Dr. med. vet. Marc Bono, 60-jährig (Bild), hat das Studium der Veterinärmedizin an der Universität Zürich abgeschlossen, einige Jahre als Assistent und Stellvertreter in verschiedenen Tierartpraxen gearbeitet und den Doktortitel an der Universität Bern erworben. Danach war er im afrikanischen Gambia drei Jahre im Leiterteam eines Entwicklungsprojekts der «Tierärzte ohne Grenzen» zur Verbesserung der tierärztlichen Tätigkeit und der Nutztierhaltung tätig. Seit August 1998 führt er an der Schachenallee 29 in Aarau als Selbständiger seine eigene Tierarztpraxis. Diese hat er im letzten Jahr rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in die «Tierarztpraxis im Schachen GmbH» umgewandelt. Lesen Sie, wie Dr. Marc Bono diese Gesellschaftsumwandlung erlebt hat.
Dr. Marc Bono, weshalb haben Sie sich entschlossen, Ihre Tierarztpraxis nicht mehr als Selbständiger, sondern künftig im Rahmen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu betreiben?
Dr. Marc Bono: Im November 2019 besuchte ich einen Kurs über die Praxisübergabe der «Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST». Dort wurde überzeugend dargelegt, dass die Nachfolgeregelung bei einer Tierarztpraxis in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft AG oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH einfacher und vorteilhafter zu regeln ist als im Rahmen eines Einzelunternehmens. Mein Treuhänder teilte diese Meinung und hob besonders die möglichen Steuereinsparungen bei der Praxisübergabe hervor. Im Jahr 2020 haben wir deshalb meine Tierarztpraxis rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in die «Tierarztpraxis im Schachen GmbH» umgewandelt.
Wer hat Sie bei der Umwandlung Ihrer Tierarztpraxis in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH unterstützt?
Marc Bono: Unterstützt haben mich namentlich mein Treuhänder, die Ärzteberatung ABC und last but not least viel «eigener Schweiss».
Wie lief die Umwandlung ab?
Marc Bono: Am Anfang war alles sehr einfach: Bei einem Notar in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu gründen und deren Statuten festlegen. Das gesetzlich erforderliche Mindeststammkapital von 20'000 Franken auf der Bank hinterlegen. Dann allerdings erfolgte der gesamte «Rattenschwanz», den ich vorher unterschätzte: Ich musste sämtliche Konten auf den Namen meiner «Tierarztpraxis im Schachen GmbH» erneuern und die bestehenden Konten meiner bisherigen Tierarztpraxis kündigen. Auch die Verträge mit den Finanzdienstleistern für Kartenzahlungen und die Praxissoftware mussten den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu kamen neue Verträge mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle und mit Swissgenetics sowie ein Wechsel des Privatwagens zum Geschäftswagen samt dem dafür erforderlichen Antrag für einen neuen Fahrzeugausweis. Überdies mussten sämtliche Lieferanten und Geschäftspartner mit der neuen Anschrift meiner Praxis vertraut gemacht werden.
Gab es spezielle Versicherungsprobleme, beispielsweise bei der AHV, der Pensionskasse, der Unfallversicherung, der Betriebsunterbruchversicherung oder der Haftpflicht?
Dr. Marc. Bono: Eigentlich ja, denn sämtliche Verträge und Beziehungen zu den Versicherungen aller Art müssen gekündigt und auf die neu gegründete Gesellschaft übertragen werden. Dank der umfassenden Unterstützung durch das Team der Ärzteberatung ABC habe ich dabei aber kaum «eigenen Schweiss» investieren müssen: Die haben mich nämlich bestens beraten und mir die gesamte Arbeit im Versicherungsbereich abgenommen.
Welche Vorteile und welche Nachteile sehen Sie bislang aufgrund Ihrer ganz persönlichen Erfahrung bei der Umwandlung Ihrer Tierarztpraxis in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH?
Dr. Marc Bono: Da die Umwandlung noch nicht lange her ist, sehe ich bis anhin noch kaum Vorteile, zumal die Steuerveranlagung 2020 noch aussteht und die Nachfolgeregelung noch nicht in Sicht ist. Der Nachteil ist bestimmt die hektische Zeit während des Wechsels, bis alle erforderlichen Umstellungsarbeiten erledigt waren. Ein besonderes Problem ist es dabei, die Einzahlungen der Kundinnen und Kunden auf das richtige Konto zu leiten.
Eine Frage aus aktuellem Anlass: Wie hat sich die Coronakrise auf Ihre Tätigkeit als Tierarzt ausgewirkt?
Dr. Marc Bono: Glücklicherweise hat die Krise auf mich als Tierarzt keinen nennenswerten Einfluss. Ausser der Einhaltung des Schutzkonzeptes gibt es keine wesentlichen Änderungen.
Zum Schluss: Welche Überlegungen und welchen Ratschlag können Sie aufgrund Ihrer bisherigen Erfahrungen unseren Leserinnen und Lesern im Hinblick auf eine Änderungen der Rechtsform der selbständigen Praxistätigkeit in eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH kommunizieren?
Dr. Marc Bono: Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sich VOR dem Start in die Selbständigkeit Gedanken über die Gründung einer Aktiengesellschaft AG oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu machen. Denn der Wechsel von einem langjährigen Einzelunternehmen zur Aktiengesellschaft AG oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH bringt für den Gesellschaftsgründer während einiger Zeit neben dem normalen Tagesgeschäft einen erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Ich hoffe natürlich, wie von den Experten versprochen, spätestens bei der eines Tags fälligen Praxisübergabe von der Vorteilen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH erheblich profitieren zu können.