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Erwerbsausfall Feb 16Frage von Dr. A. S. in K.: «In der Beilage sende ich Ihnen die Unterlagen für meine bestehende Erwerbsausfallversicherung. Wie Sie sehen, umfasst mein versichertes Taggeld kaum meinen Lohn. Besteht da eine Versicherungslücke?»

Antwort: Jeder muss stets selber entscheiden, welches Risiko abgedeckt werden soll und welches Risiko selber getragen wird. Es ist eine Tatsache: Bei Inhaberinnen und Inhabern von medizinischen und paramedizinischen Praxen sollten der Erwerbsausfallversicherung für sich selber und für die Mitarbeitenden stets eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Oft fällt mit dem Ausfall des Praxisinhabers der gesamte Praxisumsatz dahin. Gerade Ärztinnen und Ärzte sind sich oft nicht bewusst, dass bei ihrem Ausfall infolge eines Unfalls oder einer Krankheit neben den privaten Ausgaben auch die meist recht hohen Praxiskosten weiterhin zu tragen sind: Löhne, Miete, Amortisationen und so weiter. Deshalb ist die Abdeckungshöhe der Schlüsselperson oder der Schlüsselpersonen besonders sorgfältig zu eruieren. Ungenügende oder zu lange aufgeschobene Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Unfall können rasch ins Geld gehen.




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