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Junge Aerztin zugelassenAn seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzten eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. Februar 2021 und die revidierten Bestimmungen müssen am 1. Juli 2021 in Kraft treten, weil dann die derzeitige Übergangsregelung ausläuft. Die Revision soll es den Kantonen ermöglichen, mit einem dauerhaften Instrument die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Damit soll eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.

Kantone sind zuständig für die Zulassung
Der in die Vernehmlassung geschickte Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass die Festlegung der Höchstzahlen der Ärztinnen und Ärzte auf der Ermittlung eines regionalen Versorgungsgrades beruht. Die Kantone erhalten so ein Instrument in die Hand, um Angebot und Nachfrage medizinischer Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Auf diese Weise wird es möglich, dass in Zukunft die Kantone für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig sind.

Neue Anforderungen an die Qualität und Informationsaustausch unter den Kantonen
Die Vernehmlassungsvorlage erhöht die vom Bund festgelegten Qualitätsanforderungen: Ärztinnen und Ärzte, die neu zulasten der allgemeinen Krankenversicherung tätig sein wollen, müssen mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben. Sie müssen sich zudem einem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau dieser Sprachkenntnisse legt der Bundesrat neu in der Verordnung über die Krankenversicherung fest. Um den Kantonen einen Informationsaustausch über die zugelassenen Leistungserbringer zu ermöglichen, schlägt der Bundesrat eine Registerverordnung vor.

Sämtliche Dokumente und Erläuterungen dazu, die der Bundesrat in die Vernehmlassungen geschickt hat, sind hier zu finden.



 
 

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