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ElementarschadenHagel, Sturm und Überschwemmung haben diesen Sommer an Gebäuden, Fahrzeugen und in landwirtschaftlichen Kulturen in der ganzen Schweiz grosse Schäden angerichtet. Man muss kein begnadeter Prophet sein, um vorauszusagen: Der laufende Klimawandel wird auch künftig erhebliche Elementarschäden verursachen. Gesetzlich ist genau festgelegt, was zu den Elementarschäden zählt: «Elementarschäden sind Schäden, die entstehen durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch. Als Sturm gilt ein Wind von mindestens 75 Stundenkilometer, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt», steht in Artikel 173 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO. Lesen Sie, wie Elementarschäden in der Schweiz versichert werden.

Elementarschadenversicherung ist in die Feuerversicherung eingeschlossen
«Versicherungsunternehmen, die in der Schweiz gelegene Gebäude, den Hausrat und das Geschäftsinventar gegen Feuer versichern, müssen diese auch zum Vollwert gegen Elementarschäden versichern», heisst es in Artikel 171 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO. Laut Gesetz beinhaltet mithin jede Feuerversicherung für Gebäude, den Hausrat und das Geschäftsinventar automatisch auch die Versicherung der Elementarschäden verursacht durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm mit mindestens 75 Stundenkilometer, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch.

Gebäudeversicherungen sind kantonal oder privat
Die Gebäudeversicherungen, welche die Elementarschadenversicherung miteinbeziehen, werden in den «Gustavo-Kantonen» Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden von den Privatversicherern angeboten. In allen andern Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung mit einer Monopolstellung. Laut Gesetz müssen die Prämien für die Elementarschadenversicherung überall gleich sein, oder: In bekannten Risikogebieten für Elementarschäden dürfen keine höheren Prämien verlangt werden.

Hausrat und Geschäftsinventar
Wer den Hausrat oder das Geschäftsinventar gegen Feuer versichert, schliesst auch die darin eingeschlossen Versicherung für die Elementarschäden ab, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm mit mindestens 75 Stundenkilometer, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursacht werden. Das geschieht - mit Ausnahme der Kantone Waadt und Nidwalden, die auch in diesem Bereich eine staatliche Monopolversicherung haben - durch einen Versicherungsvertrag mit einer Privatversicherung.

Bei Fahrzeugen wie Autos braucht es eine Kaskoversicherung
Schäden an Fahrzeugen wie Autos sind nicht durch die in der Feuerversicherung für Gebäude, Hausrat oder Geschäftsinventar eingeschlossene Elementarschadenversicherung gedeckt. Für die von Hochwasser, Überschwemmung, Sturm mit mindestens 75 Stundenkilometer, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursachten Schäden an Fahrzeugen wie Autos braucht es mithin eine diese Elementarschäden einbeziehende Kaskoversicherung.



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