Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Der Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.
Pflichtteil der Eltern entfällt
Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert.
Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Man kann freier über das Vermögenverfügen und so beispielsweise die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner stärker begünstigen.
Dem Ehepartner mehr vererben
Weil der Pflichtteil der Nachkommen gestutzt wird, kann man dem Ehepartner ab dem 1. Januar 2023 drei Viertel des Vermögens vererben. Das geht so:
Unternehmensnachfolge soll zusätzlich erleichtert werden
Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen. Das wirkt sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen aus und sichert Arbeitsplätze. Um bei der erbrechtlichen Übertragung eines Unternehmens weitere Stolpersteine zu beseitigen, will der Bundesrat die Unternehmensnachfolge mit weiteren erbrechtlichen Massnahmen zusätzlich erleichtern. Er hat dazu im April 2019 eine separate Vorlage in die Vernehmlassung geschickt und wird voraussichtlich im Verlaufe dieses Jahres die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.
Die Änderungen im Zivilgesetzbuch
Das neue Erbrecht schlägt sich in etlichen Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches nieder. Hier für vertiefte Einblicke die Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht).