Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um ein Prozent auf 83,3 Milliarden Franken gewachsen. Das liegt unter der durchschnittlichen Wachstumsrate der letzten fünf Jahre von 2,3 Prozent. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt BIP stieg 2020 im Vergleich zu 2019 von 11,3 auf 11,8 Prozent. Bemerkenswert: Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren sind im Covidjahr 2020 um 845 Millionen Franken oder 6,6 Prozent gefallen. Die Spitäler dagegen zählen zu den grössten Kostentreibern. Das sind einige Ergebnisse der neusten Erhebung des Bundesamtes für Statistik BFS zu den Kosten und der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens.
Ärztinnen und Ärzte waren im Covidjahr 2020 Kostenbremserinnen und Kostenbremser
2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken oder ein Prozent auf 83,3 Milliarden Franken. Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler mit Mehrkosten von 542 Millionen Franken und die sozialmedizinischen Einrichtungen mit Mehrkosten von 296 Millionen Franken. Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren dagegen sind um 845 Millionen Franken oder 6,6 Prozent gesunken. Das lässt sich zumindest teilweise mit den einschneidenden Massnahmen im Rahmen der Covidpandemie in der ersten Jahreshälfte 2020 erklären.
Covidkosten schlagen sich in der Prävention erheblich nieder
Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege, die Gesundheitsgüter, die Verwaltung und die unterstützenden Dienstleistungen wie Laboranalysen und Rettungsdienste. Die starke Zunahme bei der Prävention ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covidpandemie zurückzuführen.
Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person
2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie AHV, IV und Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.
Haushalte mit monatlichen Selbstzahlungen von 174 Franken
Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen monatlichen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.