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Derzeit beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Ergo: Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner verschlechtert sich dramatisch. Und damit auch die finanzielle Lage der AHV. Der Bundesrat will deshalb die AHV stabilisieren und modernisieren. Am 14. Mai 2025 hat er die Stossrichtung dazu festgelegt: Erhöhung der Einnahmen über Lohnprozente und Mehrwertsteuer und Förderung der Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Referenzalter 65. Aber die Erhöhung des Referenzalters bleibt ein Tabu.

Das sind die fehlenden AHV-Milliarden
Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss der Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Frankenausweisen. Falls die vom Bundesrat vorgeschlagene und derzeit im Parlament behandelte Finanzierung der 13. AHV-Altersrente zustande kommt, dann sinkt der jährliche AHV-Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.

Erhöhung der Lohnprozente und der Mehrwertsteuer
Zur Finanzierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 will der Bundesrat in erster Linie die bestehenden Einnahmequellen, nämlich die Lohnprozente und die Mehrwertsteuer, erhöhen. Der Bundesrat will überdies einen Interventionsmechanismus prüfen für den Fall, dass sich die finanzielle Situation der AHV verschlechtert oder die politischen Entscheide nicht rechtzeitig vorliegen.

Mehr Menschen sollen nach Erreichen des AHV-Referenzalters weiterarbeiten
Kommt dazu: Der Bundesrat will die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters von 65 fördern. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV aufzuheben, den Freibetrag nach 65 zu erhöhen und die Frühpensionierung weniger attraktiv zu machen. Diese Massnahmen sollen dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft entgegenkommen und Arbeitsanreize für die Älteren schaffen.

Bekämpfung von Missbräuchen mit Dividenden
Um die AHV an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen, werden Massnahmen bei den Leistungen und bei den Beiträgen geprüft. Dazu zählen beispielsweise individuell angerechnete Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder die Bekämpfung von Missbräuchen mit Dividenden, auf denen keine AHV-Beiträge geschuldet sind.

Die AHV-Vorlage soll Anfang 2026 in die Vernehmlassung gehen
Aufgrund der Stossrichtung des Bundesrats sollen im Herbst 2025 die definitiven Leitlinien zur AHV2030 vorgestellt werden. Anfang 2026 soll die Vorlage dann in die Vernehmlassung geschickt werden.

Weshalb die Erhöhung des Referenzalters 65 ein Tabu bleibt
Der Bundesrat begründet seinen Entscheid, das Referenzalter 65 zur Sanierung der finanziell angeschlagenen AHV zu erhöhen, wie folgt: «Ein höheres Referenzalter ist für den Bundesrat im Rahmen der Reform AHV2030 keine Option. Das Stimmvolk hat sich 2024 klar gegen eine solche Erhöhung ausgesprochen. Zudem wären für eine generelle Erhöhung des Referenzalters 65 eine lange Übergangsphase sowie Kompensationsmassnahmen nötig. Deshalb würde sich die Erhöhung nicht früh genug auf die AHV-Finanzen auswirken, um die Finanzierung der AHV während der kritischen Phase sicherzustellen.»

Verzicht auf neue Quellen zur Finanzierung der AHV
Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung neuer Finanzierungsquellen, wie etwa einer Finanztransaktionssteuer, einer Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer. Er will sich auf die aktuellen AHV-Finanzierungsquellen «Lohnprozente» und «Mehrwertsteuer» konzentrieren.

 

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