2020 mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der Coronakrise einschränken oder vorübergehend sogar ganz schliessen. Sie begegneten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit verschiedenen Massnahmen. So bezogen 35 Prozent der Arztpraxen Kurzarbeitsentschädigungen und 18 Prozent Liquiditätshilfen. Neun Prozent der Arztpraxen stellten ihre Tätigkeit vorübergehend sogar ein. Dies sind drei markante Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS), die zwischen November 2020 und April 2021 durchgeführt wurde. Lesen Sie die Einzelheiten dazu.
Am stärksten betroffen waren Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten
Von Mitte März bis Ende April 2020 war es den Arztpraxen wegen der Coronakrise verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchzuführen. In diesen eineinhalb Monaten kam es in 73 Prozent der Arztpraxen zu einer Reduktion des Betriebs. Neun Prozent stellten ihre Tätigkeit vorübergehend sogar ein. Am stärksten betroffen waren Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten: 94 Prozent von ihnen mussten ihre Tätigkeit reduzieren oder die Praxis vorübergehend schliessen. Bei den psychiatrischen Praxen, die am wenigsten stark betroffen waren, belief sich dieser Anteil auf zwei Drittel.
Unterschiedlich verlaufene Wiederaufnahme der Tätigkeiten ab Mai 2020
Ende April 2020 wurde das Verbot nicht dringlicher Behandlungen wieder aufgehoben. Dennoch normalisierte sich der Betrieb der Arztpraxen nur teilweise. Lediglich 48 Prozent hatten zwischen Mai und Oktober 2020 gleich viel oder mehr zu tun als in einem normalen Geschäftsjahr. Bei 46 Prozent blieb der Betrieb unter dem für sie üblichen Niveau. Am grössten war dieser Anteil auch hier bei den Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten: 59 Prozent von ihnen hatten in diesem Zeitraum weniger zu tun als gewöhnlich.
Neun von zehn Arztpraxen bekamen Corona zwischen März und Oktober zu spüren
Über den ganzen Zeitraum von März bis Oktober 2020 gesehen hatte die Covidkrise auf 88 Prozent der Arztpraxen negative betriebliche Auswirkungen. 49 Prozent der Arztpraxen, die von Mitte März bis Ende April, als nur dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchgeführt werden durften, ihre Tätigkeit reduzieren oder gar ganz einstellen mussten, blieben auch zwischen Mai und Oktober unter ihrem üblichen Tätigkeitsniveau. 39 Prozent der Arztpraxen hatten zwischen Mitte März und Ende April weniger zu tun als sonst, bevor ihr Betrieb dann zwischen Mai und Oktober wieder das übliche Niveau erreichte oder dieses sogar überstieg. Nur 12 Prozent konnten ihren Betrieb unverändert aufrechterhalten oder sogar noch steigern.
Ein Drittel der Arztpraxen bezog Kurzarbeitsentschädigung
Um den von der Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen, wurden am häufigsten Liquiditätshilfen und Kurzarbeitsentschädigung beansprucht. Zwischen März und Oktober 2020 meldeten 35 Prozent der Arztpraxen für ihre Arbeitnehmenden oder andere anspruchsberechtigte Personen Kurzarbeit an. Liquiditätshilfen wie Covid-19-Kredite wurden von 18 Prozent der Arztpraxen bezogen. Nur gerade zwei Prozent haben Mitarbeitende entlassen.
Viele Selbstständigerwerbende nahmen Unterstützung in Anspruch
60 Prozent der selbständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April 2020 einstellen mussten und zwischen Mai und Oktober 2020 nicht mehr auf ihr übliches Tätigkeitsniveau zurückfanden, nahmen mindestens eine der drei vorgesehenen Massnahmen in Anspruch: Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Erwerbsersatz-Härtefallhilfe. Bei den Selbstständigerwerbenden, die zwischen März und Oktober weniger zu tun hatten als üblich, aber ihre Praxis nicht schliessen mussten, waren es 51 Prozent, und bei denjenigen, deren Betrieb lediglich von Mitte März bis Ende April reduziert war oder sich über den gesamten Zeitraum von März bis Oktober nicht veränderte, 36 Prozent.