Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft: Der Pflichtteil der Kinder wird gestutzt und dem Ehepartner kann man bis zu drei Vierteln des Vermögens vererben
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Der Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.
Das «Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC» warnt: Akteure im Gesundheitswesen, nehmt die Cyberbedrohungen ernst!
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Eindringliche Warnung im Halbjahresbericht 2020/2 des «Nationalen Zentrums für Cybersicherheit NCSC» an alle Akteure im Schweizer Gesundheitswesen: Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitswesen rasch voran. Globalisierte Lieferketten und computergesteuerte Logistik durchdringen den Praxisalltag. Patientendossiers werden digital geführt. Wie in anderen Bereichen vergrössert sich dadurch die potenzielle Angriffsfläche für die weltweit immer aggressiveren Cyberkriminellen. Das ist im Gesundheitswesen besonders heikel, weil die Patientendaten einerseits besonders schützenswerte Personendaten sind und anderseits, wie beispielsweise die Ergebnisse früherer medizinischer Untersuchungen, bei Verlust nicht mehr nachträglich erhoben werden können. Deshalb gilt: Im Gesundheitswesen müssen alle Mitarbeitenden für die Abwehr von Cyberangriffen besonders geschult und sensibilisiert werden.
Wie kann man bei den vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen die unverheiratete Lebenspartnerin oder den unverheirateten Lebenspartner begünstigen?
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«Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement neben den direkten Anspruchsberechtigten folgende begünstigte Personen für die Hinterlassenenleistungen aus der Pensionskasse vorsehen: Natürliche Personen, die vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.» Diese Kann-Formel für die Begünstigung des Konkubinatspartners steht in Artikel 20a des «Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG». Jede Pensionskasse kann selbst bestimmen, wie sie die Kann-Formel umsetzt. Lesen Sie, was die vier Pensionskassen für die Ärzteschaft und andere Medizinalpersonen, nämlich die «Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG», die «Medpension vsao asmac», die «SSO-Vorsorgestiftung für zahnmedizinische Berufe» sowie die «Vorsorgestiftung VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte», aus der gesetzlichen Kann-Formel für die Konkubinatspartnerbegünstigung machen.
Gespräch mit Dr. med. vet. Marc Bono: «Ärztinnen und Ärzte sollten die Vorteile der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor dem Schritt in die Selbständigkeit abwägen»
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Dr. med. vet. Marc Bono, 60-jährig (Bild), hat das Studium der Veterinärmedizin an der Universität Zürich abgeschlossen, einige Jahre als Assistent und Stellvertreter in verschiedenen Tierartpraxen gearbeitet und den Doktortitel an der Universität Bern erworben. Danach war er im afrikanischen Gambia drei Jahre im Leiterteam eines Entwicklungsprojekts der «Tierärzte ohne Grenzen» zur Verbesserung der tierärztlichen Tätigkeit und der Nutztierhaltung tätig. Seit August 1998 führt er an der Schachenallee 29 in Aarau als Selbständiger seine eigene Tierarztpraxis. Diese hat er im letzten Jahr rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in die «Tierarztpraxis im Schachen GmbH» umgewandelt. Lesen Sie, wie Dr. Marc Bono diese Gesellschaftsumwandlung erlebt hat.
Serie über die Vorsorge LXX: Pensionskasseneinkäufe sind und bleiben in den allermeisten Fällen eine hervorragende Geldanlage
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Frage von Dr. med. U. S. in Z.: «Ich, 51-jährig, verheiratet, selbständiger Arzt mit eigener Praxis und freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, habe eine Erbschaft von einigen hunderttausend Franken gemacht. Wegen der atemberaubend gestiegenen Aktienbörsen mit entsprechender Absturzgefahr sowie den Negativzinsen auf erstklassigen Obligationen frage ich mich, welche Anlagealternativen ich noch habe. Zumal ich, wie viele Menschen, in Geldanlagefragen eher risikoscheu bin. Ich überlege mir deshalb, mit dem geerbten Geld heuer und in den nächsten Jahren gestaffelt Pensionskasseneinkäufe zu tätigen, um Jahr für Jahr die Steuerprogression zu brechen. Auf was muss ich bei diesem Vorhaben achten?»
Covidkrise ist schlecht für das Geschäft der Ärztinnen und Ärzte und der übrigen ambulanten Medizin
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Das ambulante Tarifmonitoring des Berufsverbands der Ärztinnen und Ärzte FMH zeigt eine rückläufige Kostenentwicklung, weniger Arztbesuche und weniger operative Eingriffe im vergangenen Jahr. Diese Ergebnisse decken sich mit dem Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung MOKKE des Bundesamts für Sozialversicherungen. Erwartungsgemäss stiegen dagegen die telemedizinischen Konsultationen. Zugenommen hat auch die Nachfrage nach psychiatrischer Versorgung. Unter Vorjahr liegen aber sowohl die Anzahl Patienten pro Praxis wie auch die abgerechneten ärztlichen Leistungen und somit die Kosten pro Patient. Auch das Taxpunktvolumen pro Praxis war rückläufig. Und: Für das erste Quartal 2021 ist noch kein Aufholeffekt zu erkennen.
Covidkrise dämpft die Erwartung einer ungebrochen steigenden Lebenserwartung: 2020 ist die Lebenserwartung in der Schweiz erstmals wieder gesunken
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«2020 ist erstmals seit langer Zeit die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz spürbar gesunken. Dieses Versagen, ein kleiner Schritt zurück ins Mittelalter, fand im alltäglichen Newsstrom etwas wenig Beachtung», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» im Artikel «Du lebst nur einmal – also pass auf dein Leben auf!» am 13. April 2021. Tatsächlich fand der Lebenserwartungsdämpfer in der Medienmitteilung über die «Bevölkerungsentwicklung und natürliche Bevölkerungsbewegung im Jahr 2020» des Bundesamts für Statistik vom 6. April 2021 kaum ein Echo. Beispielsweise begründen die Pensionskassen ihre laufenden Rentensenkungen weiter eifrig mit einer ungebrochen wachsenden Lebenserwartung. Lesen Sie, was das Bundesamts für Statistik über die Lebenserwartung und die Übersterblichkeit im Jahr 2020 konkret zu berichten hat.
Weil das Elektronische Patientendossier EPD jetzt unweigerlich kommt: Ärztinnen und Ärzte verlangen ein besser an ihren Bedürfnissen ausgerichtetes EPD-Konzept
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Noch in diesem Jahr sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ein Elektronisches Patientendossier EPD eröffnen können. Und mit der vom Parlament im Frühjahr 2021 endgültig angenommenen Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, das Elektronische Patentendossier für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte obligatorisch zu machen. All das hat die Ärztinnen und Ärzte aus der Reserve gelockt. In der Medienmitteilung «Die Position der FMH zum Elektronischen Patientendossier EPD» vom 5. Mai 2021 wird verlangt: Das Elektronische Patientendossier muss sich auch an den Bedürfnissen der Ärzteschaft ausrichten. Was heisst das?
Serie über die Vorsorge LXIX: «Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eins Mix aus ETFs und Einzelaktien investieren?»
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Ich, 42-jährig, bin in einer erfolgreichen Gemeinschaftspraxis tätig. Ihre laufende Berichterstattung über die längerfristig offenbar unweigerlich fallenden Pensionskassenrenten hat mich aufgeweckt: Man muss, so denke ich, neben der AHV und der Pensionskasse zusätzlich selbst vorsorgen, wenn man im Pensionsalter ein genügendes Einkommen haben will. Bereits zahle ich den höchstmöglichen Betrag in die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a ein. Zudem will ich künftig im Rahmen der freien Selbstvorsorge wegen des langen Zeithorizonts bis zu meiner Pensionierung in Aktien investieren. Soll ich das in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eines Mix aus ETFs und Einzelaktien tun?»
Bundesgericht verordnet schweizweit einheitliche Unterhaltsregeln bei Trennung und Scheidung: Auch nach dem 45. Altersjahr ist einer geschiedenen Frau eine Erwerbsarbeit zuzumuten
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Das Bundesgericht hat in fünf wegweisenden Urteilen wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt und teilweise die bisherige Praxis geändert. Zur Berechnung sämtlicher Arten von Unterhalt für Kinder oder Ehegatten ist künftig nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Frage vor, wann einem Ehegatten nach der Trennung oder Scheidung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeitzuzumuten ist und in welchen Fällen von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist.
Schleppende Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens und dauernde Verzögerung des Elektronischen Patentendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt
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Faxübermittlung von Coronadaten, Abwesenheit eines elektronischen Impfausweises, Dauerverzögerung des Elektronischen Patientendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt. Deshalb haben der Nationalrat am 25. September 2020 und der Ständerat am 8. März 2021 die Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, tätig zu werden. Es geht namentlich darum, das Elektronische Patientendossier rasch für alle Akteure zur Norm zu erklären. Ergänzend dazu haben die führenden Gesundheitsverbände, darunter die FMH, die Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» gegründet.
Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen auf die QR-Rechnung, die eBill oder eine Kombination davon umstellen
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PostFinance hat das Enddatum der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine auf den 30. September 2022 festgelegt. PostFinance unterstützt damit die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und die entsprechenden Nachfolgeprodukte QR-Rechnung und eBill. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden somit für alle Schweizer Bankkunden definitiv abgelöst. Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die noch nicht auf die QR-Rechnung, eBill oder eine Kombination davon umgestellt haben, müssen jetzt handeln.
Bundesrat versenkt das Projekt für eine obligatorische Schweizer Pandemieversicherung
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«Konzept einer Pandemieversicherung wird vorerst nicht weiterverfolgt», lautet der Titel der bundesrätlichen Medienmitteilung vom 1. April 2021. Demnach hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD den Bundesrat am 31. März 2021 über die Abklärungen betreffend eine Pandemieversicherung informiert. Im Zentrum standen dabei die zusammen mit der Versicherungsbranche geleisteten Arbeiten sowie der Entscheid, die Arbeiten am Konzept vorerst nicht fortzuführen. Im Klartext: Das Projekt für eine obligatorische Schweizer Pandemieversicherung ist vom Bundesrat versenkt worden.
Wie die Versicherungsrisiken von E-Trottinetten korrekt zu versichern sind
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Frage von Dr. med. G. A. in Z.: «Ich bin ein Fan von E-Trottinetten. Mein Sohn, 14-jährig, und meine Tochter, 17-jährig, nutzen unser privates E-Trottinett. Und in unserer Gemeinschaftspraxis mit verschiedenen ärztlichen Disziplinen haben wir zwei E-Trottinette für Hausbesuche. Ich frage mich nun, wie wir die E-Trottinette und deren Nutzung korrekt versichern, damit alle möglichen Versicherungsrisiken abgedeckt sind.»
Serie über die Vorsorge LXVIII: «Wieviel muss ich im Pensionsalter noch teilzeitarbeiten, damit die nichterwerbstätige jüngere Ehefrau von der Nichterwerbstätigen-AHV-Beitragspflicht befreit wird?»
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Frage von Dr. med. U. M. : «In Ihren letzten ‘ABC-E-News 2/2021’ informieren Sie uns, dass die Höhe der Beiträge an die AHV, die IV und die EO einer nichterwerbstätigen Ehefrau, die das Pensionsalter noch nicht erreicht hat und deren Ehemann im Pensionsalter ist, aufgrund des Vermögens und dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen berechnet wird. Dabei bemessen sich bei Verheirateten die Beiträge für jeden Ehegatten, ungeachtet des Güterstands, mittels der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens. Bei einem hohen Vermögen und Renteneinkommen können die fälligen Beiträge bis zu 25'150 Franken pro Jahr erreichen. Dazu habe ich eine konkrete Frage: Wieviel muss ich im Pensionsalter noch teilzeitarbeiten, damit die nichterwerbstätige jüngere Ehefrau von der Nichterwerbstätigen-AHV-Beitragspflicht befreit wird?»
Arzt verschiebt seinen Patientenstamm von seiner Einmannpraxisaktiengesellschaft kostenlos in eine Gemeinschaftspraxisaktiengesellschaft und muss deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung von 150'000 Franken versteuern
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Ein Arzt gibt die Arbeitstätigkeit für seine Einmannpraxisaktiengesellschaft A. AG auf. Er ist fortan nur noch für die Gemeinschaftspraxisaktiengesellschaft B. AG tätig, deren Mitaktionär und Verwaltungsratspräsident er ist. Aufgrund eines Aktionärsbindungsvertrags hat er seinen Patientenstamm im Wert von 173'000 Franken von der A. AG kostenlos in die B. AG eingebracht. Die Steuerbehörde wertet diese kostenlose Verschiebung des Patientenstamms als verdeckte Gewinnausschüttung der A. AG. Diese muss deshalb eine Gewinnaufrechnung von 150'000 Franken versteuern. Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde gegen diesen Steuerentscheid ab. Lesen Sie einen Einblick in die Erwägungen der Bundesrichter.
«Darf ich meine Praxismitarbeitenden zwingen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen?»
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Frage von Frau Dr. med. R. V. in G. : «Im Dienste des bestmöglichen Gesundheitsschutzes für meine Praxismitarbeitenden sowie für meine Patientinnen und Patienten will ich, dass sich meine Praxismitarbeitenden gegen COVID-19 impfen lassen. Eine bei mir teilzeitarbeitende Medizinische Praxisassistentin hat mir schon vor einiger Zeit signalisiert, dass für sie eine COVID-19-Impfung nicht infrage kommt. Darf ich meine Praxismitarbeitenden zwingen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen?»
Stiftungsprofessor der Universität Bern soll in der Schweiz die Digitalisierung der Notfallmedizin voranbringen
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Prof. Dr. med. Thomas Sauter (Bild), Leiter Bildung, eHealth und Telenotfallmedizin am Universitären Notfallzentrum des Inselspitals, Universitätsspital Bern, wurde von der Universitätsleitung der Universität Bern zum Stiftungsprofessor für Telenotfallmedizin gewählt. Die Assistenzprofessur wurde dank der Unterstützung durch den Touring Club Schweiz TCS errichtet. Sie befasst sich mit «eHealth» auf dem Gebiet der Notfallmedizin und ist weltweit eine der ganz wenigen ihrer Art. Ziel ist es, die Digitalisierung der Notfallmedizin in der Schweiz voranzubringen.
Frauen nutzen immer weniger die Pille zur Empfängnisverhütung
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2017 nutzten rund zwei von drei Personen in der Schweiz eines oder mehrere Mittel der Empfängnisverhütung. Am häufigsten wurden mit 42 Prozent Kondome und mit 31 Prozent die Pille eingesetzt. 1992 benutzte noch mehr als die Hälfte der verhütenden Frauen die Pille. Es zeichnet sich somit eine Verschiebung weg von der Pille hin zu anderen hormonellen Verhütungsmethoden ab. Im Vergleich zum Ausland ist die Benutzung von Kondomen in der Schweiz hoch, allerdings geht deren Verwendung bei den jungen Männern seit 2007 zurück. Dies sind unlängst veröffentlichte Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2017 des Bundesamtes für Statistik.
Für eine Pandemieversicherung braucht es eine Risikopartnerschaft zwischen Versicherten, Bund und Versicherungswirtschaft
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Eine Pandemie verstösst gegen sämtliche Prinzipien der Versicherbarkeit: Sie ereignet sich weltweit zur selben Zeit, lässt sich kaum diversifizieren und ist in ihrer Schätzbarkeit stark eingeschränkt. Der Bund und die Versicherungswirtschaft suchen daher nach risikopartnerschaftlichen Lösungsansätzen in Form einer Poollösung im Rahmen einer Risikopartnerschaft zwischen Versicherten, Bund und Versicherungswirtschaft. Damit liessen sich die wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie in Zukunft besser abfedern. Lesen Sie dazu sechs Fragen und Antworten zum Grossrisiko Pandemie.