Frage von Dr. med. A.C. in H.: «Alles spricht von der kommenden Stromkrise. Ich habe für meine Arztpraxis eine All-Risk-Versicherung. Ich frage mich nun, was diese Versicherung bei einem behördlich verordneten Stromausfall oder bei einem allgemeinen Stromausfall aufgrund einer Strommangellage für die damit erlittenen Schäden bezahlt.»
Antworten von Bernd de Wall, Senior Spokesman von Allianz Suisse
Wir haben Bernd de Wall, Senior Spokesman von Allianz Suisse, im Zusammenhang mit der Stromkrise einige Fragen gestellt und die folgenden Antworten erhalten:
Bernd de Wall, ist der Umsatzausfall im Falle eines Betriebsunterbruchs in der Arztpraxis aufgrund eines behördlich verordneten Stromausfall oder bei einem allgemeinen Stromausfall aufgrund einer Strommangellage bei einer All-Risk-Praxisversicherung versichert?
Bernd de Wall: Vorab ist zu sagen: Bei All-Risk-Praxisversicherungen kann die Bandbreite des Deckungsumfangs sehr unterschiedlich sein. Ich gebe hier meine Antworten in Bezug auf die aus unserer Sicht marktüblichen Bedingungen. Aus dieser Sicht gilt: Bei einem behördlich verordneten Stromausfall oder bei einem allgemeinen Stromausfall aufgrund einer Strommangellage ist der damit verursachte Umsatzausfall in der Arztpraxis wegen Betriebsunterbruchs in der Regel nicht versichert. Der Grund: Die Deckung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist an den Eintritt eines spezifischen Sachschadens beim Versicherungsnehmer gekoppelt. Die Deckung bezieht sich dann auf die aus diesem Sachschaden entstehenden Ertragsausfälle. Zwar deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel auch sogenannte Rückwirkungsschäden ab: Das sind Unterbrechungsschäden, die infolge Ausfalls eines Lieferanten oder Abnehmers entstehen. Diese Rückwirkungsschäden sind jedoch ebenfalls an den Eintritt eines beim zudienenden Lieferanten oder Abnehmers entstandenen Sachschadens gekoppelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Sturm das Stromleitungsnetz beschädigt und deshalb kein Strom fliesst.
Sind medizinaltechnische oder andere Geräte versichert, wenn diese durch einen Stromausfall oder wenn der Strom wieder eingeschaltet wird, kaputt gehen?
Bernd de Wall: Solche Stromwirkungsschäden sind in der Regel versichert, wenn für die Geräte eine besondere Deckung über die "Technische Versicherung" abgeschlossen wurde: die Versicherung innerer Betriebsschäden.
Sind die Medikamente im Kühlschrank, welche durch den Stromausfall kaputt gehen, versichert?
Bernd de Wall: Sofern eine Deckung für Verderbschäden an Kühlgut und Tiefkühlgut abgeschlossen wurde, besteht Deckung, wenn die Unterbrechung der Stromzufuhr unvorhergesehen und plötzlich eingetreten ist. Bei planmässigen vorhersehbaren Stromabschaltungen, wie sie bei der Kontingentierung zu erwarten sind, besteht in der Regel keine Deckung.