Bald braucht es wohl keine Radiologen und Pathologen mehr
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: «Wie verändert «Artificial Intelligence», die Künstliche Intelligenz, die Gesundheitsbranche? Wohl massiv. Laut Experten könnten in wenigen Jahren ganze Fachrichtungen verschwinden. Mit positiven Folgen für die Gesundheitskosten.»
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen IV: Bei Internetadressen muss man den Unterschied zwischen «http» und «https» kennen!
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Ab der Version 56 des Chrom-Browsers bezeichnet Google Webseiten ohne SSL-Verschlüsselung und damit ohne «https» mit dem Warnhinweis «not secure», wenn Passwörter, Kreditkarteninformationen oder andere sensible Daten übertragen werden. Fragt sich, was die SSL-Verschlüsselung und «https» sind.
Neues Scheidungsrecht: Wiedereinkauf nach Übertragung einer hypothetischen Pensionskassen-Austrittsleistung
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Frage von Dr. M. U. in Z.: «Mein Sohn bezieht eine Invalidenrente aus der Pensionskasse. In der laufenden Scheidung soll ihm diese Rente wegen der Übertragung einer hypothetischen Austrittsleistung nach neuem Scheidungsrecht gekürzt werden. Kann man die aufgrund der Scheidung übertragene rentenbestimmende hypothetische Austrittsleistung durch einen von der Einkommenssteuer abziehbaren Wiedereinkauf in die Pensionskasse wieder ausgleichen?»
Haben Fussgänger auf dem Zebrastreifen immer Vortritt?
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Frage von Dr. A. H. in G.: «Aufgrund der Behandlung eines Verunfallten auf dem Zebrastreifen tauchte in meiner Praxis die Frage auf: Haben Fussgänger auf dem Zebrastreifen immer Vortritt?»
Serie über die Vorsorge XXIII: 2017 bleiben Grenzbeträge der Sozialversicherungen gleich, aber Verzinsung des Pensionskassenkapitals sinkt
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Der Bundesrat hat beschlossen, die am 1. Januar 2015 letztmals erhöhten AHV-Renten auch 2017 unverändert zu lassen. Damit bleiben desgleichen die Grenzbeträge im Bereich des obligatorischen Bereichs der Pensionskassen und der Dritten Säule unverändert. Aber die Mindestverzinsung des obligatorischen Pensionskassenkapitals sinkt weiter.
Guter Vorsatz für 2017: Nie auf zu hohe Anlagerenditeversprechen reinfallen
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Im Zeitalter der Nullzinsen gilt mehr denn je: Wenn in diesem einmalig unergiebigen Umfeld «sichere» Nettorenditen nach Abzug aller Gebühren von zwei, drei, vier, fünf oder mehr Prozent versprochen werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder geht der seriöse Anbieter hohe Risiken mit entsprechenden Verlustmöglichkeiten ein – oder der Anbieter ist schlicht unseriös und kriminell. Die Finanzmarktaufsicht FINMA ruft deshalb die Anlegerinnen und Anleger zur Vorsicht auf.
Ist jetzt alles klar geregelt mit der Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer bei einer Praxisaktiengesellschaft?
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Anfrage von Dr. med. J. U. in Z.: «Wir gründen 2017 eine Praxisaktiengesellschaft für mehrere Ärzte. Aufgrund früher etwas verwirrender Informationen frage ich Sie: Ist jetzt alles klar geregelt mit der Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer bei einer Praxisaktiengesellschaft?»
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen III: «AppLocker» leistungsfähiger als klassische Antivirensoftware
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Das Betriebssystem Windows von Microsoft bietet mit «AppLocker» einen flexiblen Mechanismus, mit dem Administratoren die im Netzwerk zugelassenen Anwendungen festlegen und allenfalls bestimmten Nutzern zuweisen können. Alle vom Administrator nicht aufgelisteten Anwendungen können nicht ausgeführt werden. Hauptnutzen: Grössere Sicherheit vor Malwareinfektionen als mit klassischer Antivirensoftware.
Das betrifft auch Ärztinnen und Ärzte: Bundesrat muss Vorsorgesituation der Selbständigen überprüfen
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Der Nationalrat hat das Postulat «Die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren» angenommen. Der Bundesrat soll zeitnah einen Bericht vorlegen, dessen Lösungsvorschläge möglichst noch in die laufende Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes einfliessen sollen. Geprüft werden soll namentlich auch ein Pensionskassenobligatorium für Selbständige.
Darf ein Lebensversicherer einen Gentest verlangen?
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Frage von Frau Dr. P. Z. in W.: «Ich will eine Risikolebensversicherung mit einer höheren Summe abschliessen. Jetzt frage ich mich aus bestimmten Gründen: Darf ein Lebensversicherer nach schweizerischem Recht einen Gentest verlangen?»
Serie über die Vorsorge XXII: Tiefe Zinsen erschweren die Erreichung der Vorsorgeziele
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Trotz der im Dezember erwarteten Erhöhung der US-Leitzinsen und der leicht gestiegenen Obligationenrenditen: In Europa und damit auch in der Schweiz ist ein Abschied von den historisch tiefen Zinsen noch nicht in Sicht. Somit müssen die langfristig für das Alter Vorsorgenden auf unbestimmte Zeit weiter mit dem historisch einmaligen Tiefzinsumfeld rechnen. Das hat eine folgenreiche Auswirkung: Der Zinseszinsmechanismus ist im Bereich der Altersvorsorge praktisch ausser Dienst.
Revision des Unfallversicherungsgesetzes tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
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An seiner Sitzung vom 9. November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und der dazugehörigen Verordnung (UVV) per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen gehen aus einem von den Versicherern unterstützten und in einem langen Prozess erarbeiteten Kompromiss zwischen den Sozialpartnern hervor.
Gründung einer Praxisaktiengesellschaft: Können wir unsere bisherigen Versicherungsverträge kündigen?
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Frage von Dr. med. U. M. in K.: «Eine Kollegin und ich führen derzeit zwei getrennte Arztpraxen. Jetzt wollen wir uns zusammenschliessen und eine gemeinsame Praxisaktiengesellschaft gründen. Wir bringen dabei soweit wie möglich unsere Aktiven in die Gesellschaft ein. Beide Praxen haben bisher langlaufende Versicherungsverträge abgeschlossen. Können wir diese kündigen und für die neue Aktiengesellschaft das Versicherungsportfolio ganz neu aufbauen?»
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen II: Warnung vor Cybererpressung
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Cybererpressung von Kleinunternehmen mit sensiblen Daten wie Arztpraxen ist bei Kriminellen hoch im Kurs. Von hohem Nutzen für die Angreifer sind dabei namentlich berufsgeheimnisgeschützte Daten, für die höchstwahrscheinlich ein Lösegeld bezahlt wird. Das schreibt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI im unlängst veröffentlichten Halbjahresbericht 2016/1.
Medinside: Ärztinnen und Ärzte sind ziemlich ausgebrannt – aber trotzdem sehr zufrieden
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: Eine Riesenumfrage unter den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland zeigt ein Bild, das an die guten alten Zeiten erinnert: Sie arbeiten sehr viel – aber spüren auch hohe Anerkennung.
Erdbeben in Italien sind eine Warnung: In der Schweiz gibt es eine mittelstarke Erdbebengefährdung
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Die zerstörerischen Erdbeben in Mittelitalien waren wieder mal ein Schuss vor den Bug: Auch in der gibt es eine mittelstarke Erdbebengefährdung mit regionalen Unterschieden. Besonders exponiert sind das Wallis und die Region Basel, gefolgt von Graubünden und dem Alpennordrand. Wie steht es mit der Versicherung des Erdbebenrisikos?
Serie über die Vorsorge XXI: Bundesrat will Kapitalbezug auch bei Übertritt in die Selbständigkeit beschränken
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Wer als Empfänger einer AHV oder Invalidenversicherungsrente die Lebenskosten nicht zu decken vermag, hat das Recht auf Ergänzungsleistungen. Von 2000 bis 2015 sind die Ausgaben dafür von 2,3 auf 4,8 Milliarden Franken und die Zahl der Betroffenen von 202'700 auf 315'000 gestiegen. Die Zunahme der älteren Bevölkerung treibt das Wachstum weiter an. Der Bundesrat will diese Entwicklung namentlich mit einer Einschränkung des Kapitalbezugs aus der obligatorischen Pensionskasse dämpfen - auch beim Übertritt in die Selbständigkeit wie zum Beispiel der Eröffnung einer Arztpraxis.
Muss eine Praxisaktiengesellschaft in jedem Fall eine separate Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer lösen?
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Aufgrund einer Anfrage von Dr. med. K. A. in S. haben wir das Ressort Zahlstellenregister ZSR bei der SASIS AG in Luzern erneut angefragt, ob Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen einer juristischen Person wie beispielsweise einer Praxisaktiengesellschaft tätig sind, mit einer ZSR-Nummer auf den eigenen Namen und damit nicht mit einer ZSR-Nummer auf den Namen der juristischen Person abrechnen können. Antwort: Das ist nicht mehr möglich. Wegen dieser Praxisänderung ersetzt dieser Artikel alle unsere früheren Ausführungen zu dieser Frage.
Für diese Putzaushilfe besteht keine obligatorische Sozialversicherungspflicht
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Die Putzmannschaft einer Praxisaktiengesellschaft geht für knapp zwei Monate in die Ferien. Während dieser Zeit putzt aushilfsweise eine Frau, die bei einem anderen Arbeitgeber zu 80 Prozent arbeitet und dort bei allen obligatorischen Sozialversicherungen ordentlich versichert ist. Die Putzaushilfe arbeitet fünf bis sechs Stunden pro Woche für einen Stundenlohn von 30 Franken. Der Jahreslohn für sie erreicht mithin höchstens 1’440 Franken (6 Stunden mal 8 Wochen mal 30). Besteht für die Putzaushilfe eine AHV-Betragspflicht und eine obligatorische Unfallversicherungspflicht?
Serie über die IT-Sicherheit in Arztpraxen I: Externes Backup machen!
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Eine Gemeinschaftspraxis meldet uns: «Ein neuartiges Virus hat unser informationstechnologisches(IT) System lahmgelegt. Derzeit ist nicht mal sicher, ob die Datensicherung auf der Sicherungsfestplatte wiederherstellbar ist. Frage: Gibt es sichere Backupsysteme?»