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Alain BersetNach der Abstimmungsniederlage vom 24. September 2017 nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf für die Reform der Schweizer Altersvorsorge: Er legte dafür kurz vor Weihnachten 2017 die Stossrichtung fest. Demnach sollen auf Vorschlag von Bundespräsident Alain Berset (Bild) die AHV und die Zweite Säule separat reformiert werden. Die Landesregierung hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Februar 2018 die Eckwerte für die dringende Reform der AHV zu unterbreiten. Lesen Sie, wie diese Eckwerte aussehen.

ThomasJordanNationalbankpräsident Thomas Jordan (Bild) strömt in seiner Lagebeurteilung für das neue Jahr 2018 Zuversicht aus: «Die Konjunktursignale für die kommenden Monate sind positiv. Wir gehen davon aus, dass sich die Weltwirtschaft weiter günstig entwickelt. Für die Eurozone und die USA haben wir unsere Wachstumsprognose leicht angehoben. Dank dem stützenden internationalen Umfeld und den günstigen monetären Bedingungen dürfte sich die Erholung der Schweizer Wirtschaft in den kommenden Monaten fortsetzen. Für 2018 rechnen wir mit einem Wirtschaftswachstum von rund zwei Prozent, nach einem Prozent im laufenden Jahr.» Lesen Sie, was das für die Zinsen und die Inflation für Auswirkungen hat.

Steuerbelastung 2018Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Steuern aus. An den traditionellen kantonalen Unterschieden hat erneut wenig verändert. Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex 2018. Er gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt belastet werden. Lesen Sie, wo Ihr Kanton liegt.

Psychisch krank Jan 18Die für somatoforme Schmerzstörungen entwickelte Rechtsprechung, wonach in einem strukturierten Beweisverfahren anhand von Indikatoren die tatsächliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person zu ermitteln ist, findet künftig auf sämtliche psychischen Erkrankungen Anwendung. Für leichte bis mittelschwere Depressionen im Speziellen bedeutet dies, dass dem bisherigen Kriterium der "Therapieresistenz" als Voraussetzung für eine Invalidenrente nicht mehr die gleiche Bedeutung zukommt.

Teilzeitarbeit Jan 18Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen gibt es jetzt ein neues Berechnungsmodell. Dieses verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfüllt die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Ambulant behandeln Jan 18MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt:
Zürcher Wissenschaftler erforschten, mit welchen Massnahmen man besonders effizient die Gesundheitskosten bremsen könnte. Sie fanden fünf Favoriten. Interessant auch, welche Ideen sie eher kritisch sehen, weil sie kaum durchsetzbar sind.

Bundesrat Dez 17Der Bundesrat (Bild) hat beschlossen, den Stand der Renten von AHV und Invalidenversicherung per 1. Januar 2018 unverändert beizubehalten. Die Anpassung der Renten der ersten Säule hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit nur schwach und begründet eine Rentenerhöhung nicht genügend. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat, die maximale Rente 2350 Franken im Monat diejenige für Ehepaare 3525 Franken. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben die Eckwerte für 2018 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand. Lesen Sie einige Schlüsselzahlen, wie sie auch ab 1. Januar 2018 gelten.

Scheidung alt Nov 17Frage von Dr. med. K. L. in B.: «Seit den 1. Januar 2017 sind die neuen Bestimmungen über die Teilung der Pensionskassen der Ehepartner bei Scheidung in Kraft. Es gelten die neuen Artikel 122 bis 124e des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Im Hinblick auf meine Scheidung bin ich verunsichert, wie die neuen Regeln genau angewandt werden. Welches sind die Grundsätze, die gelten?»

Mutter und Tochter Dez 17Frage von Frau Dr. med. U. B. in Z.: «Ich will unser Zweifamilienhaus zu Lebzeiten an meine Tochter verschenken, aber bis zum Lebensende weiterhin in meinem Stockwerk wohnen. Jetzt frage ich mich, was dabei der Unterschied zwischen der Nutzniessung und dem Wohnrecht ist.»

Roger FedererMEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: Dekan Thomas Gasser von der medizinischen Fakultät der Uni Basel würdigt Tennis-Star Roger Federer. Und zwar mit einer Ehrenpromotion in Medizin. Warum das?

Archiv Dez 17Zuschrift von Dr. med. U. L. in K.: «Unerwarteter Wasserschaden im Raum, in dem meine physischen Patientendaten aufbewahrt werden. Leider habe ich die Sicherheit meiner Praxisakten bislang vernachlässigt. Ich habe meine Daten weder genügend geschützt noch zeitgemäss mit entsprechenden internen und externen Backups digitalisiert. Nach einem intensiven Hin und Her mit der Versicherung und einem Datenwiederherstellungsunternehmen sowie unangenehmen Diskussionen mit Patienten und Krankenkassen, habe ich mir eines vorgenommen: Ich werde künftig die Sicherheit der Praxisdaten sehr ernst nehmen.» Lesen Sie, was dafür zu unternehmen ist.

Onlineshoppen Dez 17Frage von Dr. med. E. U. in B.: «Beim Onlineshoppen wurden meine Accountdaten gestohlen. Darauf wurden Waren auf meine Rechnung bestellt. Gibt es eine vernünftige Versicherung gegen solche kriminellen Zugriffe?» Ja, die gibt es und man sollte sich überdies über die geschäftlichen und privaten Cyberrisiken stets auf dem Laufenden halten.

Fruehpensionierung Okt 17«Frühpensionierungen reissen finanzielle Lücken», titelt die «Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 16. Oktober 2017. Das stimmt, denn bei einer derzeit durchschnittlichen Schweizer Lebenserwartung von 83 Jahren braucht es für einen Lebensstandard auf hohem Niveau bis ans Lebensende schon bei der ordentlichen Pensionierung von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer erhebliche Mittel. Bei einer Frühpensionierung wird der Finanzbedarf noch erheblich grösser. Wie lässt sich das auffangen?

VorsorgeauftragSeit 2013 können erwachsene Personen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit rechtlich vorsorgen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von Pro Senectute Schweiz zeigt: Die Bevölkerung nutzt diese Möglichkeit der Selbstbestimmung kaum. Nur jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag erstellt.

GemeinschaftspraxisFragen von Frau Dr. med. K. A und Dr. med. B.E. in S.: «Wir gründen eine Gemeinschaftspraxis mit Krediten, für die wir solidarisch haften, und erheblichen Fixkosten. Wie sichern wir das Risiko des vorübergehenden Erwerbsausfalls oder des Tods von einem von uns ab, damit die Praxis weitergeführt werden kann?»

KrebsmedikamenteMEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: Laut einer US-Studie sind die hohen Preise für Krebsmedikamente nicht gerechtfertigt. Die Investitionen für diese teuren Medikamente seien in Wahrheit viel tiefer als die Pharmaindustrie glauben macht. Lesen Sie, wie diese brisante Aussage begründet wird.

Zahlteil QR RechnungDie QR(Quick Response)-Rechnung löst ab Januar 2019 die heute eingesetzten orangen und roten Einzahlungsscheine ab. Die neue Lösung ermöglicht es, im Rechnungsverkehr die Herausforderungen durch Digitalisierung und Regulierung effizient zu bewältigen. Alle sind betroffen. Lesen Sie, wie die einschneidende Umstellung bewältig werden soll.

Haustiere HaftpflichtFrage von Frau Dr. med. E. G. in Z.: «Wir verlassen unsere Mietwohnung auf Ende November 2017. Leider haben unsere zwei Katzen im Verlaufe der Zeit tiefe Kratzspuren an den Wänden mehrerer Zimmer hinterlassen. Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung?»

Vorsorgeplan 1e Sep 17Frage von Dr. A. M. in Z.: «Sie schreiben, aufgrund einer Gesetzesänderung gebe es ab dem 1. Oktober 2017 eine neue Regelung für Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Jahreslohnanteile über 126’900 Franken versichern: die Vorsorgepläne 1e. Gibt es solche Vorsorgepläne auch für Selbständige Ärztinnen und Ärzte und was ist das Besondere daran?»

Vorbezug zuruckzahlen Sep 17Bisher durfte man bei seinem Pensionskassenvorbezug für das Wohneigentum nur Rückzahlungen machen, wenn man mindestens 20'000 Franken auf den Tisch legen konnte. «Nicht alle Wohneigentumsvorbezüger verfügen über die nötigen finanziellen Mittel, um eine Rückzahlung in einem einzigen Betrag zu leisten», schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Deshalb gilt ab Oktober 2017 ein halbierter Mindestbetrag für die Rückzahlung des Wohneigentumsvorbezugs von 10'000 Franken. Für den Vorbezug selber bleibt sonst alles gleich.

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