicherung: Pflegeentschädigungen von früheren Unfällen sind dem neuen Recht anzupassen
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Auf den 1. Januar 2017 sind in Artikel 18 der Verordnung über die Unfallversicherung UVV neue grosszügigere Bestimmungen über die «Hilfe und Pflege zu Hause» in Kraft getreten. Das Bundesgericht hat nun in einem Entscheid vom 28. August 2020 festgelegt, dass die neuen Bestimmungen auch auf Unfälle vor dem 1. Januar 2017 Anwendung finden. Deshalb sind die früher aufgrund eins Unfalls zugesprochene Leistungen im Bereich der «Hilfe und Pflege zu Hause» im Lichte der neuen Bestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls für die Zukunft anzupassen.
Reise eines Mitarbeitenden in ein Corona-Risikogebiet: Grundsätzlich gibt es keine Lohnfortzahlungspflicht und keinen Corona-Erwerbsersatz für die Quarantäne
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Frage von Dr. med. K. O. in H.: «Eine Praxisassistentin ist in den Ferien in ein Corona-Risikogebiet gereist. Nach ihrer Rückkehr musste sie einige Tage in Quarantäne. Muss ich für diese Tage den Lohn fortzahlen oder gibt es dafür den Corona-Erwerbsersatz?»
Suva korrigiert oder refüsiert 320'000 Rechnungen von Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und spart damit 95 Millionen Franken
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Unfälle von Versicherten der Suva führen täglich zu Heilkosten in der Höhe von 3,5 Millionen Franken. Durch eine von Künstlicher Intelligenz unterstützte umfassende Kontrolle der Rechnungen der Leistungserbringer wie Spitäler, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten konnte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva, Luzern, im letzten Jahr über 95 Millionen Franken einsparen. 320'000 Rechnungen wurden korrigiert oder abgelehnt. Das kommt namentlich den Versicherten zugute: Dank den Einsparungen bezahlen sie weniger Prämien.
Serie über die Vorsorge LXI: Für die Verlängerung der Eigenheimhypothek mit ein paar Klicks die Konkurrenz unter den Anbietern spielen lassen
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In der persönlichen Vorsorge nimmt die effiziente Bewirtschaftung des Eigenheims einen wichtigen Platz ein. Das wird vermehrt digital möglich gemacht. Unlängst hat beispielsweise die UBS die Immobilienfinanzierungsplattform «key4» lanciert. Das Innovative daran: Wer seine Hypothek verlängern muss oder will, kann mit ein paar Klicks bedürfnisgerechte Konkurrenzofferten verschiedener Hypothekaranbieter einholen. Mit dem Anbieter des individuell besten Angebots kann man dann telefonisch rasch zum Abschluss kommen.
Über 100'000 Franken im Verlust: Per 1. Januar 2015 zahlt ein Arzt 930'000 Franken in einen Auszahlungsplan, dessen Rückkaufswert am 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken beträgt
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Anfrage von Dr. med. S. A. in G.: «Per 1. Januar 2015 zahlte ich 930'000 Franken in den Auszahlungsplan ‘TwinStar Income Plus’ der AXA Winterthur ein. Beginnend am 1. Januar 2024 werden mir laut Vertrag über einen 21-jährigen Zeitraum jährlich mindestens 48'537 Franken ausbezahlt, also insgesamt 1'019'277 Franken. Soweit, so gut, dafür habe ich mich entschieden. Jetzt sollte ich aufgrund eines unvorhergesehenen persönlichen Ereignisses die vor mehr als fünf Jahren investierten 930'000 Franken zurückhaben. Die AXA hat mir jedoch signalisiert, der Rückkaufwert der einbezahlten 930'000 Franken betrage per 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken. Das sind mehr als 100'000 Franken Verlust. Ist das normal?»
Kurzarbeit in Gemeinschaftspraxis: Wie steht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der Pensionskasseneintrittsschwelle?
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Anfrage von Frau Dr. med. U. G. in Z.: «Die Belegschaft unserer Gemeinschaftspraxis war während der ausserordentlichen Lage wegen der Coronakrise in Kurzarbeit und ist es teilweise immer noch. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Welche Beiträge muss der Arbeitgebende der Pensionskasse und den andern obligatorischen Sozialversicherungen während der Kurzarbeit bezahlen? Zweitens: Bleiben Mitarbeitende bei der Pensionskasse versichert, wenn deren Jahreseinkommen 2020 aufgrund der Coronakrise die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge von 21'330 Franken Jahreseinkommen nicht erreicht?»
13'755 Ärztinnen und Ärzte stammen aus dem Ausland oder haben ein ausländisches Arztdiplom – Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte im Praxissektor sind 60 Jahre alt oder älter
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Laut der FMH-Ärztestatistik 2019 waren im vergangenen Jahr insgesamt 37’882 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz berufstätig. Das entspricht einer Zunahme von ein Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist die tiefste Zunahme seit 2015. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischem Arztdiplom hat weiter zugenommen und beträgt neu 36,3 Prozent, was einem Plus von 0,9 Prozent entspricht. Im Praxissektor sind mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte 60 Jahre alt oder älter.
Einführung des Elektronischen Patientendossiers verzögert sich noch und noch
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Aus der Sicht des Gesetzgebers ist eigentlich alles klar: Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das seit dem 15. April 2017 in Kraft ist, müssen Akutspitäler, Rehakliniken und stationäre Psychiatrien sich innert drei Jahren einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen und das Elektronische Patientendossier nutzen. Die dreijährige Frist ist am 15. April 2020 abgelaufen. Die interessierten Medizinalpersonen sowie die Patientinnen und Patienten warten allerdings nach wie vor auf die Einführung des Elektronischen Patientendossiers. Gerade in der Coronakrise würde das Elektronische Patientendossier als digitale Echtzeitdatenquelle wertvolle Dienste leisten. Fragt sich, wie lange die unglaubliche Zangengeburt des Elektronischen Patientendossiers noch dauert.
Angestellte Ärztinnen und angestellte Ärzte sollten ihr Bedürfnis für eine private Taggeldversicherung abklären
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Anfrage von Frau Dr. med. U. S. in B. : «Ich bin eine angestellte Spitalärztin mit einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Ein befreundeter ebenfalls angestellter Arzt hat mir nun empfohlen, zusätzlich zu den vom Arbeitgeber gebotenen Sozialversicherungen zur ergänzenden Absicherung des Lohnausfallrisikos infolge Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft eine private Taggeldversicherung abzuschliessen. Können Sie mir sagen, was eine solche Versicherung bringt?»
Serie über die Vorsorge LX: Der Bezug der Rente aus der Pensionskasse sowie der frühzeitige Bezug von Altersleistungen sind beliebt – Etliche 74-Jährige arbeiten immer noch
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Die jüngsten Schweizer Sozialanalysen zeigen auf, wie viele Schweizerinnen und Schweizer sich beim Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse für die Rente oder das Kapital oder eine Kombination davon entscheiden. Zudem wird dargelegt, wie häufig Altersleistungen aus der Pensionskasse vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen werden und wie verbreitet das Arbeiten nach dem gesetzlichen Rentenalter ist. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Selbständige Ärztinnen erhalten keine Betriebszulagen bei Mutterschaft, aber das könnte bald ändern
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Das Bundesgericht unterstreicht im Urteil 9C_737/2019 vom 22. Juni 2020 klipp und klar: «Selbständig erwerbende Frauen und damit selbständige Ärztinnen haben bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung. Dies entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers.» Der Grund: Im «Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft EOG», in dem sowohl der Erwerbsersatz für Militärdienstleistende wie auch die Mutterschaftsentschädigung geregelt sind, wird in Artikel 8 ausschliesslich den selbständigen Militärdienstleistenden, nicht aber den Müttern ein Anspruch auf Betriebszulagen zugesprochen. Diese Ungleichbehandlung der Geschlechter könnte bald beseitigt werden.
Überbrückungsleistungen für Arbeitslose, die nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden
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Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist am 19. Juni 2020 vom Schweizer Parlament verabschiedet worden. Die Referendumsfrist läuft bis zum 8. Oktober 2020. Ein Komitee «Nein zur Entlassungsrente» sammelt Unterschriften für ein Referendum. Deshalb könnte das Volk das letzte Wort haben. Gemäss dem neuen Gesetz kann man als nach dem 60. Altersjahr ausgesteuerter verheirateter Arbeitsloser bis zur ordentlichen Pensionierung eine Höchstrente von jährlich bis zu 65'643 Franken erwarten.
Langfristige Regelung der Ärztezulassung ist unter Dach und Fach
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Das Schweizer Parlament hat am 19. Juni 2020 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung mit den neuen definitiven Bestimmungen über die Zulassung von Leistungserbringern ergänzt. Die Regelungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dann wird eine fast zwanzigjährige Periode mit befristeten Zulassungsbeschränkungen zu Ende gehen. Lesen Sie, wie die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten geregelt sein wird.