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Fussgaengerstreifen Jan 17Frage von Dr. A. H. in G.: «Aufgrund der Behandlung eines Verunfallten auf dem Zebrastreifen tauchte in meiner Praxis die Frage auf: Haben Fussgänger auf dem Zebrastreifen immer Vortritt?»

Angepasstes Vortrittsrecht
In der Schweiz werden beim Überqueren von Fussgängerstreifen jährlich gegen 700 Fussgänger verletzt und etwa 50 Menschen getötet. Klar, die Fussgänger haben auf dem Zebrastreifen grundsätzlich immer Vortritt. Doch dieses Vortrittsrecht muss den technischen Verhältnissen im Strassenverkehr entsprechen: Fussgänger haben auf dem Fussgängerstreifen grundsätzlich Vortritt, wenn sie – noch auf dem Trottoir stehend – ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, klar ersichtlich anzeigen. Die Fussgänger dürfen das Vortrittsrecht somit nicht auf Biegen und Brechen erzwingen.

Fahrzeug sollte angehalten sein und Tram hat immer Vortritt
Damit lassen sich Ausnahmen vom Vortrittsrecht des Fussgängers auf dem Zebrastreifen ableiten: Wenn beispielsweise ein Fahrzeug bereits zu nah ist, um technisch rechtzeitig vor dem Streifen stoppen zu können, gibt es keinen Vortritt mehr – dieser wäre ja fatal. Kommt dazu: Der Fussgängerstreifen darf nicht abrupt und für den Fahrzeuglenker überraschend und nicht voraussehbar betreten werden. Oder: Fussgänger sollten nur dann auf die Strasse hinaustreten, wenn sie sicher sind, dass der Fahrzeuglenker ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, erkannt hat und sicher vor dem Streifen anhalten kann. In Verkehrserziehungsaktionen wird denn auch oft darauf hingewiesen, dass der Fussgängerstreifen eigentlich erst dann überquert werden sollte, wenn ein Fahrzeug bereits angehalten hat. In Agglomerationen muss der Fussgänger zudem beachten, dass das Tram bei Fussgängerstreifen stets Vortritt hat.

Kinder sind besonders gefährdet
Bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren sind Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache. Sie sind oft körperlich zu klein, um die jeweilige Verkehrssituation zu überblicken. Zudem haben sie Mühe, Distanz und Geschwindigkeit der Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Auf die Kinder ist deshalb besonders zu achten.

Fussgängerstreifen-Sicherheitstipps des Touring Clubs
Diese Sicherheitstipps des Touring Clubs sollen dem Fussgänger helfen, auch bei bestehendem Vortrittsrecht auf Fussgängerstreifen nicht unter die Räder zu kommen:

  1. Genügend Zeit für den Weg einrechnen.
  2. Gut sichtbar sein.
  3. Seine Absicht klar anzeigen: Blickkontakt mit dem Fahrzeuglenker suchen.
  4. Fahrzeuge brauchen eine bestimmte Distanz zum Bremsen: Deshalb ist der Vortritt nicht absolut!
  5. Auf alle Richtungen achten, wo Verkehr herannahen kann.
  6. Keine Kopfhörer tragen.
  7. Den Fussgängerstreifen erst betreten, wenn das Fahrzeug hält. Gehen und nicht rennen.
  8. Niemals die Strasse unmittelbar vor oder nach einem Bus, Tram oder Hindernis überqueren.




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