Sinkende Rentenumwandlungssätze: Selbständige Ärztin mit freiwilliger Pensionskasse will sich frühpensionieren lassen und unverändert weiterarbeiten – geht das?
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Frage von Frau Dr. med. U.S. in Z.: «Ich, 61-jährig, bin bei der Pensionskasse PAT-BVG als selbständige Ärztin freiwillig versichert. Die PAT BVG befindet sich wie viele Pensionskassen derzeit in einem auf mehrere Jahre verteilten Prozess der Senkung der Rentenumwandlungssätze. Aufgrund des Studiums der Tabelle mit den sinkenden Umwandlungssätzen habe ich festgestellt: Derzeit erhalte ich bei einer Frühpensionierung als 61-Jährige einen Umwandlungssatz von 5,40 Prozent. Lasse ich mich erst im Jahr 2022 als 64-Jährige pensionieren erhalte ich nur noch einen Umwandlungssatz von 5,25 Prozent. Deshalb meine Idee: Ich lasse mich jetzt frühpensionieren und kassiere die Altersrente mit dem höheren 5,40-Prozent-Umwandlungssatz, arbeite jedoch mit meiner Arztpraxis unverändert weiter und sorge während der verbleibenden Arbeitsjahre für eine andere Altersvorsorge: Ist das rechtlich möglich?»
FMCH veröffentlicht einen «Verhaltenskodex für Ärztinnen und Ärzte» sowie das Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen»
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Die FMCH, der Dachverband von 20 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden, ist nicht bereit, berufliches Fehlverhalten einzelner chirurgisch oder invasiv tätiger Ärzte zu tolerieren. Zu diesem Zweck hat die FMCH am 12. November 2019 einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der die Normen der ärztlichen Tätigkeit in Erinnerung ruft, beziehungsweise klarstellt. Dazu kommt das FMCH-Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen». Lesen Sie Einzelheiten dazu.
2017 führten schon drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte unter 45 Jahren die Krankengeschichten elektronisch
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Im Jahr 2017 gab es in der Schweiz 17’560 Arztpraxen und ambulante Zentren. Darin arbeiteten über 20’000 Ärztinnen und Ärzte mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 75 Prozent. Nahezu die Hälfte der 35- bis 44-jährigen Ärztinnen und Ärzte war in der medizinischen Grundversorgung tätig. Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte unter 45 Jahren führten die Krankengeschichten ihrer Patientinnen und Patienten komplett elektronisch. Dies sind einige Ergebnisse der unlängst veröffentlichten letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Wir haben abgestimmt: Ab 1. Januar 2020 steigen die AHV-Beiträge auf der ganzen Linie
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Erstmals seit über 40 Jahren steigen ab dem 1. Januar 2020 die AHV-Beiträge. Der Grund dafür: Das Schweizervolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen gegen 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Der AHV-Beitrag wird von 8,4 Prozent um 0,3 Prozent auf 8,7 Prozent erhöht. Das soll jährlich gut zwei Milliarden Franken in die AHV-Kasse spülen. Lesen Sie, wie sich die Beitragserhöhung auf die AHV/IV/EO- Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, freiwillig Versicherten und Nichterwerbstätigen auswirkt.
Serie über die Vorsorge LI: Vorsorgelücke von Gutverdienern wächst am schnellsten
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Ein am 9. Oktober 2019 veröffentlichter Generationenvergleich der Credit Suisse-Ökonomen zeigt für die höheren Einkommen Dramatisches: Die aus der AHV und der Pensionskasse zusammengezählten Rentenbezüge werden im Verhältnis zum letzten Einkommen vor der Pensionierung von geschätzten 51 Prozent im Jahr 2010 auf 37 Prozent im Jahr 2025 sinken. Im Klartext: Wer ein höheres Einkommen erzielt und im Jahr 2025 pensioniert wird, muss aufgrund der heutigen Perspektiven gemäss diesen Berechnungen mit 37 Prozent seines letzten Einkommens den Lebensunterhalt bestreiten, wenn neben AHV und Pensionskasse nicht noch zusätzlich vorgesorgt worden ist. Lesen Sie, weshalb das so ist.
Alles über die Besteuerung bei selbständiger Erwerbstätigkeit
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Viele Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen über ihren Beruf im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus. Dies darum, weil die Arztpraxen in der Rechtsform von Einzelunternehmen, einfachen Gesellschaften oder Personengesellschaften wie der Kollektivgesellschaft und der Kommanditgesellschaft keine eigenen Steuersubjekte sind. Deshalb werden sie auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter aufgrund der Regeln der selbständigen Erwerbstätigkeit besteuert. Die Schweizerische Steuerkonferenz hat im September 2019 eine brandneue Steuerinformation über die Besteuerung bei selbständiger Erwerbstätigkeit herausgegeben.
Ärztinnen und Ärzte sollten die Arbeitsfähigkeit ihrer Patientinnen und Patienten differenziert beurteilen
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Frage von Frau Dr. med. K.M. in O.: «Eine Praxisangestellte von mir hat ein 50-Prozent-Pensum. Wegen einer Krankheit war sie von ihrem Arzt einige Zeit hundertprozentig arbeitsunfähig geschrieben worden. Die Arbeitsunfähigkeit wurde dann vom Arzt auf 50 Prozent gesenkt. Da verlangte ich schriftlich, dass die Praxisangestellte die Arbeit wieder aufnehme. Das tat sie nicht. Nach Konsultation eines Bekannten, der sich im Arbeitsrecht auskennt, kündigte ich der Praxisangestellten fristlos. Jetzt droht mir die Praxisangestellte mit einer Klage. Frage: Habe ich richtig gehandelt?»
Scheidung: Das Gericht kann bei grober Verletzung der Unterhaltspflicht die Teilung der Pensionskassenansprüche verweigern
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Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenaustrittsleistungen samt Freizügigkeitsguthaben und Vorbezügen für Wohneigentum werden bei einer Scheidung hälftig geteilt, steht als Grundsatz im Zivilgesetzbuch. Davon profitiert der Ehegatte, der über kleinere Pensionskassenguthaben verfügt. Dieser Vorsorgeausgleich kann gemäss einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts dem berechtigten Ehegatten vom Scheidungsgericht verweigert werden, wenn er seine eheliche Unterhaltspflicht grob verletzt hat.
Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Hilfspersonen müssen im Umgang mit Siri, Google Assistant, Alexa und Skype besonders vorsichtig sein
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Für die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung der auf künstlicher Intelligenz beruhenden Softwares haben Apple bei Siri, Google beim Google Assistant, Amazon bei Alexa und Microsoft bei Skype nicht nur auf das «maschinelle Lernen» gesetzt. Vielmehr wurden Teile der Mitschnitte seit Jahren auch von Menschen abgehört und abgetippt. Das ist namentlich für Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Hilfspersonen im Zeitalter der immer ausgeklügelteren Assistenzsoftwares ein Fingerzeig, mit den ihnen beruflich anvertrauten Daten beim Einsatz von digitalen Helfern wie Siri, Google Assistant, Alexa oder Skype besonders vorsichtig umzugehen.
Was ist laut Gesetz ein Unfall und was eine Krankheit?
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Frage von Dr. med. H. M. in Z.: «Immer wieder gibt es Streitfälle, was laut Gesetz ein Unfall und was eine Krankheit ist. Das ist kein Wunder, denn wird ein Fall von der Unfallversicherung übernommen, werden alle Kosten von der Versicherung bezahlt, während bei der Krankenkasse Vorfinanzierungen, Franchisen und Selbstbehalte ins Spiel kommen. Was sagt das Gesetz für die Unterscheidung von Unfall und Krankheit?»
Serie über die Vorsorge L: Tiefzinsumfeld droht jungen Erwerbstätigen ein Drittel des Pensionskassenguthabens wegzufressen
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Die Tiefzinspolitik der Notenbanken wirkt sich auf die Altersvorsorge jüngerer Menschen verheerend aus. Das zeigt eine Prognose von Comparis zur Renditeentwicklung der Pensionskassen. Heute Dreissigjährige zum Beispiel verlieren bei einem länger anhaltenden Tiefzinsumfeld ein Drittel ihres Pensionskassenguthabens, wird gewarnt. Zusätzliches eigenverantwortliches Vorsorgesparen ist mithin vordringlicher denn je.
Wie steht es mit den ZSR- und K-Nummern sowie der Ärztehaftpflicht in einer Praxisgemeinschaft mit zwei Gesellschaftern und einer angestellten Fachärztin?
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Frage von Dr. med. U. A. in Z.: «Wir gründen ein Praxisgemeinschaft in der Form einer einfachen Gesellschaft. Wir sind zwei Ärzte als Gesellschafter mit je einer eigenen ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer zur Abrechnung von Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenkassen. Dazu wollen wir eine eigenverantwortlich behandelnde Fachärztin anstellen. Erhält diese auch eine ZSR-Nummer oder eine K(Kontroll)-Nummer)? Wem würde diese K-Nummer zugeordnet? Und könnten wir die Ärztehaftpflichtversicherung der angestellten Fachärztin als Zusatz in eine der beiden Ärztehaftpflichtversicherungspolicen der Gesellschafter aufnehmen?»
«Ich gebe meine Praxis auf, will die Berufsausübungsbewilligung behalten, arbeite aber nur noch als Experte und Gutachter: Braucht es eine Ärztehaftpflichtversicherung?»
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Frage von Dr. med. S.E. in W.: «Ich werde Ende dieses Jahres meine Arztpraxis im Kanton Zürich aufgeben. Meine weiterlaufende kantonale Berufsausübungsbewilligung will ich behalten. Ab dem Jahre 2020 werde ich aber ohne Patientenkontakt nur noch als Experte und Gutachter für Gerichte, Behörden oder Versicherungen tätig sein. Braucht es da noch eine Ärztehaftpflichtversicherung?»
Jetzt soll es vorwärtsgehen mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsübermittlung an die Krankenkassen
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Am 19. September 2019 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat die beiden Motionen «KVG. Dank der Digitalisierung die Effizienz steigern und die Kosten reduzieren» und «Digitalisierung auch im Gesundheitswesen. Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu den Krankenversicherern» angenommen. Das Ziel: Leistungsabrechnungen, namentlich jene der Ärzte, Spitäler, Labors, Physiotherapeuten, Spitex und Apotheken, sollen künftig elektronisch zu den Krankenversicherungen gelangen. Das angestrebte Ergebnis: Die Verwaltungskosten senken und die Rechnungen effizienter kontrollieren, um damit weitere Kosten zu sparen.
Der Bundesrat will Individualdaten von Krankenversicherten erheben
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Laut einer unlängst veröffentlichten Medieninformation will der Bundesrat auf Individualdaten von Krankenversicherten zugreifen können. Denn diese Daten seien für das Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig. Und sie ermöglichen es, die Transparenz zu verbessern und Massnahmen umzusetzen, die zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen.
Dank des «VMP Verband für Medizinalpersonen» gibt es für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen besonders günstige Versicherungsprämien
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Frage von Frau Dr. med. P.A. in G.: «Was ist eigentlich der von Ihnen stets genannte «VMP Verband für Medizinalpersonen» und in welchem Verhältnis steht er zur Ärzteberatung ABC?»
Serie über die Vorsorge XLIX: «Ich gehe mit 62 in den Ruhestand und meine Frau arbeitet weiter: Wie steht es mit meinen AHV-Beiträgen?»
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Frage von Dr. med. B. U. in K.: «Ich gehe mit 62 in den Ruhestand. Meine Frau, ebenfalls im Arztberuf, arbeitet jedoch weiter. Wir verfügen über ein beachtliches Vermögen. Dazu kommt meine Rente aus der Pensionskasse. Wie steht es mit meiner AHV-Beitragspflicht?»
Bundesrat will jährlich mehrere Hundert Millionen Franken Gesundheitskosten sparen – namentlich mit Generika
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Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1» an die Eidgenössischen Räte überwiesen. Wir bringen eine kurze Zusammenfassung der von der Regierung beschlossenen zehn Massnahmen sowie die Links für die entscheidenden Dokumente: Botschaft des Bundesrats, «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1: Übersicht» und «Faktenblatt Referenzpreissystem bei Generika».
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA: Wird jetzt auch die unselige US-Erbschaftssteuer für Schweizerinnen und Schweizer abgeschafft?
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Frage von Dr. med. U.W. in F.: «Mitte Juli 2019 hat der US-Senat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Als Aktienfan besitze ich ein weltweit gestreutes Aktienportfolio mit US-Aktien im Wert von mehreren Hunderttausend Franken. Für diese Aktien besteht, was viele Leute nicht wissen, gemäss dem geltenden Recht bei meinem Ableben die US-Erbschaftssteuerpflicht. Wird diese unselige und freche US-Erbschaftssteuerpflicht mit dem Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen endlich abgeschafft?»
Verjährungsrecht von 20 Jahren für Personenschäden: Zehnjährige Krankengeschichten systematisch vernichtet – was ist zu tun?
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Frage von Frau Dr. M. A. in G.: «Wir haben bislang alle zehnjährigen Krankengeschichten aufgrund der geltenden zehnjährigen Verjährungsfrist systematisch und gesetzeskonform vernichtet. Jetzt gilt ab dem 1. Januar 2020 für Personenschäden die doppelte Verjährungsfrist von 20 Jahren. Können wir da in Schwierigkeiten geraten, wenn eine Patientin oder ein Patient aufgrund der neuen Gesetzesbestimmung nachträglich einen Schaden aufgrund unserer Arztbehandlung geltend macht?»