«Frühpensionierungen reissen finanzielle Lücken», titelt die «Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 16. Oktober 2017. Das stimmt, denn bei einer derzeit durchschnittlichen Schweizer Lebenserwartung von 83 Jahren braucht es für einen Lebensstandard auf hohem Niveau bis ans Lebensende schon bei der ordentlichen Pensionierung von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer erhebliche Mittel. Bei einer Frühpensionierung wird der Finanzbedarf noch erheblich grösser. Wie lässt sich das auffangen?
Ausgaben und nüchtern abschätzen
Ob ordentliche, frühe oder späte Pensionierung: Am Anfang jeder Pensionsplanung steht das Budget, die Gegenüberstellung von erwarteten Ausgaben und erwarteten Einnahmen nach der Pensionierung. Bei den Ausgaben müssen namentlich die in den Pensionsjahren allenfalls wegfallenden und die dazukommenden Kosten möglichst exakt aufgedeckt werden.
Hohe Ausfälle
Bei der Abschätzung der Einnahmen stösst man dann rasch auf die einschneidenden finanziellen Konsequenzen einer Frühpensionierung. Ersten fehlen für alle Frühpensionierungsjahre der gewohnte Lohn und damit auch die Beiträge und die Kapitalerträge für den weiteren Aufbau des Vorsorgekapitals: Es kann dann weniger Kapital bezogen oder in eine Rente umgewandelt werden. Apropos Lohn fällt weg: Wer jährlich 200'000 Franken verdient und sich fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter pensionieren lässt, muss schlicht eine Lohnlücke von einer Million Franken auffüllen (fünfmal 200'000). Zweitens wird das vorhandene tiefere Vorsorgekapital beim Rentenbezug mit entsprechend der Vorbezugsjahre mit einem tieferen Umwandlungssatz in die Rente umgewandelt – womit die Rente erheblich kleiner ist als bei der ordentlichen oder der späteren Pensionierung. Pro Vorbezugsjahr fallen fünf bis sieben Prozent weniger Rente an. Drittens gibt es die AHV-Rente erst beim Eintritt ins ordentliche Rentenalter – es sei denn, man mache einen AHV-Vorbezug von höchsten zwei Jahren. Da wird dann allerdings die AHV-Rente um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt. Und AHV-Beiträge muss man als Nichterwerbstätiger bis zum ordentlichen Pensionsalter weiterbezahlen.
Die zu erwartenden Finanzlöcher rechtzeitig stopfen
Wer im Hinterkopf an eine Frühpensionierung denkt, muss möglichst früh mit dem Stopfen der drohenden Finanzlöcher beginnen. Ein elegantes Mittel sind steuerbegünstige Einkäufe in die Pensionskasse. Das jeweilige Einkaufspotenzial wird auf dem Pensionskassenausweis aufgeführt. Zudem kann die desgleichen steuerbegünstige Vorsorgesäule 3a voll genutzt werden: Alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können damit vorsorgen und Steuern sparen. Einkommensbezüger mit Pensionskasse dürfen derzeit jährlich bis zu 6768 Franken einzahlen und steuerlich geltend machen. Bei doppelverdienenden Ehepaaren ist es beiden Partnern erlaubt, die Säule 3a voll zu nutzen. Daneben muss der potenziell Frühpensionierte den freien Vermögensaufbau gezielt vorantreiben. Es gilt namentlich Wohneigentum zu erwerben und zu amortisieren, um die Wohnkosten im Alter möglichst tief zu halten. Dazu kommt der Aufbau des Wertschriftenvermögens mit der notwendigen Reserveliquidität.
Kurz: Wer mit einer Frühpensionierung liebäugelt, muss mächtig planen und vorsorgen für dieses Ziel.