Serie über die Vorsorge V: Pensionskasseneinkauf ist im Normalfall eine der bestmöglichen Geldanlagen
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Die Frankenzinsen sind nahe oder unter null, die Immobilienpreise hoch, die Aktienmärkte wegen Krisenherden wie Griechenland verunsichert: Es ist sehr schwierig, sein Geld sicher und rentabel anzulegen. Der Pensionskasseneinkauf ist im Normalfall eine hervorragende Anlagemöglichkeit. Und für selbständige Ärztinnen und Ärzte gibt es sogar ein Zückerchen.
Griechenlandkrise, Nullzinsen und Börsenturbulenzen zwingen beim Geldanlegen zu besonderer Sorgfalt
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Das ist eine Faustregel der Geldanlage: Jedes Renditeversprechen, das über der risikolosen Bundesobligationenrendite liegt, ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Die risikolose Rendite beträgt derzeit nahe null. Bevor riskanter investiert wird, sollte die eigene Risikofähigkeit und Risikobereitschaft abgeklärt werden.
“Ich habe Angst, dass der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in einigen Jahren verboten wird“
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Frage von Frau Dr. med. U. G. in B.: „Ich, 45-jährig, habe mich vor drei Jahren selbständig gemacht und mit meinem Pensionskassengeld eine Arztpraxis aufgebaut. Jetzt erwäge ich, freiwillig wieder Pensionskassenkapital anzusparen. Ich zögere aber, weil ich Angst habe, dass der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in einigen Jahren verboten wird. Wegen des ständig sinkenden Rentenumwandlungssatzes bin ich am Sparen für einen Rentenbezug nicht interessiert. Ist meine Angst vor dem kommenden Kapitalbezugsverbot berechtigt?“
Invalidenrente bei Schmerzleiden ohne klare Ursache: Comeback der Ärztinnen und Ärzte und ihrer Fachgesellschaften
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Das Bundesgericht setzt bei der Festlegung der Invalidenrente bei unklaren Schmerzstörungen wie dem Schleudertrauma wieder vermehrt auf den Sachverstand von Ärztinnen und Ärzten sowie ihrer Fachgesellschaften. Die viel kritisierte Überwindbarkeitsvermutung ist passé.
US-Studie: Ärztinnen und Ärzte sind zunehmend selbst vom Burnout betroffen
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Burnout ist laut einer amerikanischen Untersuchung unter Ärztinnen und
Ärzten weit verbreitet. Notfallärzte und Allgemeinpraktiker trifft es am häufigsten, Psychiater und Dermatologen am wenigsten. Das schreibt die neu aufgeschaltete Online-Plattform für die Gesundheitsbranche Medinside.ch, die sich an die über 500'000 im Schweizer Gesundheitswesen tätigen Menschen richtet.
„Meine Frau betreut Kinder und Haushalt: Wie kann ich sie rundumversichern?“
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Frage von Dr. med. K. A. in K.: „Sie erklären in den letzten E-News, wie man Hausangestellte gegen Unfall versichert. Frage: Meine Frau betreut vorübergehend hauptberuflich die Kinder und den Haushalt. Wie kann ich sie optimal rundumversichern?“
Serie über die Vorsorge IV: Ab 50 die Pensionsplanung anpacken!
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Uns geht es gut. Meist wenden wir viel mehr Zeit für die Planung von Freizeit und Ferien auf als für die Planung der langen Jahre nach der Pensionierung. Wegen der steigenden Lebenserwartung, der eingebrochenen Kapitalmarktrenditen und des hyperaktiven Gesetzgebers wächst jedoch die Zahl der Stolpersteine auf dem Weg zur Finanzierung des Ruhestands. Deshalb die Faustregel der modernen Finanzplanungslehre: Ab 50 die Pensionsplanung anpacken.
Obwohl wir alle um unseren Planeten besorgt sind, wird nur wenig Geld nachhaltig investiert
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Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sind über Klimaveränderungen, Kinderarbeit oder die Verschleuderung von knappen Ressourcen besorgt. Trotzdem ist nur ein Bruchteil der Kapitalanlagen der Privathaushalte „nachhaltig im engeren Sinne“ investiert. Lesen Sie, was nachhaltige Anlagen sind und wo man sich darüber informieren kann.
Tiefzinsen machen die indirekte Amortisation des Wohneigentums noch attraktiver
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Frage von Dr. med. A.S. in Z.: „Ich, 37-jährig, und meine Frau, 33-jährig, wollen diesen Herbst eine Eigentumswohnung kaufen. Unsere freien Vermögensmittel und ein Teil der Pensionskasse werden investiert. Unser Bankier sagt, wir müssten die Hypothekarbelastung von vier Fünfteln innert höchstens 15 Jahren zwingend auf zwei Drittel des Belehnungswerts der Wohnung senken. Dabei sei es möglich, zwischen der direkten und der indirekten Amortisationsmethode auszuwählen. Können Sie uns das erklären und was raten Sie uns?“
Kann ich meine Lebenspartnerin bei der Pensionskasse begünstigen?
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Frage von Dr. med. O. H. in Ch.: „Ich, 62-jährig, habe seit mehr als fünf Jahren eine 51-jährige Lebenspartnerin, mit der ich im Konkubinat lebe. Ich komme zu einem guten Teil für den gemeinsamen Haushalt auf. Kann ich sie bei der Pensionskasse ab sofort wie eine Ehefrau begünstigen?“
Bundesrat will Burnout nicht in den Katalog der Berufskrankheiten aufnehmen
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Eine Interpellation im Ständerat regt an, stressbedingte Erkrankungen wie den Burnout in den Katalog der Berufskrankheiten der obligatorischen Unfallversicherung aufzunehmen. Lesen Sie, weshalb der Bundesrat dieses Ansinnen ablehnt.
Meine Hausangestellten arbeiten pro Woche nur wenige Stunden bei mir – wie muss ich sie gegen Unfall versichern?
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Frage von Frau Dr. med. V. U. in B.: „Ich beschäftige in meinem Haushalt mehrere Personen fürs Putzen, fürs Babysitten und für Gartenarbeiten. Alle arbeiten pro Woche nur ganz wenige Stunden bei mir. Wie muss ich sie gegen Unfall versichern?“
Serie über die Vorsorge III: Wie viel zahlt die AHV im Maximum?
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Wer keine Beitragslücken aufweist, durchschnittlich jährlich 84‘600 Franken verdient hat und 2015 das Pensionsalter erreicht, hat Anspruch auf die maximale AHV-Altersrente von 2350 Franken pro Monat. Wenn bei Ehepaaren beide Partner AHV-berechtigt sind, beläuft sich die plafonierte Maximalrente auf 3525 Franken pro Monat – das sind 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Durch einen Rentenaufschub lässt sich die AHV-Rente erheblich steigern.
Keine riskanten Schnellschüsse bei den Geldanlagen: „Das Tiefzinsumfeld ist eine vorübergehende Erscheinung“
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Der Mensch neigt dazu, aufgrund des Hier und Jetzt folgenreiche langfristige Entscheide zu treffen. Das kann fatal sein, wenn sich eine abnormale Gegenwart bald wieder normalisiert. Anlegerinnen und Anleger, die wegen der abnormal tiefen Zinsen höhere Anlagerisiken eingehen wollen, sollten sich dies gut überlegen. „Denn das gegenwärtige Tiefzinsumfeld sollte eine vorübergehende Erscheinung sein“, prognostiziert Nationalbankpräsident Thomas Jordan (Bild).
“Eine meiner Töchter ist Ärztin und ich will ihr die Arztpraxis zu einem Vorzugspreis übergeben“
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Frage von Dr. A. G. in Z.: „Eine meiner Töchter ist Ärztin und ich will ihr meine Arztpraxis zu einem Vorzugspreis übergeben. Ich bin verheiratet und habe zwei Töchter und einen Sohn. Wie kann ich das regeln, damit die vergünstigte Praxisübergabe nicht zu einem Erbstreit führt?“
„Ich bin Chefarzt und will unter Beizug des Pensionskassenkapitals eine Gemeinschaftspraxis gründen“
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Frage von Dr. U. M. in B.: „Ich bin angestellter Chefarzt in einem Spital. Jetzt plane ich, meine Spitaltätigkeit zurückzuschrauben und unter Einsatz meines Pensionskassenkapitals eine Gemeinschaftspraxis aufzubauen. Gibt es für einen solchen Vorbezug des Angesparten in der Pensionskasse gesetzliche Einschränkungen?“
Pflegefachpersonen sollen ohne ärztliche Verordnung handeln können
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Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen sollen Grundpflegeleistungen auf Kosten der Krankenversicherung erbringen können, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung nötig ist. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat den Vorentwurf für die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bis zum 14. August 2015 in die Vernehmlassung geschickt.
„Wie kann ich als Grossvater zur Vorsorge des neugeborenen Enkelkinds beisteuern?“
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Frage von Dr. med. B. U. in S.: „Meine einzige Tochter hat ein superherziges Mädchen geboren und mich damit zum ersten Mal zum Grossvater gemacht. Ich möchte sofort zur Vorsorge meines Enkelkinds beitragen. Was raten Sie mir?“
Serie über die Vorsorge II: In jüngeren Jahren stehen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod im Vordergrund
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Eine jüngere Doppelverdiener-Arztfamilie mit Kindern hat einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden den Einkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine der beiden Einkommensquellen fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen.
Geldanlegen im Zeitalter der Negativzinsen: Achtung, ohne Risiko gibt es keinen Ertrag!
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Gegenwärtig ist es herausfordernd, an den Finanzmärkten Geld zu verdienen. Die Zinsen sind mickrig oder sogar negativ, die Währungen unberechenbar und die Aktien nicht mehr günstig. Der Grundsatz „ohne Risiko gibt es keinen Ertrag“ gilt mehr denn je.