Blitzschläge führen häufig zu Schäden an Gebäuden und Hausrat. Fragt sich, welche Versicherung für Blitzschäden zahlt. Und wie man sich vor diesen Schäden schützen kann. Wir geben Antworten dazu.
Gebäudeversicherung
Blitzschäden an Gebäuden und Häusern sowie an Gerätschaften, die fest mit den Gebäuden und Häusern verbunden sind wie beispielsweise Kühlschrank oder Herd, werden von der Gebäudeversicherung übernommen.
Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz föderalistisch organisiert: In 22 von 26 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Nur für Liegenschaften in den Kantonen Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist der Vertragsabschluss freiwillig.
In 19 Kantonen sind Gebäude durch die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung zu versichern. Die Leistung ist obligatorisch und bietet eine Grundsicherung gegen finanzielle Schäden durch alle Elementarereignisse.
In den sogenannten Gustavo-Kantonen wird die Gebäudeversicherung durch Privatversicherungen angeboten. Namentlich gilt das für die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden.
Hausratversicherung
Blitzschlag ist in der Feuerdeckung der Hausratversicherung eingeschlossen. Für bewegliche Sachen im Haushalt kommt bei Blitzschäden mithin diese Versicherung zum Zug. Versichert sind namentlich die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von blitzgeschädigten elektrischen Geräten wie Fernsehern oder Computern. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 200 Franken. Man melde den Schaden umgehend seiner Versicherung. Die Versicherung prüft dann, ob im angegebenen Zeitraum tatsächlich ein Gewitter über das Land gezogen ist. Je nach Höhe des Schadens schicken Versicherer Schadeninspektoren vorbei. Sie sollen feststellen, ob beispielsweise der Fernseher tatsächlich durch eine Überspannung in Folge eines Blitzeinschlags Schaden genommen hat oder anderweitige Defekte vorliegen.
Kaskoversicherung der Motorfahrzeugversicherung
Blitzschäden aller Art an Autos, namentlich am Ladekabel hängenden E-Autos, sind durch die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung der Motorfahrzeugversicherung versichert. In der Schweiz ist nur die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung obligatorisch, während die Kaskoversicherungen freiwillig sind. Die einzige Ausnahme betrifft Leasing-Fahrzeuge: hier ist eine Kaskoversicherung obligatorisch.
Wie kann man Blitzschäden vorbeugen?
Unter dem Titel «Blitzschlag: Wie beugt man Schäden vor?» schreibt Comapris.ch: «Es wird zwischen einem äusseren und inneren Blitzschutz unterschieden. Der innere Blitzschutz unterbricht die Energie des Blitzes durch einen sogenannten Überspannungsschutz. Zuerst werden ins Haus führende Leitungen mit einem Überspannungsschutz versehen. Derselbe Schutz wird auch im Sicherungskasten von Einfamilienhäusern angebracht. Bei Mehrfamilienhäusern wird zusätzlich ein Überspannungsschutz in Verteilerstromkästen installiert.
Der äussere Blitzschutz ist besser bekannt als Blitzableiter. Er besteht aus Fangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage. Die Energie wird eingefangen, fliesst durch den Überspannungsschutz und den Potentialausgleich weiter in die Erdung. Dieser Mechanismus vermindert die Wahrscheinlichkeit von Bränden oder Stromschlägen an Personen.»
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