Frage von Dr. M. U. in Z.: «Mein Sohn bezieht eine Invalidenrente aus der Pensionskasse. In der laufenden Scheidung soll ihm diese Rente wegen der Übertragung einer hypothetischen Austrittsleistung nach neuem Scheidungsrecht gekürzt werden. Kann man die aufgrund der Scheidung übertragene rentenbestimmende hypothetische Austrittsleistung durch einen von der Einkommenssteuer abziehbaren Wiedereinkauf in die Pensionskasse wieder ausgleichen?»
Neue Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Am 1. Januar 2017 traten in den Artikeln 122 bis 124e des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB neue Bestimmungen über die Teilung der Pensionskassen der Ehepartner bei Scheidung in Kraft. Festgelegt wird ein gerechter Vorsorgeausgleich auch in komplexen Fällen.
Scheidender mit Invalidenrente
Wird die Ehe eines Bezügers einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter geschieden, so stellt das Gericht auf die hypothetische Austrittsleistung ab, von der ein Teil dem scheidenden Ehepartner übertragen wird. Damit für die Versicherten kein Vorteil aus einer Scheidung entsteht, darf die Pensionskasse die Invalidenrente kürzen, falls das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Invalidität in die Berechnung der Invalidenrente einfloss.
Ein Beispiel
Eine Invalidenrente aus der Pensionskasse vor dem Rücktrittsalter wird durch die Multiplikation des vorausberechneten Altersguthabens mit dem aktuellen obligatorischen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent berechnet. Diese Invalidenrente betrage 20’400 Franken pro Jahr.
Die Invalidenrente ist abhängig vom vorhandenen Altersguthaben im Zeitpunkt der Invalidität, das auf die hypothetische Austrittsleistung im Rücktrittsalter projiziert wird. Im Scheidungsverfahren wird dann auf diese hypothetische Austrittsleistung abgestellt und ein Teil davon, beispielsweise 65’000 Franken, zur Übertragung an den geschiedenen Ehegatten festgelegt. Da dieser Betrag nun beim rentenbildenden hypothetischen Altersguthaben fehlt, fällt die Rente aufgrund der Scheidung tiefer aus, und zwar um 65’000 Franken mal 6.8 Prozent gleich 4’420 Franken. Die neue Invalidenrente beträgt somit 15’980 Franken (20'400 minus 4'420).
Wiedereinkauf zur Rentenwiederherstellung möglich?
Es fragt sich nun, ob ein von der Einkommenssteuer abziehbarer Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach der Übertragung einer hypothetischen Austrittsleistung wegen Scheidung möglich ist. Dazu schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in seinen Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nummer 143: «Für den Fall, dass beim Vorsorgeausgleich ein Teil der hypothetischen Austrittsleistung auf die Vorsorge des anderen Gatten übertragen wurde, sieht das Gesetz im Gegensatz zur Situation, wo ein Teil der effektiven Austrittsleistung zu übertragen ist, kein Anspruch auf Wiedereinkauf vor. Es ist aus Sicht des BSV aber zulässig, dass eine Vorsorgeeinrichtung einen solchen Anspruch auf Wiedereinkauf im Reglement vorsieht. Es empfiehlt sich bei einem solchen Wiedereinkauf allerdings, dass sich die versicherte Person bei der zuständigen Steuerbehörde über die steuerliche Abzugsfähigkeit eines solchen Wiedereinkaufs erkundigt.