Fragen ?
Kontakt

 

Auslandaufenthalt Februar 16Frage von Frau Dr. med. I. B. in D.: «Ich bin angestellte Ärztin und plane einen unbezahlten Urlaub mit einem mindestens sechsmonatigen Weiterbildungseinsatz im Ausland: Was hat das für Auswirkungen auf meine Versicherungen?»

Antwort: Der Schutz der obligatorischen beruflichen Unfallversicherung beim Arbeitgeber erlischt 30 Tage nach dem Tag des letzten Lohnanspruchs. Die Unfallversicherung beim bisherigen Arbeitgeber lässt sich mit einer Abredeversicherung während maximal 180 Tagen weiterführen. Bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 210 Tagen ist der Abschluss einer Einzelunfallversicherung zu empfehlen.

Krankenversicherung
In jedem Fall sollte der Unfallschutz der Krankenversicherung wieder miteingeschlossen werden. Zu prüfen ist überdies der Abschluss einer zeitlich limitierten Zusatzdeckung bei der Krankenversicherung, weil ein Spitalaufenthalt im Ausland erheblich teurer sein kann als in der Schweiz. Eine ergänzende Versicherungsdeckung bei Unfall oder Krankheit könnte auch eine Assistance-Versicherung bieten.

Rechtsschutzversicherung und Privathaftpflicht
Bei einem Schadenfall im Ausland ist man überdies oft froh, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Bei der Privathaftpflichtversicherung ist abzuklären, ob eine Deckung der Haftpflichtrisiken gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch während eines sechsmonatigen Aufenthalts im Ausland besteht. Allenfalls könnte hier eine Zusatzdeckung abgeschlossen werden. Wichtig ist es auf jeden Fall, die Prämienzahlungen an die Krankenversicherung und alle anderen weiterlaufenden Versicherungen während des Auslandaufenthalts sicherzustellen.

Pensionskasse und Taggeld
Wenn die Weiterführung der Pensionskasse beim bisherigen Arbeitgeber während des unbezahlten Urlaubs nicht möglich ist, entsteht eine Lücke bei den Risiken Invalidität und Tod. Den gewünschten Schutz kann in diesem Fall eine Lebensversicherung gewähren. Ebenfalls privat versichern lässt sich das Taggeld für den Fall, dass man wegen Krankheit oder Unfall nach der Auszeit die Arbeit nicht sofort wiederaufnehmen kann.

AHV und Invalidenversicherung IV
Ein unbezahlter Urlaub wird in der Regel nicht an die Beitragszeit der Sozialversicherungen angerechnet. Aber: Solange im Jahr des Auslandaufenthalts der jährliche Mindestbeitrag and die AHV pro Jahr von derzeit 478 Fr. einbezahlt wird, werden die versicherten Leistungen der Sozialversicherungen aufrechterhalten. Sollte der Jahresbeitrag aber unter diesen Mindestbeitrag fallen, können die Beiträge bei der zuständigen AHV-Stelle eingezahlt werden. Eine Nachzahlung ist innerhalb einer Frist von fünf Jahren möglich.




Jetzt einen Vorsorge- und Versicherungspolicen-Check-up machen!
Die Risiken, denen man ausgesetzt ist, sowie die Bedürfnisse nach Sicherheit, Vorsorge und Versicherungsschutz ändern sich immer wieder. Deshalb lohnt sich ein totaler Vorsorge- und Versicherungspolicen-Check-up. Rufen Sie uns auf Telefon 041 368 56 56 einfach an!

 

Weitere Optionen