Wichtiges Ergebnis der Pensionskassenstudie «Risiko Check-up 2022»: Die bereits tiefen Rentenumwandlungssätze der Pensionskassen werden weiter sinken. Der Rentenumwandlungssatz legt fest, wie hoch die Jahresrente bei der Pensionierung aufgrund des angesparten Pensionskassenkapitals ausfällt. Ein Beispiel: Eine Million Franken Pensionskassenkapital wird bei einem Rentenumwandlungssatz von 5,5 Prozent in eine lebenslange Jahresrente von 55'000 Franken umgewandelt. Lesen Sie, wie hoch der durchschnittliche Rentenumwandlungssatz derzeit ist und wie er in den nächsten Jahre weiter fallen wird.
Das laufende Jahr 2022 bringt den Pensionskassen erhebliche Verluste
Die Pensionskassenstudie «Risiko Check-up 2022» des Pensionskassenberatungsunternehmens Complementa zeigt auf: Die steigenden und schlingernden Börsen führten 2022 bei den Pensionskassen zu erheblichen Anlageverlusten. Die Gesamtrendite von minus 7,7 Prozent in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres steht deutlich im Kontrast zur erfreulichen Vorjahresrendite von plus 8,3 Prozent. Dadurch sank der Deckungsgrad der Pensionskassen für die Leistungsverpflichtungen von 115,3 Prozent per Ende 2021 auf 105,1 Prozent per Ende August 2022.
Anhaltend sinkender durchschnittlicher Rentenumwandlungssatz
Der Rentenumwandlungssatz, mit dem bei der Pensionierung das angesparte Pensionskassenkapital in die lebenslange Renten umgewandelt wird, sinkt anhaltend. Wörtlich steht in der Pensionskassenstudie «Risiko Check-up 2022»: Die tatsächlich angewendeten Umwandlungssätze wurden in den letzten Jahren laufend reduziert. Während 2021 der Umwandlungssatz für das ordentliche Pensionsalter 65 auf das obligatorische und überobligatorische Pensionskassengesamtvermögen im Durchschnitt noch 5,5 Prozent betrug, liegt er für das aktuelle Jahr 2022 mit 5,39 noch deutlicher unter der Sechsprozentmarke. Für das Jahr 2027 geben die Pensionskassen mit 5,16 Prozent im Schnitt einen nochmals um gut 0,2 Prozentpunkte tieferen geplanten Umwandlungssatz an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Pensionskassen beim Umwandlungssatz nicht ganz frei sind, sondern im Obligatorium an einen hohen gesetzlichen Satz von derzeit noch 6.8 Prozent gebunden sind. Sollte der viel zu hohe obligatorische Umwandlungssatz in den nächsten fünf Jahren endlich reduziert werden, so ist davon auszugehen, dass auch der geplante Wert bis 2027 von durchschnittlich 5,16 Prozent nochmals nach unten korrigiert wird.»
Ein Rentenumwandlungssatz von 5,16 Prozent bedeutet: Eine Million Franken Pensionskassenkapital wird bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente von 51’600 Franken umgewandelt. Übrigens: Der mathematisch korrekte Wert des Rentenumwandlungssatzes aufgrund der Lebenserwartung und der Renditeerwartungen beläuft sich auf lediglich 4,79 Prozent!
Wie man seine zu erwartende Pensionskassenrente aufbessern kann
Die fallenden Pensionskassenrenten kann man wie folgt aufbessern:
- Das Pensionskassenkapital wird mittels regelmässiger freiwilliger Pensionskasseneinkäufe, die man jeweils voll vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, vergrössert. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse mit höchster Wahrscheinlichkeit gesund ist und niemals saniert werden muss.
- Mi der steuerbegünstigten freiwilligen Vorsorgesäule 3a wird weiteres Vorsorgekapital aufgebaut.
- Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten oder voll abbezahlten Eigenheim sollen die Wohnkosten nach der Pensionierung tief gehalten werden.
- Das freie Privatvermögen muss durch das laufende Sparen und mittels einer geschickten Geldanlage Schritt für Schritt so viel wie möglich vermehrt werden, damit der gewünschte Lebensstandard zusammen mit den Renten und der Vorsorgesäule 3a bis ins hohe Alter gesichert ist.
- Mögliche zusätzliche Massnahme, zu der man allerdings kaum selbst etwas beitragen kann: Potenziell zu erwartende Erbschaften in die Finanzplanung miteinbeziehen.