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Seit dem Inkrafttreten der Reform «AHV 21» am 1. Januar 2025 können Frauen und Männer die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Der gewünschte Rentenanteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter von 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich: Man kann einen Teil der Altersrente vorbeziehen und nach dem Referenzalter von 65 einen Teil aufschieben.

Der Bundesrat hat das «Entlastungspaket 27» bis zum 5. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 200 Millionen Franken davon sollen durch Mehreinnahmen mittels einer Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a erzielt werden. Lesen Sie, wie dieser Zugriff auf Vorsorgegelder vor sich gehen soll.

Bundesgerichtsentscheid 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024: Der Kanton Zürich darf von Anwältinnen und Anwälten verlangen, ab 2026 mit Gerichten und kantonalen Verwaltungsbehörden ausschliesslich auf elektronischem Weg, «digital only», zu kommunizieren. Dieses Urteil ist wegweisend, weil auf Bundesebene sowohl für den Berufsstand der Anwältinnen und Anwälte wie auch für den Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte Bundesgesetze mit einem Digitalisierungszwang bald in Kraft treten sollen.

Auch in diesem Winter geschieht es wieder: Skifahrer verlassen unter Missachtung aller Vorsichtsgebote die markierten Skipisten und frönen dem Vergnügen des Tiefschneefahrens. Geschieht dann ein Unfall, gibt es allenfalls ein böses Erwachen: Die obligatorische Unfallversicherung verweigert Geldleistungen wie Taggelder oder Renten. Lesen Sie, was Wagnisliebhaberinnen oder Wagnisliebhaber im Bereich der Unfallversicherung vorkehren müssen.

Jede Arztpraxis ist für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlich. Der Gesetzgeber hat medizinische Daten im Bundesgesetz zum Datenschutz DSG als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft, sodass umfangreiche Massnahmen für einen angemessenen Schutz dieser Daten erforderlich sind. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat im Dokument «IT-Grundschutz für Praxisärztinnen und Praxisärzte» 11 Empfehlungen für den Aufbau und den Erhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit in der Arztpraxis veröffentlicht.

Viele Ehepaare mit gemeinsamen Kindern wollen sich gegenseitig maximal begünstigen. Ziel: Beim Tod eines Ehepartners soll der überlebende Ehepartner finanziell bestmöglich abgesichert sein. Zudem sollen Erbstreitereien sowie, falls vorhanden, Probleme mit dem gemeinsam erworbenen Eigenheim vermieden werden. Um das zu erreichen, gibt es im Schweizer Eherecht eine elegante Lösung: die «Meistbegünstigung».

Mit der am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommenen Reform «AHV 21» wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese grundsätzlich ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Frauen der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969 hingegen erhalten einen lebenslänglichen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die Pensionskassen. Lesen Sie, wie das Referenzalter der Frauen ab dem 1. Januar 2025 bis Anfang 2028 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht wird.

Die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «Medpension» und PAT BVG» bieten den aktiv Versicherten für das Jahr eine erfreuliche Verzinsung des individuell angesparten Vorsorgekapitals. Lesen Sie die diesbezüglichen Mitteilungen der beiden Pensionskassen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat das Massnahmenprogramm für die Erdbebenvorsorge aktualisiert. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen teure Medikamente, wertvolle biomedizinische Materialien und Impfstoffe ununterbrochen kühl lagern. Dafür muss ein dafür geeigneter Medikamentenkühlschrank eingesetzt werden. Kommt dazu: Bei den meisten Versicherungslösungen muss der Kühlschrankinhalt unter der Rubrik «Warenverderb» separat versichert werden. Zudem muss von den versicherten Ärztinnen und Ärzten alles unternommen werden, damit der Verlust teurer Medikamente verhindert wird. Lesen Sie, welche Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Medikamenten unbedingt zu ergreifen sind, damit die Versicherung im Schadenfall zahlt.

Im Jahr 2025 wird die Welt der Cyberkriminalität erheblich von der vermehrten Nutzung Künstlicher Intelligenz KI durch Cyberkriminelle beeinflusst. Die neuen Technologien ermöglichen es Angreifern, noch raffiniertere, wirksamere und schwerer zu entdeckende Angriffsmethoden anzuwenden. Eine besondere Bedrohung wird die stetige Weiterentwicklung des Einsatzes von Deepfake-Fotos, Deepfake-Videos und Deepfake-Audios sein. Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, aber auch Privatpersonen müssen das Abwehrdispositiv gegen die Cyberbedrohungen laufend verfeinern.

Beim Erwerb von Wohneigentum im Konkubinat ist eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich. Dabei spielt es eine Rolle, wie das Wohneigentum erworben wird꞉ als Alleineigentum eines Partners, als Gesamteigentum oder als Miteigentum. Jede dieser Formen hat unterschiedliche rechtliche Folgen, die im Vertrag festzulegen sind. So lassen sich rechtliche Unsicherheiten vermeiden. Und die Konkubinatspartner schützen sich bei Streitigkeiten oder einer Trennung.

Im Jahr 2023 haben mit 41 Prozent erstmals mehr Neubezügerinnen und Neubezüger von Pensionskassen-Altersleistungen ausschliesslich das Kapital bezogen als die reinen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit 40 Prozent. 19 Prozent bezogen eine Kombination aus Rente und Kapital. Das ist ein Ergebnis der «Neurentenstatistik 2023» des Bundesamts für Statistik. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und auf die sichere lebenslange Renten bewusst verzichtet, geht ein Risiko ein.

Wohneigentum kostet häufig 800'000 Franken, eine Million oder mehr. Entsprechend hoch fällt die Hypothekarverschuldung aus. Ohne geschickte Finanzplanung droht selbst Besserverdienern bei der Pensionierung ein Tragbarkeitsproblem. Eine Analyse von «MoneyPark» zeigt denn auch auf: «85 Prozent der 50- bis 65-jährigen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben ein ‘substanzielles’ Problem mit der nachhaltigen Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter.»

In der Schweiz leiden laut dem Bundesamt für Statistik zwölf Prozent der Bevölkerung aufgrund eines Body-Mass-Indexes von 30 und höher an Adipositas. Das sind Hunderttausende. Gemäss bisheriger Rechtsprechung bewirkte eine Adipositas grundsätzlich keine Invalidität, die zu einer Rente der Invalidenversicherung(IV) berechtigt. Die Rechtsprechung ging davon aus, dass das starke Übergewicht willentlich überwindbar ist. Das ändert sich nun: Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_104/2024 von 22.Oktober 2024 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Adipositas angepasst.

Streitfälle darüber, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, sind keine Seltenheit. Das überrascht nicht. Wird ein Fall von der Unfallversicherung als Unfall oder Berufskrankheit anerkannt, übernimmt sie alle Kosten. Handelt es sich um eine Krankheit, ist die Krankenkasse zuständig. Diese sieht Franchisen, Selbstbehalte und oft Vorfinanzierungen vor. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung entstehen, obwohl der Gesetzgeber die Begriffe «Unfall», «Krankheit» und «Berufskrankheit» klar definiert hat.

Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres erhielt das von Direktor Florian Schütz (Bild) geführte Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) 34'789 Meldungen zu Cybervorfällen. Laut dem «BACS-Halbjahresbericht 2024/I» entspricht das einer Zunahme von 15'740 Meldungen gegenüber der Vorjahresperiode. Diese fast doppelte Anzahl liegt hauptsächlich an einem Anstieg der Phänomene wie «gefälschte Anrufe im Namen der Polizei», «betrügerische Gewinnspiele», «Abofallen» und «Phishing». Rund 90 Prozent der Meldungen kamen von Privatpersonen, während Unternehmen 10 Prozent ausmachten.

In der Schweiz gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Konkubinat. Deswegen ist ein gut abgefasster, schriftlicher und womöglich öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag wichtig für die rechtliche Sicherheit im Zusammenleben eines unverheirateten Paars. Das gilt namentlich bei gemeinsamen oder mitgebrachten Kindern, beim Erwerb von Wohneigentum und bei einer allfälligen Trennung. Lesen Sie einige Punkte, die im Konkubinatsvertrag festgehalten und regelmässig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.

Der Bundesrat (Bild) muss heftig sparen. Aufgrund der Empfehlungen der «Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat er unlängst angekündigt, im Dienste der notwendigen Mehreinnahmen die privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a demnächst aufzugeben. Wie das gehen soll, wird Ende Januar 2025 bekanntgegeben. Doch nun kommt zuerst ein Schritt in die Gegenrichtung: Der Bundesrat führt auf den 1. Januar 2025 die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a ein. Für Bund, Kantone und Gemeinden wird das im Widerspruch zum Spardruck erhebliche Steuereinbussen verursachen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Mit der Fusion der beiden grossen Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura entsteht ab dem 1. Januar 2025 der neue Verband «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer». Dieser Verband wird nahezu 100 Prozent der Schweizer Krankenversicherer vertreten: Auch die bisher nicht angeschlossenen Krankenkassen werden beitreten. «prio.swiss» wird auf den bestehenden Strukturen von Curafutura aufgebaut. Felix Gutzwiller, alt Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, wird den Aufbau von «prio.swiss» als vorübergehender Präsident drei bis sechs Monate leiten. Saskia Schenker wird Direktorin des Verbands.

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