Serie über die Vorsorge XV: Nationalratskommission eröffnet Kampf um Rentenalter 67
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats diskutiert bis zu ihrer Sitzung vom 17. August 2016 die «Reform der Altersvorsorge 2020». Die ständerätliche Schwesterkommission hat namentlich die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 sowie die Senkung des Rentenumwandlungssatzes des obligatorischen Pensionskassenvermögens von 6,8 auf 6,0 Prozent gutgeheissen. Die Nationalräte bringen jetzt zusätzlich das «politisch heisse» Rentenalter 67 ins Spiel.
Comeback des Goldes
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Gold wird als Portfolioversicherung wiederentdeckt. Der Goldpreis hat 2016 von knapp 1'100 auf fast 1'250 Dollar pro Unze zugelegt. Den börsengehandelten Goldfonds, den Gold-Exchange Traded Funds, sind in dieser Zeit rekordhohe Summen zugeflossen. Das spiegelt das plötzlich wiedererwachte Interesse der Vermögenden für das gelbe Metall.
Selbständiger Arzt will eine neue selbständige Existenz aufbauen: Ist ein Vorbezug von Pensionskassengeld möglich?
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Frage von Dr. med. R. V. in Z.: «Ich, selbständiger Arzt, will meine Praxis aufgeben und an einem anderen vielversprechenden Ort eine neue Praxis aufbauen. Für die Finanzierung der neuen selbständigen Existenz brauche ich Geld aus meiner freiwilligen Pensionskasse. Ist das möglich?»
Das fragt sich jeder: Lohnt sich eine private Pflegeversicherung?
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Wer zum Langzeitpflegefall wird, muss mit monatlichen Kosten zwischen 6'000 und 8'000 Franken rechnen, in Heimen mit hohem Komfort sind es noch mehr. Soll man als Mensch mit einigem Vermögen dieses hohe Risiko privat versichern?
Fünfjähriger Mietvertrag für die Praxisräume: Was ist für die Risiken von Krankheit, Invalidität und Tod vorzukehren?
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Frage von Frau Dr. med. U. M. in B.: «Ich, selbständige Ärztin, miete meine Praxisräume gemäss Obligationenrecht Artikel 255, Absatz 2 mit einem befristeten Mietvertrag fest auf fünf Jahre. Jetzt frage ich mich, welches die Konsequenzen sind und was ich vorkehren muss, für die Risiken einer längeren Krankheit, einer Invalidität oder des Todesfalls.»
Wie muss ich mein Elektrovelo versichern?
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Frage von Dr. med. K. A. in S.: «Ich will in diesem Frühling ein Elektrovelo kaufen und frage mich nun, wie ich dieses versichern muss.»
Serie über die Vorsorge XIV: Mit der Rente oder dem Kapital in den Ruhestand?
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Bis auf Weiteres ist der Kapitalbezug im Hinblick auf die Pensionierung bei den meisten Pensionskassen reglementarisch wenig oder überhaupt nicht eingeschränkt. Das zwingt alle zukünftigen Pensionierten, sich zwischen Rente oder Kapital zu entscheiden. Grosser Vorteil der Rente: Das Einkommen ist aller Voraussicht nach lebenslang gesichert. Der Kapitalbezug dagegen zwingt, sich um das sprunghaft gestiegene Privatvermögen zu kümmern. Keine einfache Aufgabe im Zeitalter der Nullzinsen.
Selbständige wie Ärztinnen und Ärzte können mit Pensionskasseneinkäufen AHV-Beiträge sparen – aber nicht unbeschränkt und vielleicht nicht mehr lange
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Das Bundesgericht pfeift einen selbständigen Schlaumeier zurück, der mit einem Pensionskasseneinkauf seinen ganzen AHV-Beitrag wegbedingen wollte. Der Bundesrat schlägt vor, das «Mit-Pensionskasseneinkäufen-AHV-Beiträge-Sparen-Privileg» der Selbständigen total abzuschaffen.
Wohneigentümer können elegant Steuern sparen
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Frage von Frau Dr. med. A. S. in C.: «Könnten Sie mir gut verständlich zusammenfassen, wie ich als Wohneigentümerin, die ihr Eigentum mit Renovationen laufend instand hält, möglichst viele Steuern sparen kann?»
Pflegefachpersonen sollen Leistungen weiterhin nur auf ärztliche Anordnung erbringen
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Die parlamentarische Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ fordert: Pflegefachpersonen sollen Abklärungen, Beratungen und Massnahmen der Grundpflege selbständig, ohne ärztliche Anordnung erbringen und zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Der Bundesrat lehnt diese Initiative strikte ab – und nennt seine Gründe.
Modernisierung des Erbrechts: Tiefere Pflichtteile, bessere Stellung von Lebenspartnern, Erbschleicherei von Ärzten und Anwälten eindämmen, Nottestament mit Smartphone
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Der Bundesrat hat seine Vorschläge für die Modernisierung des Erbrechts bis zum 20. Juni 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Es geht darum, diesen generationenübergreifenden Rechtsbereich dem modernen Leben im 21. Jahrhundert anzupassen. Als Erblasser sollen wir viel mehr Spielraum erhalten.
Meine Frau betreut den Haushalt und die Kinder: Wie kann ich ihr Risiko der Arbeitsunfähigkeit versichern?
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Frage von Dr. med. K. A. in S.: «Ich, glücklich verheiratet mit drei noch kleineren Kindern, baue seit drei Jahren eine Arztpraxis auf. Meine finanzielle Lage erlaubt mir, alle Ausgaben für meine Praxis und meinen Lebensstandard zu tragen. Meine Frau ist vorübergehend nicht erwerbstätig und widmet sich ganz unserem Haushalt und der Kinderbetreuung. Jetzt frage ich mich: Wie kann ich das Risiko eines Ausfalls meiner Frau wegen Krankheit, Invalidität oder Tod versichern – weil ich ja bei einem solchen hoffentlich nie eintretenden Ereignis für den Haushalt und die Kinderbetreuung Dritte gegen Bezahlung heranziehen müsste und das mein Budget überfordern würde?»
Serie über die Vorsorge XIII: Qual der Wahl zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung
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Sorgfältige und frühzeitige Planung, so ab dem 50. Altersjahr: Das ist der Schlüssel zum rundum erfolgreichen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Neben der ordentlichen Pensionierung gibt es die Qual der Wahl zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung und Spätpensionierung.
«Ich, 57-jährig, möchte spätestens bis zur ordentlichen Pensionierung meine Praxis für Allgemeinmedizin verkaufen – was soll ich tun?
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Frage von Dr. med. E. H. in P.: «Ich, 57-jährig, führe in meiner ländlichen Gegend als selbständiger Arzt eine Praxis für Allgemeinmedizin und möchte diese spätestens bis zu meiner ordentlichen Pensionierungsalter verkaufen. Was soll ich tun?»
Verheiratet mit Kindern und im Eigenheim lebend: Man sollte sich meistbegünstigen!
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Frage von Frau med. Dr. V. T. in B.: «Wir sind ein Ehepaar mit Kindern und leben im schönen gemeinsam erarbeiteten Eigenheim. Wie können wir sicherstellen, dass beim Tod von mir oder meinem Mann der Überlebende trotz aller gesetzlichen Erbansprüche der Nachkommen hundertprozentig sicher im Eigenheim verbleiben kann?»
Steuererklärung: Verrechnungssteuerpflichtige Erträge wie Zinsen und Dividenden unbedingt vollständig deklarieren!
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Wir müssen in absehbarer die neue Steuererklärung abgeben. Wer über Vermögen verfügt und daraus verrechnungssteuerpflichtige Einnahmen wie Zinsen und Dividenden erzielt, muss diese sorgfältig angeben. Denn seit dem 11. März 2014 gilt das «Kreisschreiben Nr. 40 der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer». Da können Nachlässigkeiten und «Vergessenes» sehr teuer werden.
Neuer Webauftritt der SASIS AG und damit des Zahlstellenregisters (ZSR) für die 77'000 zugelassenen medizinischen Leistungserbringer
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Die SASIS AG, die namentlich das Zahlstellenregister (ZSR) für die in der Schweiz zugelassenen 77'000 medizinischen Leistungserbringer führt, hat ihren Internetauftritt www.sasis.ch überarbeitet. Die Applikationen des Zahlstellenregisters (ZSR) sind von Grund auf überarbeitet worden.
Unbezahlter Urlaub mit mindestens sechsmonatigem Weiterbildungsaufenthalt im Ausland: Wie muss ich mich versichern?
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Frage von Frau Dr. med. I. B. in D.: «Ich bin angestellte Ärztin und plane einen unbezahlten Urlaub mit einem mindestens sechsmonatigen Weiterbildungseinsatz im Ausland: Was hat das für Auswirkungen auf meine Versicherungen?»
Serie über die Vorsorge XII: Auch Ärztinnen und Ärzte träumen vom Lebensabend im Süden – worauf dabei besonders zu achten ist
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Strenger Arbeitstag und draussen Nebel: Da denkt hier und dort eine Ärztin oder ein Arzt heimlich daran, nach dem Rückzug aus dem Berufsleben mehr oder sogar die meiste Zeit in südlicheren Gefilden zu verbringen. Klar, für die meisten bleibt es ein Traum. Doch Jahr für Jahr packen etliche Beherzte das Projekt „Ruhestand im Ausland“ an. Dabei gilt „Leistung auf Anhieb“. Denn wer überstürzt plant und falsche Entscheide fällt, verspielt allenfalls seine lebenslang ersparten Finanzreserven. Mehrere Jahre sorgfältig planen und sich über alles bis ins Letzte informieren, ist der Schlüssel zum Erfolg.
Der Übergang zur Praxisaktiengesellschaft bietet mannigfaltige Vorteile
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Frage von Dr. A. K. in Z.: «In Zürich kann ich nun meine Arztpraxis auch in eine Praxisaktiengesellschaft umwandeln. Sagen Sie mir, auf was ich da besonders achten muss und welche Vorteile ich habe. Danke.»