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Arzt ueberlegt Wohnortwechsel Juli 17Frage von Dr. A. S. in B.: «Ich, 62- jährig, werde in rund drei Jahren ordentlich pensioniert und will dann mein Pensionskassenkapital beziehen. Können Sie mir sagen, welche Kapitalbezugssteuern in den verschiedenen Kantonen anfallen: Ich will dann allenfalls einen Wohnortwechsel planen. Und: Welche Steuer wird fällig, wenn ich vor dem Kapitalbezug ins Ausland ziehen würde?»

Oft verdrängte Risiken
Bei den unabhängig vom Einkommen berechneten Vorsorgekapitalbezugssteuern bestehen tatsächlich erheblich Unterschiede zwischen den Kantonen. Hier ein Einblick in die kantonalen Belastungen:



Kapitalbezugssteuern Juli17


Bei beispielsweise einer Million Franken Kapitalbezug zahlt man als Verheirateter in Schaffhausen 64'580 Franken und in Zürich 130'003 Franken. Ob man wegen ein paar Zehntausender das Domizil wechseln will, muss jeder selber entscheiden. Jedenfalls ist bei solchen Steueroptimierungsschritten dann immer die neue zuständige Steuerbehörde anzufragen, ob sie einen solchen Schritt überhaupt akzeptiert.

Teilpensionierung für den gestaffelten Kapitalbezug
Die Steuerbelastung des Kapitalbezugs kann auch durch eine Teilpensionierung mit gestaffeltem Kapitalbezug gemildert werden. Eine Teilpensionierung mit einem Teilbezug der Altersleistungen kann durchgeführt werden, wenn das Einkommen um mindestens 20 Prozent reduziert wird. Teilbezüge sind aber grundsätzlich nur zulässig, wenn eine in etwa dem Bezug entsprechende Reduktion des Einkommens und damit des Arbeitspensums auch wirklich stattfindet. Das heisst: Wer 50 Prozent seines Kapitals bezieht, sollte dann auch in etwa nur noch oder – je nach Sichtweise - immer noch 50 Prozent arbeiten. Ist das nicht der Fall, könnte die Steuerbehörde einschreiten, weil sie das Vorgehen als Steuerumgehung einschätzt.

Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei definitivem Verlassen der Schweiz
Kapitalbezüge aus einer Schweizer Pensionskasse müssen immer in der Schweiz versteuert werden. Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung am Wohnsitz des Bezügers. Wohnt dieser zum Zeitpunkt der Auszahlung jedoch im Ausland, wird eine Steuer am Sitz der Freizügigkeitsstiftung erhoben. Man muss sich bei seiner Pensionskasse erkundigen, ob das Kapital vor der Auswanderung an eine Freizügigkeitsstiftung in einem steuergünstigen Kanton, beispielsweise Schwyz, transferiert werden kann. Falls dies möglich ist, kann das Kapital nach der Wohnsitzverlegung ins Ausland bezogen werden und die günstigere Quellensteuer kommt zur Anwendung. Bei Versicherten, welche jünger als 58 Jahre alt sind, ist ein Transfer an einen steuergünstigen Stiftungssitz in der Regel möglich. Jedoch nicht alle Pensionskassen zahlen das Kapital kurz vor dem ordentlichen Pensionierungsalter auf ein Freizügigkeitskonto aus. Anfragen sollte man aber auf jeden Fall, denn ein Transfer ist sehr einfach und die Höhe der Quellensteuer variiert in den einzelnen Kantonen stark, wie die folgende Tabelle zeigt:

Quellensteuer Kapitalbezug Ausland Juli17



 

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