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Fax-BundesverwaltungDie Coronaepidemie hat es brutal aufgedeckt: Zwecks Erstellung der heiss begehrten Statistiken kommunizierte die Gesundheitsbranche mit den zuständigen Stellen über Fax, samt teurem doppelten Abtippen der Daten. In absehbarer Zukunft soll das nicht mehr möglich sein: Am 17. März 2023 hat das Parlament das «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG» verabschiedet. Mit diesem Gesetz wollen der Bundesrat und die Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen.

«Digital first»
Aufgrund des «Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG» soll die Bundesverwaltung gemäss dem Grundsatz «Digital first» ihre Prozesse künftig primär digital erledigen. Die Zeit der Datenübermittlung per Fax soll mit dem EMBAG endgültig der Vergangenheit angehören. Das ist überfällig, da viele junge Menschen der digitalen Generation gar nicht mehr wissen, wie ein Fax aussieht und wie er funktioniert.

Die Absicht des Bundesrats
In der «Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG» stellt der Bundesrat seine Absicht sinngemäss wie folgt dar: Mit der Gesetzesvorlage soll die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden. In der Vorlage werden Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich des E-Government sowie für elektronische Behördenleistungen festgelegt. Zur Förderung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung wird eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen. Eine befristete Bestimmung sieht sodann eine Anschubfinanzierung von rund 200 Millionen Franken zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024–2027 vor.

«Kantone dürfen weiterfaxen»
Die Fachpublikation «Inside IT» schreibt am 17. März 2023 unter dem Titel «Faxen verboten! Wird die Bundesverwaltung nun digitalisiert?»: «Nun gilt der Grundsatz ‘Digital first’ in der Bundesverwaltung. Anders als ursprünglich geplant strichen Nationalrat und Ständerat die Idee, Verwaltungseinheiten der Kantone ins Gesetz einzubeziehen. Diese wehrten sich erfolgreich dagegen und dürfen nun weiterfaxen.
Dass es nun zumindest in der Bundesverwaltung eine gesetzliche Grundlage für digitalisierte Prozesse gibt, bedeutet nicht, dass diese ab nächster Woche umgesetzt werden. Aber es ist immerhin ein Anfang.»



 
 

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