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Vater-und-SohnDas Kantonsgericht Freiburg verpflichtet einen Vater zu einer monatlichen Unterhaltszahlung für seinen volljährigen Sohn, der eine Lehre macht. Bei der Unterhaltsberechnung hat das Kantonsgericht den Lehrlingslohn des Sohnes nur zu 30 Prozent berücksichtigt. Der Vater akzeptiert diese für ihn zu hohe Unterhaltszahlungsverpflichtung nicht und verlangt in seiner Beschwerde vom Bundesgericht, den Lehrlingslohn seines volljährigen Sohnes gemäss einer verbreiteten Praxis in der Unterhaltsberechnung voll zu berücksichtigen und seine Zahlungsverpflichtung entsprechend zu senken.

Massgebend sind immer die Umstände des Einzelfalls
Im Urteil 5A_476/2022 vom 28. Dezember 2022 stellt das Bundesgericht klar: Es obliegt den Gerichten zu bestimmen, welcher Anteil des Erwerbseinkommens eines volljährigen Kindes in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist. Massgebend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Die teilweise noch vorherrschende Praxis, das Erwerbseinkommen des Kindes ab dessen Volljährigkeit schematisch und ohne Begründung voll in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen, ist unzulässig.
Ergo: Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde des Vaters ab und auferlegt ihm Gerichtskosten von 2000 Franken.



 
 

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