Frage von Dr. K. A. in S.: «Ich habe Jahrgang 1954, bin bei der VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende und will mich 2018 mit Rentenbezug pensionieren lassen. Sie schreiben, für Pensionierungen im Jahr 2018 werde bei der VSAO ein Rentenumwandlungssatz von 5,20 Prozent angewandt. Die von mir verlangte Pensionssimulation beruht aber auf einem Rentenumwandlungssatz von 5,10 Prozent. Können Sie mir den Unterschied erklären?»
Umwandlungssätze der VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende
Die VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende hat im Juli 2016 die stufenweise Anpassung der Rentenumwandlungssätze bis 2019 publiziert. Der Rentenumwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das angesparte Pensionskassenvermögen im Zeitpunkt der Pensionierung in die lebenslange Pensionskassenrente umgewandelt wird. Bei einem Rentenumwandlungssatz von beispielsweise fünf Prozent gibt es für eine Million Franken angespartes Kapital eine Jahresrente von 50'000 Franken (5 Prozent von 1'000'000).
Für die VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende gelten für Pensionierungen in den Jahren 2017, 2018 sowie 2019 und später die folgenden Rentenumwandlungssätze:
Es kommt auf das Alter und das Pensionierungsjahr an
Der für die eigene Pensionsplanung massgebende Rentenumwandlungssatz hängt vom Alter im vorgesehenen Pensionierungsjahr ab. Wer sich im Alter 65 im Jahr 2018 pensionieren lassen will, erhält gemäss der Tabelle einen Rentenumwandlungssatz von 5,20 Prozent: Eine Million Franken angespartes Kapital ergibt eine Jahresrente von 52'000 Franken. Wer sich mit Jahrgang 1954 und damit im Alter 64 im Jahr 2018 pensionieren lassen will, erhält gemäss der Tabelle einen Umwandlungssatz von 5,10 Prozent. Wer sich, als weiteres Beispiel, im Alter 60 im Jahr 2019 pensionieren lassen will, erhält gemäss der Tabelle einen Umwandlungssatz von 4,50 Prozent: Eine Million Franken angespartes Kapital ergibt eine Jahresrente von 45'000 Franken.