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Digitaler-PatientenidentifikatorDas Parlament hat die Motionen «Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators» sowie «Einführung einer digitalen Patientenadministration» angenommen. Damit ist der Bundesrat nun beauftragt, eine gesetzliche «Master-Patienten-Nummer» zu schaffen. Zudem muss die Verpflichtung aller Leistungserbringer, die Prozesse rund um die Patientenorganisation zu digitalisieren, in den betroffenen Gesetzen verankert werden.

Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators
Die von beiden Kammern des Parlaments gutgeheissene Motion «Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators» lautet wie folgt: «Der Bundesrat wird beauftragt, alle betroffenen Gesetze dahingehend anzupassen, dass ein eindeutiger digitaler Patientenidentifikator in Form einer ‘Master-Patienten-Nummer’ erstellt und von allen Partnern im Gesundheitswesen wie den Leistungserbringern und den Versicherungen in der Kommunikation eingesetzt werden kann.»

Einführung einer digitalen Patientenadministration
Die von beiden Kammern des Parlaments gutgeheissene Motion «Einführung einer digitalen Patientenadministration» lautet wie folgt: «Der Bundesrat wird beauftragt, alle betroffenen Gesetze dahingehend anzupassen, dass die Prozesse rund um die Patientenadministration für alle involvierten Parteien der ambulanten und stationären Versorgungsbereiche im Sinne eines virtuellen Schweizer Gesundheitsnetzes digital abgewickelt werden können. Angesprochen sind Ärztinnen und Ärzte, andere Medizinalpersonen, Spitäler, Heime, Spitex, Apotheken und so weiter.»



 
 

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