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Solaranlage-auf-dem-DachDie Schweiz ist zwar noch kein Vorreiter in der Solarenergie: Im Vergleich mit den 27 Staaten der Europäischen Union EU schafft es Helvetien gerade mal auf Platz 23. Aber laut einer Umfrage möchten fast 30 Prozent der Schweizer Hauseigentümer in eine Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Strom oder eine Solarthermie-Anlage zur Erzeugung von Wärme investieren. Deshalb boomt hierzulande das Geschäft mit den Solaranlagen. Ist die Anlage dann endlich funktionsfähig, muss sie richtig versichert werden. Lesen Sie, was dabei zu beachten ist.

Elementar- und Feuerschäden an Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen
Die Versicherung von Elementar- und Feuerschäden der Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ist in der Schweiz grundsätzlich in der Gebäudeversicherung inbegriffen. Aber: Damit dieser Versicherungsschutz greift, muss die Solaranlage samt dem Investitionswert seiner Gebäudeversicherung mit einem speziellen Formular gemeldet werden. Und: Die Solaranlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, namentlich der Hagelwiderstandsklasse 3. Für den Brandschutz ist das «Brandschutzmerkblatt ‘Solaranlagen’ der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF» zu beachten.
Pro memoria: In 22 von 26 Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Nur für Liegenschaften in den Kantonen Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist der Vertragsabschluss freiwillig. Und: In 19 Kantonen werden die Gebäude durch die jeweilige kantonale Gebäudeversicherung versichert. Die Leistung ist obligatorisch und bietet die Grundsicherung gegen finanzielle Schäden durch alle Elementarereignisse. In den sogenannten Gustavo-Kantonen wird die Gebäudeversicherung durch Privatversicherungen angeboten. Namentlich gilt das für die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden.

Zusatzversicherungen für Solaranlagen
Eine Zusatzversicherung für eine Solaranlage deckt Schäden an der gesamten Anlage, weit über die eigentlichen Elementar- und Feuerschäden hinaus. Beispielweise Diebstahl, Tierverbiss und vor allem Betriebsrisiken, also Kurzschluss- und Überspannungsschäden. Enthalten sind neben den eigentlichen Modulen auch Wechselrichter und die Tragkonstruktion sowie Zähler und Geräte des Monitorings. Auch Batterien und Systeme zur Fernbedienung sind versichert, sofern sie im Versicherungswert enthalten sind. Sogar der Ertragsausfall aufgrund eines Schadens kann mit diesen Policen gedeckt werden.

Das Gebäude optimal und rundum schützen
Die Ärzteberatung ABC bietet einen kostengünstigen individuell gestaltbaren Rahmenvertrag für die nichtobligatorischen Teile der Gebäudeversicherung an. Darin kann bei Bedarf auch die Zusatzversicherung für die Solaranlage eingeschlossen werden.
Das Motto lautet: «Vom Gartenhaus bis zur Solaranlage, von der Bodenheizung im Wohnzimmer bis zur Wasserleitung im Badezimmer unter dem Dach: Mit unseren Rahmenvertrag für die Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude rundum versichert


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