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Elektronisches-PatientendossieNoch in diesem Jahr sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ein Elektronisches Patientendossier EPD eröffnen können. Und mit der vom Parlament im Frühjahr 2021 endgültig angenommenen Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, das Elektronische Patentendossier für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte obligatorisch zu machen. All das hat die Ärztinnen und Ärzte aus der Reserve gelockt. In der Medienmitteilung «Die Position der FMH zum Elektronischen Patientendossier EPD» vom 5. Mai 2021 wird verlangt: Das Elektronische Patientendossier muss sich auch an den Bedürfnissen der Ärzteschaft ausrichten. Was heisst das?

Mängel des derzeit geplanten Elektronischen Patientendossiers EPD
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Elektronische Patientendossier EPD noch nicht in der Lage, die Prozesse einer medizinischen Behandlung abzubilden oder massgeblich zu unterstützen. Auch ist das EPD derzeit nicht als Kommunikationsinstrument für Gesundheitsfachpersonen geeignet, da es keine direkte Kommunikation mit anderen Gesundheitsfachpersonen zulässt.

Ruf nach einem praxistauglichen EPD
Für ein effizientes Arbeiten mit dem EPD ist ein direkter Zugang mit den derzeit durch die Ärzteschaft genutzten und in Betrieb stehenden Softwarelösungen und informationstechnologischen Lösungen von zentraler Bedeutung. Wichtig sind auch möglichst weiterverwendbare, strukturierte Informationen und Metadaten, welche Dokumente auffindbar machen. Damit das EPD von Ärztinnen und Ärzten sinnvoll genutzt werden kann, muss dessen Anwendung praxistauglich sein und in die Arbeitsabläufe müssen sinnvoll integriert werden können. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ist das EPD nur dann vollumfänglich nutzbringend, wenn die darin enthaltenen Informationen tagesaktuell und vollständig sind.

Einfaches Zugriffsberechtigungskonzept notwendig
Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen entscheiden Patientinnen und Patienten über die Zugriffsrechte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte aus das Elektronische Patientendossier EPD. Für die am EPD teilnehmende Ärzteschaft bedeutet dies, dass sie – ausser in einer Notfallsituation – bei fehlenden Zugriffsrechten nicht auf die Dokumente von Patientinnen und Patienten zugreifen können. Das Zugriffsberechtigungskonzept umfasst gemäss der geltenden Verordnung die Festlegung von Vertraulichkeitsstufen für einzelne Dokumente oder Dokumenttypen und für Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen. Die daraus möglichen Kombinationen von Optionen für die Erteilung von Zugriffsrechten sind entsprechend komplex und dadurch anfällig für Fehler. Für Patientinnen und Patienten wird es so bei einem grösseren Behandlungsteam schwierig, den Überblick zu behalten und zu sehen, welche Gesundheitsfachperson sie noch zum Zugriff berechtigen sollten und möchten.
Gefordert wird deshalb ein einfaches Zugriffsberechtigungskonzept, welches den Patientinnen und Patienten ermöglicht, leicht den Überblick darüber zu behalten, welche Gesundheitsfachpersonen sie zum Zugriff berechtigt haben, damit Ärztinnen und Ärzte zur richtigen Zeit und am richtigen Ort Zugriff auf das EPD haben.

Bürokratischer Mehraufwand der Ärzteschaft muss entschädigt werden
Um die Wiederauffindbarkeit von Unterlagen im EPD sicherzustellen, ist die Ärzteschaft verpflichtet, zahlreiche Metadaten zu erfassen. Dies darum, weil Dokumente im EPD nicht in einer Ordnerstruktur abgelegt werden, die beispielsweise zusammengehörige Dokumente einer Behandlungsepisode umfasst. Dies wird für die Ärzteschaft zu einem stark erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Erfassung von Daten führen. Der bürokratische Mehraufwand müsste, wenn er denn unvermeidbar wäre, adäquat abgegolten werden. Es gibt aber derzeit im Tarmed keine Möglichkeit, die zusätzlichen Aufwände zu erfassen.
Um diesen Aufwand zu minimieren, sind wo immer möglich Standards und automatisierte Klassifizierungen anzuwenden. Auch gut funktionierende Such- und Filterfunktionen sind im EPD unerlässlich. Das einfache und schnelle Auffinden von behandlungsrelevanten Informationen im EPD ist für die Ärzteschaft eine Grundvoraussetzung für dessen effiziente Anwendung.

Quellen



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