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PatientenverfügungDie FMH hat die «Patientenverfügung FMH» überarbeitet. Oberstes Ziel ist es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit diese für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Auch die Notfallsituation kann in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden. Wiederum stehen eine Kurzversion und eine ausführliche Version der Patientenverfügung zur Verfügung. Die ausführliche Version ist modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen will. Neu kann die Patientenverfügung mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden.

Bisherige Patientenverfügung FMH war für Anwender schwer verständlich
Jede Person kann unerwartet aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Eingriffs in eine Situation geraten, in der sie sich nicht zu den medizinischen Massnahmen äussern kann. Für eine solche Situation ist eine Patientenverfügung von grosser Bedeutung. Es hat sich gezeigt, dass die von der FMH seit mehreren Jahren zur Verfügung gestellte Kurzversion und ausführliche Version der Patientenverfügung je nach Wahl von Therapieziel und Behandlungsmethode zu Widersprüchen führen kann und für die Anwender schwer verständlich ist. Eine Überarbeitung war unumgänglich. Deshalb werden nun eine neue Kurzversion und eine neue ausführliche Version zur Verfügung gestellt.

Widersprüche bei Therapieziel und Behandlungswunsch vermeiden
Zusammen mit Experten und Expertinnen aus den Fachbereichen Intensiv- und Palliativmedizin, Intensiv- und Palliativpflege, Hausarztmedizin, Psychiatrie, Anästhesie und Notfallmedizin wurden die bestehenden FMH-Vorlagen eingehend diskutiert und überarbeitet. Es stellten sich der Expertengruppe diverse Herausforderungen. Oberstes Ziel war es, Widersprüche bei der Wahl von Therapieziel und Behandlungswunsch zu vermeiden, damit das Therapieziel und die Behandlungswünsche der Patientin oder des Patienten für das behandelnde Team klar erkennbar sind. Zentral ist auch, dass die Notfallsituation in der revidierten Patientenverfügung deutlich geregelt werden kann.

Modularer Aufbau der ausführlichen Version
Die ausführliche Version der Patientenverfügung ist modular aufgebaut und die verfügende Person kann bestimmen, wie viele Teile sie ausfüllen möchte. Der Wille kann in der ausführlichen Version detaillierter bekundet werden als in der Kurzversion und es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich zur letzten Lebensphase zu äussern. Sowohl in der Kurzversion als auch in der ausführlichen Version hat die verfügende Person die Möglichkeit, sich zu ihrer Lebenseinstellung im Sinne einer Werteerklärung zu äussern. Dies hilft dem Behandlungsteam, die Person besser kennenzulernen. Die Patientenverfügung kann jeweils mit dem Entscheid zur Organspende abgeschlossen werden. Eine ausführliche Wegleitung hilft den verfügenden Personen, die Kurzversion oder ausführliche Version selbständig auszufüllen und sich bei Bedarf zu informieren.

Praktische Hinweise

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden.
  • Eine Kopie der Patientenverfügung kann bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und auch bei der Vertretungsperson hinterlegt werden.
  • Empfehlenswert ist, eine Hinweiskarte auszufüllen und diese in das Portemonnaie zu legen.
  • Eine Kopie der Patientenverfügung sollte im Elektronischen Patientendossier abgelegt werden.
  • Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen. Eine Aktualisierung ist besonders dann wichtig, wenn sich die gesundheitliche Situation oder die Lebensumstände verändern.



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